Aussendung vom 5.5.2017: Der betroffene Arzt fühlt sich erpresst

Krone 6.5.2017 künstliche Befruchtung ist ein heiß diskutiertes Thema

Affäre um Fortpflanzungsguru in Bregenz - Kinderwunsch mit falschen Eizellen erfüllt * Mutter und Töchter verzweifelt

Vertauschte Babys - Familie verklagt Arzt

Künstliche Befruchtung, DNA - Abgleich, keine Übereinstimmung - was wie ein Science - Fiction-Thriller klingt, ist für * traurige Wahrheit geworden. In der Befruchtungsklinik von Dr. Herbert Zech "Gezeugt", kennt sie ihre wahren Eltern nicht. Der Mediziner spricht von einer Verwechslung - haben die Vorfälle Methode?

* wurde in der Klinik des renomierten Fortpflanzungsmediziner Dr. Herbert Zech "Gezeugt", wunderte sich schon immer, dass sie keine Ähnlichkeit mit ihren Eltern hat.

Bei einem DNA - Test stellte sich heraus, dass sie das auch nicht sind. Ein Schock: "Ich musste wissen, wer meine leiblichen Eltern sind!" Sie fand heraus, dass auch ihre Schwester, ebenfalls bei Dr. Zech gezeugt, nicht das leibliche Kind des Vaters ist. *sieht darin keinen Zufall, sondern einen Kriminalfall.

"Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Zellen zwei mal unabsichtlich vertauscht wurden?"

Damit liegt ein schwerwiegender Verdacht in der Luft: Hat Dr. Zech, um seine Erfolgsquote hoch zu halten, willentlich die Ei- & Samenzellen  vertauscht?

Der Mediziner wehrt sich: "Die Familie * fordert Millionen und drohte, den Vorfall publik zu machen. Diesem unmoralischen Angebot wurde eine Absage erteilt", so sein Anwalt Dr. Konzett.

*erzählt es aber anderes: "Mir wurde eine Summe angeboten, um den Vorfall zu vertuschen. Zudem verwehrt mir Dr. Zech Zugang zu seinen Unterlagen." Darüber zu spekulieren, ob wirklich eine Absicht dahinter stand, ist nun Sache der Justiz. Ob Zufall oder nicht - die Causa * könnte zum Präsidenzfall beim ohnehin umstrittenen Thema der künstlichen Befruchtung werden.

Die Gesetzgeber haben sich damals bis heute wie die 3 Affen verhalten:

- gesetzlich geregelt ist, was alles an einer Patientenakte weggeworfen werden darf, bevor der Akt ins Archiv wandert. Dazu zählen z.B. die Papierstreifen der medizinischen Geräte, etwa was ein Wehenschreiber produziert. Einfühlsame med. Mitarbeiter geben diese mit 'Müll' gefüllte Schachtel der Erinnerung der Patientin, Mutter mit.

- Teile einer Patientenakte müssen im niedergelassenen Bereich nur 10 Jahre lang durch den Arzt auf behalten werden.

- Die 10 Jahresregelung gilt auch für den Ambulanzbetrieb von Kliniken, Krankenhäusern, Spitälern; wer stationär aufgenommen wurde, dessen Patientenakte müssen nach 30 Jahren entsorgt werden. Innerhalb der genannten Fristen darf die Patientin eine Kopie ihrer Krankenakte anfordern, wobei die Patientin in der Regel die Kopie- und Portokosten zu tragen hat.

 

Sternenkind.info: Aus meiner Sicht werden die Frauen nicht das alles umfassend aufgeklärt und an die Bedürfnisse des Kindes wurde - weder im Todesfall noch im Erlebensfall (siehe die oben erwähnten Geschwister) nicht gedacht.

- aus Sicht der Medizin: Wenn menschliche Ei- und Samenzellen keiner Frau zum austragen eingesetzt werden, sind diese anschließend über eine Müllverbrennungsanlage zu vernichten. 

- der Patientin darf gerichtlich bestätigt die Zelle ihres Kindes herausgegeben werden, aber anschließend darf kein Bestatter eingeschaltet werden!  Auf Friedhofsordnung achten, in der Friedhofsverwaltung nachfragen zu einem unkremierten Begräbnis: zum öffnen und schließen der Aufbahrungshalle und des Grabes braucht man keinen Bestatter und für unter 500 Gramm gibt es vielfach keine Sargpflicht! Anders verhält es sich wenn Kremierung erwünscht wird: in der Verwaltung der Feuerhalle nachfragen: hier ist der Kremierung wegen ein genau beschriebener Sarg Pflicht, ebenso die Zuführung nur durch einen Bestatter möglich ...

Sternenkind.info fordert Gen Test von Vater - Mutter - Kind gleich nach der Geburt, bevor ein Kind am Standesamt dokumentiert wird, denn Vertrauen ist gut - engmaschige Kontrolle ist besser.