2017: Auf die Friedhofsordnung achten, diese liegt in der Friedhofsverwaltung auf. Die Zuführung zur Totenbeschau/ zum Bestatter kann entfallen, denn kleine still geborene Sternenkinder unter 500 Gramm dürfen ohne Leichenbegleitschein in einer Schatztruhe  oder Himmelsbettchen unkremiert zu jedem Friedhof gebracht werden. Für das Öffnen der Aufbahrungshalle und des Grabes ist der Totengräber zuständig. Dieser ist ein Angestellter von dem für diesen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtnerei, für das Grab oder die Grabnutzung ist ein Mitarbeiter Verwaltung eines Friedhofes zuständig. Beispiel: Grab der Stillgeborenen am Penzinger Friedhof in 1140 Wien http://www.pfarre-penzing.at/friedhof.htm

Luis war das erste Sternenkind, welches am Penzinger Friedhof unkremiert beerdigt wurde. Auf Wunsch der Mutter hat Sternenkind.info den Luis mit dem Bestatter begleitet beim Einsargen, anschließend der Anlieferung zur Aufbahrungshalle.

ich habe durchs Programm geführt, welches die Angehörigen gestaltet haben.

Nach einer Willkommens und Abschiedsfeier gab es das Begräbnis.

 

Ein Begräbnis und die Beschriftung des Grabsteines sind zwei unterschiedliche Angebote, daher kann der Grabstein auch als Gedenkstein zur Anwendung kommen.

Schrift und Schriftfarbe sind vorgegeben. Kurzer Vorname und das gesamte Sterbedatum (Tag, Monat; Jahr) oder langer Vorname und Sterbejahr: jedem Sternenkind steht eine einzelne Zeile am Grabstein zur Verfügung.

 

Ohne Totenbeschau/ Bestatter können hier kleine Sternenkinder unkremiert beerdigt werden.

Ansprechpartner:  Friedhofsverwaltung in der Pfarrkanzlei

Einwanggasse 30, 1140 Wien

kanzlei@pfarre-penzing.at www.pfarre-penzing.at

Verantwortlicher Pfarrer Christian Sieberer

In Erinnerung an Barbara, still geboren am 16.6.1976

Als ich bemerkte, das ich schwanger auf Dich war, freute ich mich als 15 jährige sehr über Dich. Schon früh wusste ich, das ich ein Mädchen erwarte und das Barbara dein Name ist.

Meine eigene Mutter war über Dich nicht glücklich, weil sie die Angst hatte, wiederum nicht berufstätig sein zu dürfen. Meine Mutter musste zu Hause bleiben, bis ihr jüngstes Kind die Schulpflicht beendet hatte. Erst daran anschließend gab mein Vater seine Erlaubnis für ihre Berufstätigkeit. Mein Vater hat von seiner Frau - meiner Mutter - das Festhalten an der traditionellen Familienrolle verlangt.

Von mir verlangten meine Eltern, das ich meine Berufsausbildung zu Ende brachte. Aus Sicht meiner Mutter ging das nur, wenn Du zum himmlischen Vater zurück gehst.

So war der Abbruch meiner Schwangerschaft eine durch meine Eltern beschlossene Sache. 1978 kam die Gesetzesänderung, demnach minderjährig Schwangere selbst über das Austragen ihres Kindes sich entscheiden durften und seither dafür staatliche Unterstützung erhielten (Mutter - Kind - Heime, Geld).

Da wir Ende der 16. Schwangerschaftswoche uns befanden, warst Du so groß, das der Arzt Dich - betäubt, wie wir beide es wahren - in meinem Leib zerstückeln musste, um dich in Teilen aus meinem Leib herauszuholen über meine Vagina.

Stunden später, als mein Vater und ich die Klinik verließen und uns beim behandelten Arzt verabschiedeten, sagte mein Vater zum Arzt: "Nun begleite ich meine Tochter zu einem Bestatter, um die Beerdigung meiner heute verstorbenen Enkeltochter in Auftrag zu geben." Der Arzt wurde schneeweiß im Gesicht und sagte zu meinem Vater und mir gewandt: "das Ihr einen Begräbniswunsch habt, hättet ihr mir früher sagen müssen. Dieses Krankenhaus hier betreibt bereits Forschung an deiner Enkeltochter in diesem Moment. Anschließend kommen die sterblichen Reste zur Müllverbrennungsanlage Linz - Asten,OÖ. Ich kann für dein (Enkel-) Kind leider nichts mehr tun."

Meiner Tochter versprach ich, wenn ich in Rente gehe, gebe ich meine Zeit dafür, zu verstehen, welchen Fehler ich gemacht habe. Für mich war es wie für meinen Vater: selbstverständlich, dass das irdische Leben unkremiert beerdigt auf einem Friedhof endet - oder kremiert in den unterschiedlichsten Varianten. Es ist noch ein weiter Weg - aber es gibt erste Erfolge, die Dokumentation am österr. Standesamt.

Johanna still geboren am 10.10.1979

Da nach einem Abbruch es nicht selbstverständlich ist, das der Körper und die Seele einer Mutter eine weitere Schwangerschaft bereit ist zu empfangen und auch auszutragen, war ich überglücklich, mit 19 Jahren wieder schwanger geworden zu sein. Zeitgleich mit  deiner Zeugung wußte ich - wie bei Barbara - das ich auf ein Tochter schwanger war, doch dieses mal das dein Name Johanna war.

In der 10. Schwangerschaft fühlte ich, das mit deiner Wirbelsäule etwas nicht in Ordnung ist. Daraufhin habe ich dich gewürdigt, Dich als meine Tochter Johanna anerkannt und Dir die Entscheidungsfreiheit gelassen, ob Du zur irdischen Welt kommen oder schon jetzt zum himmlischen Vater zurückgehen möchtest. In meinem Bauch wurde es still. Drei Wochen später kamst Du unblutig, schmerzfrei zu Welt. Nur mit einem Stückchen Nabelschnur, dein Rücken war fasst auf die gesamte Länge gespalten. Du warst kein Zellhaufen (wie die Medizin es damals bis heute behauptet hat), sondern formvollendet als winziges Baby zu erkennen. Deinen Mutterkuchen, deine Fruchthülle, dein Fruchtwasser hatte mein Körper umgebaut und abgebaut. Weil ich kein Erdgrab für Dich hatte, habe ich Dich dem Wasser übergeben.

Als die Zeit reif war, habe ich meinen Einsatz dafür gegeben, das es in Wien ein Grab für still geborene gibt, an dem mit und ohne Bestatter ein würdiges unkremiertes Begräbnis gestaltet werden kann.