Kennen Sie das Gesetz, auf Grund es die Gruppe 35b auf dem Wiener Zentralfriedhof gibt?

Ich fand auf der Webseite https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000276

 das gültige Wiener Bestattungsrecht.

Die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof mit seinen einzigen Kindergräbern  (den einzigen 1/2 Erwachsenengräber Wiens!) wird darin nicht erwähnt ...

woher ich es weiß:

1. In der Friedhofsverwaltung werden die Verstorbenen dieser Gruppe in Büchern mit der Aufschrift "einfache Gräber der Gruppe 35b (alter Begriff Armenbegräbnis)" geführt.

 

Darüber habe ich mich zu ungenau informiert: Geht es dabei nur um Fehl- und Totgeburten oder auch um kurz nach der Geburt gestorbene Kinder? Totengräber: In die halben Erwachsenengräber könnten Särge bis 140 cm!

 

2. Zumindest für die Fehlgeburten, vielleicht aber auch für die dort beerdigten Totgeburten wird nur ein Leichenbegleitschein ausgestellt, es findet (angeblich) keine Totenbeschau statt!

Ohne Totenbeschau erfolgt - laut Statistik Austria - keine Statistik-auswertung. Die hier jährlich ca 300 kremiert und unkremiert beerdigten Kinder gehen in der Statistik der Statistik Austria unter, weil sie nicht gezählt werden. Seit Juni 2016 darf die Feuerhalle Wien Simmering mir keine Zahlen mehr nennen, davor die Zahlen habe ich veröffentlicht: http://www.sternenkind.info/oesterreich/wien/begraebnisstatistik-gruppe-35b/ ( Statistik Austria über den Wandel des Begriffes Fehlgeburt)

 

3. Ich vermute: so lange Fehlgeburten nicht am österr. Standesamt dokumentiert werden - kann das seit 6.12.2000 aktuelle Prozedere der Massenkremierung der Fehlgeburten im Auftrag der Stadt Wien beibehalten werden: Die Fehlgeburten werden gesammelt, in der Feuerhalle Simmering gemeinsam kremiert in einem großen Sarg, die Asche kommt in eine Urne - zwei bis 3 Särge sind es pro Quartal, aber auf http://www.krematoriumwien.at/eportal2/ fand ich dazu kein Hinweis. Im Gegenteil: unter "häufig gestellte Fragen" steht Wird jeder Verstorbene einzeln kremiert?
Gemäß dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz darf in einer Einäscherungskammer (Hauptbrennkammer) jeweils nur ein/e Verstorbene/r eingeäschert werden.

 

 

Unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000276 scheint die Sonderform einfache Begräbnisse in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof nicht auf.

 

Kennen Sie das Gesetz, nachdem die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof am 6.12.2000 geweiht wurde und mit 1.1.2001 seinen Vollbetrieb aufgenommen hat?

Erste Reaktionen erreichten mich am Thu, 8 Sep, 2016:

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!

 

Jede dateneinbringende Stelle ist für ihre Daten selbst verantwortlich bzw. hat ihre inhaltlichen Eigenheiten. Bitte wenden Sie sich mit Fachfragen an die zuständige Stelle. Diese finden Sie auf der rechten Seite der Abfragemaske jeder einzelnen Applikation im Button Info, Kontakt.

In Ihrem Fall ist dies folgende Adresse: rechtsinformation@ma53.wien.gv.at

 

Mit freundlichen Grüßen

Ein Mitarbeiter vom Bundeskanzleramt, zuständig für www.ris.bka.gv.at

2. Sehr geehrte Frau Tegenthoff,

 

Ihr Mail wurde zur Erledigung zuständigkeitshalber an die Verwaltung des Wr. Zentralfriedhofes weitergeleitet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhöfe Wien GmbH I Kundenservice

www.friedhoefewien.at

 

Leichen- & Bestattungsgesetz Wien > Landesgesetz > www.ris.bka.gv.at

 

Auch Fehlgeburten können einzeln kremiert werden! Wie die Mutter zu einer schönen Schmuck, Kinder- & Miniurne kommt, berichtet Sternenkind.info.

 

Immer wieder geht es um die Geldfrage: Sind wirklich nur die einfachen Begräbnisse (Armenbegräbnisse) auf Kosten des Steuerzahlers gestaltet oder können auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen auf Kosten des Steuerzahlers gestaltet werden? In jedem Fall geht es um das Geld, was der Bestatter für ein einfaches Begräbnis (alter Begriff Armenbegräbnis) erhält. Ein Rechtsanwalt für Erb- und Nachlassrecht berät Sie dazu gerne: www.rechtsanwaelte.at

Wenn es zur Auftragserteilung kommt, rechnet der Rechtsanwalt seine Ausgaben ein in die Begräbnisrechnung, denn der Tote oder die öffentliche Hand hat zu bezahlen, wenn keine Versicherung, Arbeitgeber, etc. die Begräbniskosten zu übernehmen hat.

Betrifft Wiener Zentralfriedhof: Schachtgräber sind eine in der Zwischenzeit aufgelassene Grabart, z.B. in der Gruppe 40.oder in der Zeit der Pest ec. Diese historische Grabart war für die Bestattung von Verstorbenen (Särgen) vorgesehen, die auf Veranlassung und auf Kosten der Stadt Wien bestattet wurden. Es kamen jeweils vier Säge übereinander.  Leibesfrüchte wurden einem voll bezahlten sozialen Begräbnis zugeführt, ohne das zwischen der Leibesfrucht und dem erwachsenen Verstorbenen ein verwandtschaftliches Verhältnis bestand. In der Folge entschied sich die Stadt Wien als Folge einer EU weiten Anregung, anstelle der Schachtgräber nur mehr so genannte Einfache Gräber anzulegen; wo jeder Verstorbene jeweils sein eigenes Einfaches Grab hat.

 

Durch die „Pflege der Leibesfrucht” habe das Weib früher als der Mann gelernt, „seine liebende ....

Grabkultur in Wien und NÖ

 

2010 Diplomarbeit von Anna Rauscher: Transformation und Inszenierung des Leichnams – Zur Bearbeitung des toten Körpers in der Bestattungspraxis Wiens