Die Mutter hatte sich auf ihren Sohn sehr gefreut und schon Vorbereitungen getroffen, als es darum ging, ihr Baby im Mutterleib an seinem Herzen zu operieren - es sollte zurück in den Mutterleib und fertig ausgetragen werden. Doch sein Herz hörte fern der Heimat zu schlagen auf....

Das Begräbnis von Mathias fand am 20.10.2008 um 14 Uhr am Meidlinger Friedhof in Wien statt.

Eine Linzer Klinikseelsorgerin nahm mit mir Kontakt auf und es war folgende Tatsache passiert. Eine in Wien lebende Schwangere hat in Wien Ärzte aufgesucht, welche am lebenden ungeborenen Mathias einen Herzfehler diagnostizierten. Anschließend erfolgte die Überweisung nach Linz, OÖ ins Kinderherzzentrum.

Am ungeborenen lebenden Kind hatte man mit der OP begonnen - und Mathias starb während der OP.

Da die Mutter selbst kein Einkommen hatte, das mehr als ihr eigenes Existenzminimum war, gab es zwei Optionen: entweder im Auftrag der OÖ Gesundheitsamtes in OÖ beerdigt, das hätte der Mutter kein Geld gekostet, aber die Angehörigen - besonders schmerzhaft für die Mutter - hätte ohne ihr Kind die Heimreise antreten müssen. Das wollte die Mutter verständlicherweise nicht. Gemeinsam suchten und fanden wir eine Lösung, welche für die Angehörigen kostenfrei war.

Die Bestattung Wien hat folgendes den Angehörigen zur Versorgung von Mathias geschrieben.

 

1

Leistungen der Bestattung Wien:

Weichholzsarg, Handkreuz und Sargkreuz 129 €

Besorgungsspesen, Abholung mit Fourgon einschließlich aller Vorkehrungen, Verbringen zum Bestimmungsort 454 €

Aufbahrung, Bestellung von Aufbahrungsgegenständen, Bahrtuch 302,10 €

Arrangement, Kondukt zur Grabstelle, Personalbeistellung 182,50 €

Zusammen 1067 €

 

2

Blumenspende 60 €

Auslagen im Namen der Mutter (Beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung):

Abgaben 9 €

Friedhöfe Wien 1750 € (Grabstelle für die Dauer der Mindestruhezeit)

 

Das die Bestattung die Stohlgebühr für die röm katholische Kirche abführt, gibt es in ganz Österreich. Alle anderen Kirchen und Glaubenseinrichtungen betreuen in Österreich ein Begräbnis, ohne extra dafür Geld einzuheben.

Einsegnungsgebühr an die röm. kath. Kirche: 82 €

 

Zusammen: 1841 €, Zusammen mit Seite 1: 2968 €

 

6 % UST 1841 € =0

10% UST 60 € = 6 €

20% ust 1067, 60 € = 213,40

Vorläufiger Endbetrag 3.188 €

 

Die Überführungsgebühren in der Höhe von 496,00 € wurden der Mutter durch die Bestattung Wien nicht verrechnet, weil Mathias in Verbindung mit einer Bezahlten Fuhr Wien - Zwettel - Wien = auf dem Rückweg mit nach Hause gebracht wurde.

Die Mutter hätte auch in Linz einen Bestatter beauftragen können, dann wäre ihr Kind weg gebracht worden.

Durch den Volksanwalt erhielt die Mutter ein Formular, welches Sie ausgefüllt - zusammen mit der unbezahlten Rechnung an den Volksanwalt gesendet hat. Vielleicht reichte er die Unterlagen bei dem für den Verstorbenen zuständigen Notar ein.

 

Im "Allgemeinen Landrecht für die Preussischen Staaten von 1794 ist bestimmt: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis". Der § 22 des österr. ABGB lautet: "Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu tun ist, werden sie als Geborene gesehen."

 

Für die Mutter entstanden keine Begräbniskosten und ihr konnte für die Zeit nach der Mindestruhe das Grabnachnutzungsrecht angeboten werden.

 

Etwa ein halbes Jahr nach dem Begräbnis rief die Mutter mich zornig an, denn Sie hatte die Personenstandsdaten gefälscht, war entsprechend zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht befand - diese Frau hat 3 Männer getäuscht:

1. der Erzeuger erfuhr erst durch das Gericht von seinem Kind

2. der getrennt lebende Ehemann war nicht der Erzeuger des Kindes. Er wußte auch nichts von der Schwangerschaft, nichts vom Begräbnis.

3. Damit die Angehörigen der Mutter ein schönes Begräbnis erlebten, bei dem scheinbar alles in Ordnung war, hatte die Mutter einem unbeteiligten Mann gesagt, er sei der Vater dieses Kindes. Als sozialer Vater war er bei der Verabschiedung von Mathias im Spital und er war beim Begräbnis, schaufelte persönlich das Grab an seinem Sohn zu! Durch das Gericht erfuhr er, das er nicht der Vater, nicht der Erzeuger dieses Kindes ist.

Durch dieses Erlebnis fing ich an, nicht mehr die Mutter, sondern immer das Kind zu begleiten.