Wohnen in Wien - Mieterhilfe klärt auf (Krone vom 16.12.2016)

Friedenskronen sind nur mehr ein Mythos!

Noch heute weisen einige Vermieter auf besonders günstige Altmietverträge hin, bei denen sich der Preis nach den "Friedenskronen" richtet. Was es damit auf sich hat - die Mieterhilfe klärt auf.

Das Wort Friedenskronenzins kommt von der gesetzlich geregelten Höchstmiete für Mietverträge, die vor dem 1.8.1914 abgeschlossen wurden. Die damalige Währung waren die so genannten Österreichischen Kronen. Das Gesetz diente dem Schutz von Soldaten und deren Familien, die vor Mieterhöhungen oder Kündigungen bewahrt werden sollten. 

Immer wieder beklagen sich heute noch Hauseigentümer über diese Regelung und erklären, mit diesen unverschämt günstigen Mieten ihre Imobilie nicht aufrecht erhalten zu können.

Fakt ist jedoch: Für alle vor dem 1.3.1994 abgeschlossenen Verträge kann der Wohnungseigentümer einen Mindestmietzins in der Höhe von zwei Drittel der bestehenden Kategorie vorschreiben. Die Friedenskronenvereinbahrungen werden damit auf zwei Drittel der heutigen Kategoriemietzinse angehoben - eine Wohnung nach der ursprünglich gültigen Friedenskronenzinsregelung gibt es also in Wahrheit nur mehr bei Menschen, welche die rechtlichen Neuerungen verschlafen haben und in der Ahnenforschung ...