Gesetzlich erscheint einem vieles geregelt, nicht aber " Wer verständigt Angehörige von einem Todesfall?"

Am 24.4.2017 steht in der Krone auf Seite 14 & 15 folgender Bericht:

Serbin (36) starb auf der Westautobahn > wütende Eltern

Unfalldrama: Familie erhielt die Todesnachricht vom Bestatter

Tragödie Donnerstag früh auf der Westautobahn bei Schollach (NÖ): Wie berichtet krachte ein LKW in einen zuvor verunfallten Wagen. Zwei Insassen starben. Ohne das rotweißrote Bestattungsunternehmen und die Laster - Szene wüßten die serbischen Hinterbliebenen von Sladjana S. wohl bis heute nichts von deren Tod.

'Ich habe am Mittagstisch auf meine Schwester gewartet. Plötzlich standen zwei Lastwagenfahrer vor meiner Tür, die mir von Sladjanas Tod erzählten', so die in Deutschland lebende Dragana B., die sich auf den lange geplanten Besuch ihrer kleinen Schwester gefreut hatte. Die Überbringer der Todesnachricht wurden von jenem LKW - Lenker geschickt, der das Unfallauto auf der "West" erfasst hatte.

Auch die in Serbien lebenden Eltern des Unfallopfers wüßten wohl bis heute nichts vom Ableben ihrer Tochter - wären sie nicht vom österr. Bestatter informiert worden. "Unsere diplomatischen Vertreter haben sich bis heute nicht gemeldet" so Sladjanas Eltern erbost.

Auf Seite 6 der Krone vom 24.4.2017 steht

Kein Geld: Bestatter lassen Toten liegen

Athen. - Im griechischen Thessaloniki ließ ein Bestattungsunternehmen einen toten 86 - jährigen am Straßenrand liegen. Er war bei einem Brand gestorben. Die Feuerwehr rief die Bestatter. Doch als diese vor Ort erfuhren, dass der Mann mittellos war und auch keine Familie hat, die das Begräbnis bezahlt, fuhren sie ohne Leichensack wieder davon.

 

Das ist für Sternenkind.info ein gutes Beispiel, zu erklären, wie es 2017 in Österreich organisiert ist: Österreich hat 9 Bundesländer, in jedem Bundesland nur einen einzigen Bestatter, welcher die Sondergenehmigung hat, ein Armenbegräbnis mit dem Steuerzahler abrechnen zu dürfen.

Alle anderen Bestatter dürfen nur Begräbnisse übernehmen, wo entweder eine Bestattungsversicherung vorliegt oder der Verstorbene genügend wirtschaftlich verwertbares Erbe hinterlassen hat, so das davon ausgegangen werden kann, das der Notar die Begräbnisrechnung aus dem Nachlass bezahlen kann. Daher ist das Begräbnis im Auftrag der Angehörigen so aufgebaut, das diese die Kosten zu übernehmen haben.

Noch vor der Auftragserteilung zu einem Begräbnis sei den Auftraggebern zu einem Begräbnis angeraten, mit dem für den Verstorbenen zuständigen Notar Kontakt aufzunehmen, um die Kostenübernahme zu klären!

Ruft die Feuerwehr in Österreich den falschen Bestatter an, so kann auch in Österreich ein Bestatter sich verhalten wie es der Bestatter in Griechenland tat.

Sternenkind.info: Meine Mutter hat fünf Schwestern und einen Bruder. Die Schwestern hatten es sich zugesagt, einander alle 2 Jahre zu treffen. Die älteste - in den USA lebende Schwester - schrieb mich (über 80 jährig!) per E-mail an, und berichtet mir, das der Brief an die jüngere nahe München lebende Schwester an Sie als unzustellbar zurückgekommen sei. Ob ich bitte nachfragen können, was es damit auf Sich habe.

Hier das Ergebnis was 18 Monate zuvor geschehen war:

Mein Onkel wurde in Bayern auf Grund eines ausgiebigen Schlaganfalles ins Krankenhaus - und später in ein Pflegeheim eingeliefert. Seine Frau - eine Schwester meiner Mutter - begleitete ihren Partner bei der Einlieferung ins Spital.

Damit war dem Klinikpersonal bekannt, das er verheiratet war.

Am Abend ging meine Tante nach Hause. Sie ward fortan nicht mehr gesehen.

Im Totenschein steht 'verstorben in den vergangenen 5 Tagen'.

Das Begräbnis wurde ein Armenbegräbnis, weil die Verstorbene nicht genügend Geld für Ihr eigenes Begräbnis, überdies Schulden - u.a. durch ihr Geschäft - hinterlassen hatte.

Weil es nichts wirtschaftlich verwertbares gab, hat auch der Notar die 3 Kinder nicht vom Tod der Mutter informiert, obwohl dem Standesamt - und damit auch dem Notar - die Namen und Geburtsdaten sowie die Standesämter der drei Kinder - wo die Geburt jeweils eingetragen war - bekannt war!

So erfuhren die Kinder und alle anderen Angehörigen erst 18 Monate später vom Tod/ Begräbnis des Familienmitgliedes!

Das Internet vergisst nicht: als ich den Namen meiner Tante eingab, erfuhr ich die Adresse und die Öffnungszeiten ihres längst aufgelösten Geschäftes, das und wie sie politisch aktiv war usw.

Der Tote wurde Opfer eines Verbrechens: Veröffentlichungen eines Fotos von trauernden Angehörigen, Freunden und Bekannten während eines Begräbnisses - welches ohne Ankündigung, ohne Einverständnis der Anwesenden aufgenommen wurde - dieses zu veröffentlichen, verstößt gegen Ehrenkodex der Journalisten ...

Die Veröffentlichung des Fotos verstößt nach Meinung des Senats des österreichischen Presserates gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz), 6 (Intimsphäre) und 8 (Materialbeschaffung) des Ehrenkodex