Alle in Österreich aktiv tätigen Hebammen müssen im Hebammenregister erfasst sein.
Hier können Sie dies überprüfen. https://hebammen.at/gremium/hebammenregister/
5. Mai, Internationaler Hebammentag: Hebammenbetreuung im Wochenbett ist essenziell wichtig für die Mutter und das Kind
Jedes Jahr am 5. Mai findet der Internationale Hebammentag statt. Hebammen auf der ganzen Welt machen auf die Bedeutung von Hebammenarbeit für die Gesellschaft und aktuelle Herausforderungen aufmerksam.
Österreich: „Mit dem neuen Gesamtvertrag, der seit 1.1.2023 gilt, haben wir uns gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger vorgenommen, mehr Hebammen-Kassenstellen und damit eine
bessere Versorgung der Frauen und Kinder im Wochenbett zu erreichen. Jetzt sehen wir erste positive Anzeichen. Die Versorgungslage wird besser“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des
Österreichischen Hebammengremiums, der Kammer aller 2.800 Hebammen in Österreich.
„Frauen und ihre Neugeborenen verlassen das Krankenhaus immer früher nach der Geburt – dementsprechend wichtig ist die postpartale Versorgung der Frauen und Neugeborenen zu Hause. Hebammenvisiten
im Wochenbett sind ja auch aus gutem Grund eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben“, sagt Feichtlbauer.
Hebammenbetreuung im Wochenbett ist eine Kassenleistung
Für die außerklinische Hebammenarbeit gibt es seit 1.1.2023 einen neuen Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der besonderes Augenmerk auf die
Betreuung der Frauen und der Kinder nach der Geburt legt. Höhere Kassentarife und zeitgemäße Teilzeit-Kassenverträge sollen die Versorgungslage für alle Frauen in Österreich verbessern und die
Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heranführen.
Und tatsächlich ist die Versorgungssituation für die Frauen und die Babys nach der Geburt besser geworden. Die rein rechnerische Kennzahl, wie viele Geborene auf eine Kassenhebamme kommen, hat
sich von durchschnittlich 303 im Jahr 2022 auf aktuell 211 Geborene pro Kassenhebamme verbessert. Das hat einerseits mit der steigenden Hebammenzahl zu tun und andererseits auch mit der sinkenden
Geburtenzahl.
Mehr Kassenhebammen, bessere Versorgung der Frauen und Babys
Hier gibt es eine Tabelle, welche Sie im Pressebereich der ÖHG Webseite sehen können: https://hebammen.at/gremium/presse/. Quellen: Statistik Austria. Österreichisches Hebammengremium, März 2024.
Gerlinde Feichtlbauer: „In den Berechnungen für einen Kassenvertrag wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeit-Kassenhebamme pro Jahr 180 Frauen und Kinder betreuen kann. Wir sind aktuell noch ein Stück weit entfernt davon, dass jede Frau, die das möchte, eine Kassenhebamme für die Wochenbettbetreuung finden kann. Aber die Entwicklung der Versorgungssituation ist positiv.“
Bis zu 13 Hebammenvisiten im Wochenbett bezahlt die Krankenkasse
In den ersten Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburt.
Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Bei einer Wahlhebamme trägt die Frau die Kosten selbst und kann diese bei der Krankenkasse einreichen.
Rückerstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs.
Die Kassenhebamme bekommt aktuell 68 Euro für einen Hausbesuch im Wochenbett. Darin ist die so genannte Strukturpauschale in Höhe von 18,50 Euro bereits eingerechnet. Kassenhebammen bekommen
diese zusätzlich zum Kassentarif für Administration, Dokumentation usw.. Wer eine Wahlhebamme in Anspruch nimmt, bekommt 80 Prozent des Kassentarifs (ohne Strukturpauschale) erstattet.
Was macht die Hebamme bei einer Wochenbettvisite?
Eine zentrale Aufgabe jeder Hebammenvisite im Wochenbett ist es sicherzustellen, dass bei Mutter und Kind alle Veränderungen so verlaufen, wie sie sollen. Viele Komplikationen lassen sich durch
das Erkennen früher Anzeichen und entsprechende Gegenmaßnahmen vermeiden. Vorbeugende Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Wochenbettbetreuung.
Social Media Kampagne für Hebammenarbeit
Seit Anfang April 2024 läuft eine Videokampagne des Österreichischen Hebammengremiums in den Sozialen Medien, die über die Kompetenzen und Leistungen von Hebammen informiert.
Die Wochenbett-Visite durch eine Hebamme als Kassenleistung ist vielen Schwangeren zu wenig bekannt. Das Hebammengremium stellt sie in der Informationskampagne vor und ruft dazu auf, sich
rechtzeitig eine Hebamme auch für den Zeitraum nach der Geburt zu suchen.
Facebook https://www.facebook.com/profile.php?id=61557699763223
Instagram https://www.instagram.com/hebammen.at/
YouTube https://www.youtube.com/channel/UCE2g4jW26VFMYI3-mQDLGhw
Frauen in Österreich können Hebammen-Hilfe jederzeit selbstständig in Anspruch nehmen, ohne ärztliche Zuweisung.
Frei praktizierende Hebammen können mit Kassenvertrag oder als Wahlhebamme arbeiten.
Diese Hebammen-Leistungen bezahlen die Sozialversicherungen:
In der Schwangerschaft:
Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass, 18. – 22. SSW
1 Hausbesuch bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination, ab 32. SSW
Bei geplanter Hausgeburt:
8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
Bei geplanter ambulanter Geburt:
2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
Geburt:
Geburt im Krankenhaus, Hausgeburt, Geburt in der Hebammenpraxis
Im Wochenbett:
Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
6 bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf (bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt,
Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
Telefonberatung und telemedizinische Betreuung bei Bedarf
Rückfragen & Kontakt:
Presse-Kontakt:
Mag. Elli Schlintl
PR-Beauftragte des ÖHG
Tel.: 0699 15050700
E-Mail: elli.schlintl@hebammen.at
Weitere Informationen:
Gerlinde Feichtlbauer, MSc
Präsidentin des ÖHG
Tel.: 0650 4018 233
E-Mail: gerlinde.feichtlbauer@hebammen.at
Entschließungsantrag:
Hebammenbetreuung und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaftsverlust
Es gibt derzeit keine Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust bis zur 14. Schwangerschaftswoche – weder im Sinne von „Mutterschutz“ zur nötigen
Rekonvaleszenz noch von der Angleichung eines Kündigungs- und Entlassungsschutz, auch nicht bei einem späteren Verlust und einem Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm.
Das ÖHG fordert, das zu ändern, und hat dazu am 25.05.2023 ein Gespräch mit dem Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Mag. Gerhard Kaniak, geführt. Dieser hat zugesagt, einen
entsprechenden Entschließungsantrag im Parlament einzubringen.
Den Brief des ÖHG zum Thema fehlende Hebammenbetreuung und fehlende rechtliche Ansprüche für Frauen nach einem frühen Schwangerschaftsverlust an Mag. Kaniak können Sie hier nachlesen:
PDF Download des ÖHG Schreibens
29.06.2023
Aktualisierungen werden hier veröffentlicht: https://hebammen.at/gremium/stellungnahmen/
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.
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