Woher stammen die Zahlen, wie viele Fehl- und Totgeburten es in Österreich gibt?

Die Medizin spricht selbst zum Thema Fehlgeburten mit gespaltener Zunge: zum einen gibt es die med. Definition z.B. Fehlgeburten.at (hier werden, Abortus, Septische Fehlgeburt, Missed Abortion (verhaltene Fehlgeburt), ektope Schwangerschaft (Eileiterschwangerschaft) ec. auch angeführt, doch genau diese werden auf Wunsch der Medizin nicht der Totenbeschau, sondern lieber der Forschung und anderen verwertbaren Zwecken zugeführt) und zum anderen gibt es das Wort Fehlgeburt als Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau. Soviel ich weiß, sind das die Zahlen, aus der eine Statistik erstellt wird. Jene, welche aktuell der Totenbeschau zugeführt werden, sind u.a. abgetriebene Kinder nach pränataler Diagnose. Wenn Sie unter 500 Gramm haben, sind es Fehlgeburten. Mütter haben den Eindruck, das die globale Medizin nicht viel von Wahrheit oder Nachvollziehbarkeit bzw. Menschenwürde hält. Dazu zählt, das Leibesfrüchte ohne Entscheidung der betroffenen Mutter einzuholen automatisch dem Klinikmüll, einer Müllverbrennungsanlage zugeführt werden. Wenn die Eltern beruflich keine Medizinier sind, dann sind Kinder kein Müll - vielleicht sind die Kinder der Mediziner Müll? Quer durch alle Gesellschaftsschichten: Die Mütter haben das Ultraschallbild ihres Kindes und die Embryos der Pro - Life - Lebensbewegung - siehe Bild. Die Frauen sind demnach aufgeklärt, wie ihr ungeborenes Kind Ende der 8. Schwangerschaftswoche aussieht - und werden von den Kopf gestoßen, das ausgerechnet ihre Leibesfrucht nicht der Totenbeschau zugeführt wurde - weder im Auftrag der Medizin - und die Mutter wird vor dem med. Eingriff nicht dazu aufgeklärt, das sie dem behandelnden Arzt vor dem Med. Eingriff sagen muss, das sie als Mutter sehr wohl eine Zuführung zur Totenbeschau ihres Kindes haben möchte. Da die Medizin den betroffenen Frau diese Aufklärung über das Vorrangig der Frau zustehende Bestattungsrecht verweigert, fallen viele Sternenkinder und Frau in ein vermeidbare Zusatzverletzung.

Bislang erhielt ich immer wieder Hinweise auf die Bestattung Wien, die selbst auch nicht alles weiß - aber keine Antwort auf jene Sternenkinder, die dank Schwangerschaftsabbruch in Ordinationen wie Dr. Fialas gynmed.at, abtreibung-wien.at Frauengesundheitszentrum Nussdorf, ungewollteschwangerschaft.at Woman und ..., Pro Woman ec abtreibung.at .... den Mutterleib verlassen.

Von einer Abtreibungsklinik in 1070 Wien ist bekannt, das hier fast 40 Jahre lang bis vor kurzem über den Hausmüll entsorgt wurde. Die betroffenen Ärzte behaupten auf Nachfrage, das Sie der Frau ihr Gewebe auf Wunsch der Frau mit nach Hause geben, doch warum sind die betroffenen Ärzte gegen die Zuführung zur Totenbeschau? Warum sind die Ärzte gegen die Tatsache, das sie aktiv daran mitwirken, das - Bestattungsrechtlich betrachtet - eine Fehl- oder Totgeburt entsteht? Die auch ohne Totenbeschau, ohne Sarg, ohne Bestatter beerdigt werden kann!

MFG

Eine Mitarbeiterin von Sternenkind.info

Von: einer Mitarbeiterin der statistik.gv.at

Gesendet: Wednesday, 11 February, 2015 09:16

An: sternenkind.info

Betreff: AW: Fehlgeburten > Totenbeschau > Begräbnis

Liebe Frau Tegenthoff, zum Thema Bestattung kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Was die statistischen Zahlen betrifft Fehl-bzw. Totgeborene folgende Regelungen: Bis 31.12.1976 galt ein Kind als totgeboren, wenn es mindestens 35 cm lang war und die natürliche Lungenatmung nicht eingesetzt hatte. Zwischen 1.1.1977 und 31.12.1994 (alte Definition) galt ein Kind als totgeboren oder in der Geburt verstorben, wenn es mindestens 35 cm lang war und weder die natürliche Lungenatmung eingesetzt noch das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert hat. Totgeborene Leibesfrüchte, die weniger als 35 cm lang sind, galten als Fehlgeburten und wurden nicht beurkundet. Ab 1.1.1995 (neue Definition entsprechend den WHO-Richtlinien) gilt eine Leibesfrucht dann als totgeboren oder in der Geburt verstorben, wenn keines der unter „lebendgeboren“ angeführten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. Es gibt aber auch seltene Fälle von Spätaborten (z.B. durch medizinische Indikation), wo die Föten 500g oder mehr Gewicht hatten. Diese werden ebenfalls normal beurkundet. Totgeborene Leibesfrüchte, deren Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm aufweisen, gelten als Fehlgeburten und werden nicht beurkundet. Da die alte Definition mit 35 cm Körperlänge einem durchschnittlichen Geburtsgewicht von etwa 1.000 Gramm entspricht, bedeutet der Übergang zur neuen Definition eine definitorische Erhöhung der Totgeburtenhäufigkeit um etwa ein Drittel. Dieser Bruch in der Zeitreihe ist bei einem Zeitvergleich daher unbedingt zu beachten. Die gesetzliche Regelung bzgl. Tot- und Fehlgeburt findet sich im Hebammengesetz § 8.

Gezählt wird in unserer Statistik - gesetzlich geregelt - nur jene, welche der Totenbeschau tatsächlich zugeführt wurden.

seit 1.11. 2014 Neu ist die elektronische Datenerfassung einer durchgeführten Totenbeschau.

 

mit freundlichen Grüßen

eine Mitarbeiterin von Statistik Austria Statistics

Austria Direktion Bevölkerung Social Statistics Demographie, Gesundheit, Arbeitsmarkt Demography, Health, Labour Market

Guglgasse 13, A-1110 Wien

Mütter berichten:

14.2.2019: Ausdruck für Liebe ist, deine Fehlgeburt zu beerdigen und deine Fehlgeburt am Standesamt dokumentieren zu lassen, denn so wird deine Fehlgeburt menschenwürdig behandelt und zum Menschen - doch warum geben so wenige Mütter den Auftrag dazu?