universieller Weltkindertag - es gibt noch viel zu tun!

Triggerwarnung: der folgende Text kann Alpträume, Weinkrämpfe etc. hervorrufen!

Der Kindertag, auch Weltkindertag, Internationaler Kindertag oder Internationaler Tag des Kindes, ist ein in über 145 Staaten der Welt begangener Tag, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen.

Die Art seiner Ausrichtung reicht von einem Gedenk- bzw. Ehrentag für Kinder über einen Quasi-Feiertag mit Festen und Geschenken bis zu politischen Aktionen und Demonstrationen in der Tradition eines Kampftages. Ziel des Tages ist, Themen wie Kinderschutz, Kinderpolitik und vor allem die Kinderrechte in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Es gibt kein international einheitliches Datum. In über 40 Staaten, wie in China, teilweise in den USA, in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen.

In anderen Ländern sind es andere verschiedene Daten.

In Deutschland und Österreich wird am 20. September der Weltkindertag ausgerichtet, aber auch der 1. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November als Internationalen Tag der Kinderrechte, dem Jahrestag, an dem die UN-Vollversammlung die Kinderrechtskonvention von 1989 verabschiedete; auch diesem Datum haben sich viele Staaten angeschlossen Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Kindertag, Sept. 2021

Erwähnt werden sollten auch folgende Daten:

  • Der Welt Hospiz- und Palliative Care-Tag (kurz Welthospiztag) ist ein internationaler Gedenk- und Aktionstag, welcher jährlich am zweiten Samstag im Oktober begangen wird.
  • der weltweite Gedenktag an still geborene Kinder im Monat Oktober, genauer betrachtet am 15. Oktober .... (Ursache der Gründung)
  • der weltweite Gedenktag am zweiten Sonntag im Dezember befasst sich mit der natürlichen Ordnung, das zuerst Urgroßeltern, anschließend Großeltern und daran anschließend die Eltern vor ihren Kindern gehen sollten. Doch leider halten sich zahlreiche Menschen nicht an diese natürliche Ordnung. Am zweiten Sonntag im Dezember erinnert man sich universiell an jene große Zahl die außerhalb der natürlichen Ordnung den Weg allen Lebens gingen. Weiterführende Info - auch auf andere Gedenktage - findet sie auf meiner Gedenkseite.

Normaler Weise ist das Bestattungsrecht in jedem Bundesland/ Kanton geregelt, aber es gibt Ausnahmesituationen. Dann ist das Bestattungsrecht in seiner größten Ordnung im Seuchenschutzgesetz geregelt, das merken wir in der einen oder andern Einschränkung seit 2020 für alle Begräbnisse.

Nachdem einem Menschen eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde ausgestellt wurde, ist eine unkremierte Beerdigung oder eine kremierte Bestattung durch Angehörige (Ersatzweise durch den Staat auf Kosten des Steuerzahlers) selbstverständlich für viele Kulturen und Gesellschaften, Kirchen, und Glaubensrichtungen, für die meisten.

Doch dieser Gedankengang, Umgang und Auftrag wird nur in Ausnahmefällen angewendet bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern.

Und: während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder werden immer im Auftrag der Mutter der letzte Weg gestaltet - Ausnahme: die Mutter erlaubt, duldet oder gibt beim Jugendamt oder Bezirksgericht schon wärend der Schwangerschaft rechtwirksam den Kindesvater bekannt. Natürlich dürfen auch Großeltern ein Begräbnis ihres früh verstorbenen Enkelkindes in Auftrag geben, wenn die Mutter sich diese Unterstützung wünscht, nichts dagegen hat, einwilligt.

Zum Gestalten des letzten Weges gehört auch nahe zur Geburt der Weg zum Standesamt, denn kurz nach der Geburt verstorbene Kinder werden mit zu den Still geborenen Kindern gezählt! Ausnahme: die Mutter wünscht sich für ihr kurz nach der Geburt verstorbenen Kind eine Geburts- und Sterbeurkunde! Rechtzeitig vor dem Begräbnis veranlasst hat dieser Gang zum Standesamt u.a. auch Auswirkungen auf den letzten Weg des während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes!

Es gibt in zahlreichen österr. Kliniken auch ein Formular, welches die Mutter anfordern kann, und darin bestätigt die Mutter, das sie für ihr Kind sich kein Begräbnis wünscht!  Das sind jene teilweise deutliche über 500 Gramm schweren Kinder, die auf Wunsch der Mutter im humanen Klinikmüll landen. Etwa 5 - 10 sind es jährlich in Wien die so entsorgt werden, berichtet Herr Vikenser von der Feuerhalle Wien Simmering, wobei den Humanen Klinikmüll Kremieren zu lassen ist ein freiwilliges Angebot an die Kliniken. Die Kliniken können auch auf anderen Wegen ihren humannen Klinkmüll los werden, wozu auch die auf Glassplatten in Teilen oder als Ganzes aufgezogenen während der Schwangerdschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder gehören.

