Es ist schon ein Teil des Findens, wenn du weißt, was Du zu suchen hast

Aurelius Augustinus

 

Es betrifft Österreich: Der erste Posten bei einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen ist jene Ausgabe, welche der Bestatter in der Klinik bezahlen muss. Daran anschließend erhält der Bestatter die Leiche. Diese Gebühren werden Anstalts- bzw. Prosekturgebühren genannt.

Diese Gebühren für amtsärztliche Tätigkeiten und für Totenbeschau in öffentlichen Krankenanstalten sind Landes- oder Gemeindesache, in privaten Krankenanstalten des Krankenanstaltenträgers.

Es geht Sternenkind.info darum, Begräbnisse für still geborene Kinder im Auftrag der Angehörigen möglichst kostengünstig zu gestalten. Daher meine Frage: kann jede Ärztliche Direktion selbst einen Unterschied in der Gebührenordnung einführen zwischen 120kg Mensch und einem still geborenem Mensch - oder müssen Gesetze geändert werden - wenn ja, welche?