Umgang mit frueh verstorbenen Kindern

Vom Aktionsplan Geborene fuer Ungeborene kam ein Vorschlag: Danke Dieter zu deinem Vorschlag 'Sternenkinder - Angemessener Umgang mit verstorbenen Kindern nach Abtreibung oder Fehlgeburt'.

Ich würde gerne diskutieren was unter 'angemessen' verstanden wird.

Zur Menschenwürde gehört für mich persönlich die vom Gesetzgeber gebilligte Verpflichtung der Dokumentation am Standesamt als auch die kremierte Bestattung oder das unkremierte Begräbnis, wie es für Totgeburten und außerhalb des Mutterleibes Verstorbene üblich ist.

Derzeit ist für Abtreibung oder Fehlgeburt es eine freiwillige Angelegenheit der Mutter, wobei das nur ein Deckmantel ist, da man sich die Frage stellen muss: und wer informiert die Mutter fristgerecht, also bevor ihr Kind den Mutterleib verlässt über die nur der Mutter zustehenden Entscheidungen? Und was ist mit den Rechten des Vaters, der Großeltern?

In den Gesetzen der Medizin und Abfallwirtschaft geregelt: Eine Bestattungspflicht für abgetriebene Kinder, überzählige Embryonen nach künstlicher Befruchtung und Fehlgeburten gibt es nicht.

Betrifft lebend und still geborene Kinder der ersten Schwangerschaftshälfte: In Boxen abgefüllte Fehlgeburten sind ohne Totenbeschau als Abfall deklariert auf dem Weg zu einer Müllverbrennungsanlage - nur mit Totenbeschau geht der Weg z.B. zu einem Sammelgrab für Fehlgeburten. Dieses Foto wurde inkl 248 Leibesfrüchten - entleert am Rande einer viel befahrenen Haupstrasse in Russland - gemacht.

erschütternd:

Diese Einrichtung für frühe Schwangerschaftsabbrüche war an 6 von 7 Tagen pro Woche offen. Zwischen 4 - 6 Gyn. - vor allem aus Osteuropa - waren beständig anwesend.

Ausgerechnet wurde: Würde für jedes der über den Hausmüll entsorgten Kinder je eine Kerze brennen - würden auf einem Quatratmeter 100 Teelichter brennen, würde die Fläche von zwei Fussballfeldern nicht aussreichen. entzünde eine Kerze ...

Über 40 Jahre lang wurden in 1070 Wien über den Hausmüll entsorgt.

Am Ende ihrer Beruflichen Laufbahn bekam die Ärztin die Rechnung dafür präsentiert: eine Verwaltungsstrafe (Geldstrafe).

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In Zusammenarbeit mit Europas Bestattern: Schon jetzt ist die Kremierung und anschließende Pressung als Schmuckstein in Tirol möglich

Darüber berichtet das Projekt Schneeflocke: Ein anderer Umgang mit menschlichen Ei- und Samenzellen, die der abgebenden Frau nicht mehr zum austragen eingesetzt werden, ist die Adoptionsfreigabe, damit die menschlichen Ei- und Samenzellen einer anderen Frau zum austragen eingesetzt werden können.

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