Künstliche Befruchtung: Auch diese menschlichen Zellen, die keiner Frau zum austragen eingesetzt werden, zählen aus meiner persönlichen Sicht zu den während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern, wo die Mutter den letzten Weg hier aus Erden gestalten kann, denn es ist ihr Gewebe!

Übrigends: unabhängig von seiner oder ihrer Größe können während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder auch einzeln kremiert werden - und die Urne muss nicht zwingend auf einen Friedhof!

In der Theorie gibt es immer ein Bestattungsrecht Quelle: facebook.com/sternchenundfruehchen

Ich schrieb mit dem Blick aus Österreich:

ja, aber das muss die Mutter vor dem Zeitpunkt wissen, da ihr Kind - insbesondere wenn vor der 24. SSW im Mutterleib verstorben - ist. Diese kleinen Kinder landen auf Wunsch der Medizin in Forschung und humanen Klinimüll, und sie sind definiert als Gewebe der Frau, vergleichbar mit einem Blinddarm. Wenn die Patientin vor dem medizinischen Eingriff mit dem behandelnden Arzt persönlich abklären, das sie das ihnen entnommene Gewebe gerne mit nach Hause nehmen möchten, dann wird das gegeben, bestätigt Dr. Fiala - der zu Weihnachten auf seine persönliche Art und Weise medienwirksam in der Vergangenheit ein Geschenk verteilt hat. 

Die Freimauerer haben u.a das Abtreibungsthema gestaltet und die Satanisten führen mit den so früh verstorbenen Nachwuchs Blutopfer durch: In diesem frühen Entwicklingszustand ist ihr Kind ein der Frau gehörendes Gewebe, aber für zahlreiche weibl./männl. Mediziner keine Fehlgeburt!

Das hat folgende Auswirkung

Die Patientin darf bei ihrem vor der 24. SSW verstorbenen Kind (vor der 18. SSW verstorben, weniger als 35 cm lang) nicht dem behandelnden Arzt sagen, das sie anschließend ihr Gewebe auf einem Friedhof beerdigen möchte, denn aus Sicht der Medizin ist das für die Seele der Mutter - der Angehörigen - ungesund, daher untersagt. Die medizinische Kehrseite der Münze ist die Zuführung zu Forschung, inkl. der weltweiten Vermarktung von Ganzen oder Teilen des Gewebes.

In Verhandlungsgesprächen sprechen die Probanden über "menschliches Gemüse".

 

Es gibt auch medizinische Systeme (Geburtenstationen, Pathologien, Prosektur etc.), die bei diesen Vorgaben nicht mitspielen.

Das beginnt bei der Hebamme, die ein still geborenes Kind gewichtsunabhängig und unabhängig seiner Größe einfach als still geborenes Kind definiert und die Papiere dem entsprechend ausfüllt.

Auf der Pathologie/ Prosektur wird nicht mehr gewogen, daher werden in diesen Klinken die Kinder als still geborenen mit dem Dokument für Totgeborene (Totgeburten) am Standesamt erfasst und so auch zum Begräbnis frei gegeben. Das setzt sich fort für Begräbnisse im Auftrag der Mutter mit kleinen Bestattern, die für unter 500 Gramm schwer extra Angebote haben und wird ergänzt durch Angebote kleiner Friedhöfe, wo es für unter 500 Gramm eigene Gedenk- und Begräbnisstätten gibt für ein Begräbnis im Auftrag und auf Kosten der Angehörigen, z.B. das Grab am Penzinger Friedhof in 1140 Wien.

 

Wenn die Medizin davon ausgeht, dass dein Kind außerhalb des Mutterleibes keine Überlebenschance hat, werden Frauen, die ihr Kind vor der 18. - 24. SSW zur Geburt erwarten selten in einem Kreissaal aufgenommen. Daher wird diesen Frauen ein Zimmer zugewiesen, wo sie auf sich allein angewiesen ihr Kind in aller Ruhe zur Welt bekommen können. Keine Medikamente, kein Zuspruch, ausgenommen die Schwangere hat sich zuvor selbst bei einer eine Hebamme oder Doulda einen Begleitungsvertrag abgeschlossen (und diese Fachkraft hat die Zulassung an dieser Klinik zu arbeiten). Die Klinikintern angestellte Hebamme darf erst kommen, nachdem das Kind den Mutterleib verlassen hat. Das sind häufig jene Kinder die außerhalb des Bettes z.B. am Gang einer Klinik oder dem WC geboren werden, auf den Boden krachen usw.

Ein der Frau gehörende Gewebe darf erst beerdigt werden zusammen wenn die Frau ist gleich Mutter selbst gestorben ist. Allerdings ist es erlaubt, sich eine Urne zu kaufen, seine Gewebe in die Urne zu geben und zu versiegeln mit Paraffin. Frauen können die Klinik auch dazu bewegen, ihr für Forschung einbehaltenes und in Paraffin Blöcken versiegeltes Kind heraus zurücken, weil es sich um ein vorrangig der Frau gehörendes Gewebe handelt. Wenn die Klinik nicht spurt, wie Patientin es will, kann beim österreichischen Bezirksgericht erfolgreich Klage eingereicht werden. Weitere Info auf meiner Homepage www.sternenkind.info

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