Mensch von Anfang an?

Ich habe im Jänner 2015 u.a. auf zahlreichen Seiten die Frage gestellt: sollten Kinder, die dank dem Abbruch ihrer Schwangerschaft sterben auch selbstverständlich einem Begräbnis zugeführt werden?

antwortet: Ja! Andere schrieben: Ja, denn die Würde des Kindes verlangt eine Beerdigung. Ronja schrieb auf Abtreibung ist Mord:

Viele kommen bestimmt mit dem Argument die Mutter wollte es umbringen und dann trotzdem beerdigen? Aber hier ist wieder die Würde des Kindes gefragt.

Wir kämpfen von Anfang an für sein Leben weil wir ihm das menschliche nicht absprechen. Daher haben sie es dann verdient auch beerdigt zu werden. Denn die Alternative wäre das sie zusammen mit den anderen organischen Klinikabfällen entsorgt werden.

Zeitgleich fiel mein Bick auf eine Petition für lebend geborene Kinder, die - statt paliativmedizinisch beim Sterben zu begleiten - unversorgt z.B. Totgespritzt werden.

Mit 1.1.2015 gab es u.a. wichtige Änderungen im Straf- und Zivilrecht - nun kann jeder Betroffene mit anwaltlicher Unterstützung sich mittels 'Gesetzesbeschwerde' direkt an die obersten Gesetzeshüter wenden. Ungeborene und minderjährige Kinder können Anwalts- und Gerichtskostenfrei vertreten werden z.B. wegen der Kostenübernahme eines Begräbnisses, das im Auftrag der Angehörigen stattfinden wird

Jährlich gibt es in Österreich tausende während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder und deren individuelles Umfeld. Es wäre wünschenswert, diese "An der Hand - nicht durch die Hand eines Menschen unversorgt sterben zu lassen!" Laut Reg. Rat Tichacek muss die Medizin sich den Bestattungswünschen der Mutter beugen: entwicklungsunabhängig sollte jedes während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorben Kind der Totenbeschau und anschließend einem Begräbnis zugeführt werden können. Die kleinste Einheit beerdigungswürdiger Mensch ist auf Wunsch der Mutter Ihre in der Medizin greifbare eingefrorene weibliche Eizelle und männl. Samenfaden, der durch auftauen u.U. zum neuen Mensch wird. Bis 31.1.2015 können Sie noch unterschreiben: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00048/index.shtml

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