Anfrage an den KAV, pressemeldung vom 31.3.2014:

Frage: Werden diese einzeln erfasst oder kommen sie während der OP gleich in den Sammelbehälter für Etikmüll?

Pressemeldung: Jeder Fall wird einzeln erfasst und vom OP in die Pathologie eingesendet. Je nach Gewicht des Feten (unter oder über 500g nach Hebammengesetz) wird der Fall entweder als Histologie oder als Obduktion bearbeitet.

Feten unter 500g:

Das kindliche Gewebe wird nach Abschluss der histologischen Untersuchung im Sammelsarg gesammelt und an die Bestattung Wien zur Kremierung weitergegeben. Die Kremierung erfolgt für alle Feten aus Wiener Krankenhäusern gemeinsam, das heißt anonymisiert. Die Bestattung der Urne erfolgt in der Gedenkstätte am Zentralfriedhof. Verabschiedungsfeiern werden dort alle drei Monate abgehalten. Die Termine sind bei der Bestattung nachzufragen.

Wenn die Eltern eine Verzichtserklärung abgeben, wird die dargestellte Vorgangsweise mit Kremierung im Sammelsarg gewählt.

Sollten die Eltern ein Einzelbegräbnis wünschen, kann dieses auch für Feten unter 500g über ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Die Kosten müssen dafür werden von den Eltern getragen.

Feten über 500g:

Es wird immer ein Einzelbegräbnis durchgeführt. Dieses erfolgt entweder als bezahltes Begräbnis oder wenn die Eltern dieses nicht wünschen als sogenannte Gratisbeerdigung, die über die MA 15 angeordnet werden muß. Es wird keine Anonymisierung vorgenommen.

Frage: Welchen Weg geht anschließend das im KAV der Patientin entnommene Gewebe wenn die Patientin gleich nach dem Eingriff (z.B. blutiger Schwangerschaftsabbruch via Kürretage) ihr Gewebe nicht mit nach Hause nimmt?

Pressemeldung: Entnommenes Gewebe nach einem medizinischen Eingriff wird den Patientinnnen und Patienten niemals mitgegeben. Dieser Grundsatz gilt aus hygienischen und ethischen Gründen für alle entnommenen Gewebe und Zellen unabhängig davon, ob es sich um eine Fehlgeburt handelt oder nicht. Ende der Pressemeldung

ergänzende Sternenkind.info an die Mitarbeiter der KAV Pressestelle:

herzlichen Dank für Ihre mir mitgeteilten Informationen.

In der Aussage, das Angehörige in jedem Fall für das Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes bezahlen müssen - wenn die Angehörigen den Bestattungsauftrag der Bestattung Wien erteilen - bestätigen Sie die Aussagen der Bestattung Wien.

Wenn Angehörige den Bestatter wechseln und die Angehörigen nicht zur Bestattung Wien gehen, geht auch der folgende - für die Mutter kostenfreie - Weg, indem die Mutter bei Fehlgeburten einen Rechtsanwalt als Kurator einsetzt und der Verwaltungsgerichtshof im Einzelfall die Klärung übernimmt, wer die Begräbniskosten zu übernehmen hat: der Tote oder die öffentliche Hand. Wenn das Sozialamt die Übernahme der Begräbniskosten ablehnt, können Angehörige einkommensunabhängig dagegen Einspruch erheben!

Der erwähnte Hinweis gilt für still geboren und unter 500 Gramm = Fehlgeburten > Rechtsanwalt als Kurator einsetzen (Fachgebiet Erbrecht- und Verlassenschaftsabhandlung) www.rechtsanwaelte.at

Für still geboren und über 500 Gramm und gewichtsunabhängig für lebend geborene ist der vom Bezirksgericht bestimmte Notar zuständig. Der Notar reicht bei der Nachlassverhandlung ein die Fragestellung, wer die unbezahlten Begräbniskosten zu übernehmen hat: der Tote oder die öffentliche Hand. Eine Beratungsstunde beim Notar www.notar.at ist kostenfrei und gesetzlich vorgeschrieben.

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Kosten des Begräbnis i. A. des Wiener Gesundheitsamtes

Text: Liebe Mitarbeiter der Bestattung Wien. Es ist einige Jahre her, da habe ich erfahren, das die Bestattung Wien für ein soziales Kinderbegräbnis 1350 € plus Stohlgebühr und plus Friedhofsgebühr (bis Sarggröße 120 cm) verrechnet/ erhält - bei Erwachsenen (ab Sarggröße 140) 1850 € plus Stohlgebühr plus Friedhofsgebühr. Die Stohlgebühr wird nur bei röm. kath. Begräbnissen fällig, wenn diese über den www.einsegnungsdienst.at stattfand. Alternative: www.pastoralassistentin.at. Kann ich zu den Kosten des Begräbnisses im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes bitte aktuelle Zahlen haben?

Reaktion der Bestattung Wien am 23.10.2014:

Sehr geehrte Frau Tegenthoff,

Gemäß Ihrer oben angeführten Anfrage möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:

über Fehl und Totgeburten:

Unsere Broschürte über die Versorgung von still geborenen in Wien finden Sie hier.

Wenn es sich um ein "Sozialbegräbnis" handelt - also wenn die Eltern/ Angehörigen keine Bestattung veranlassen - hat die Stadt Wien eine Bestattung zu veranlassen. In diesen Fällen ist die Stadt Wien Auftraggeber, weshalb wir dazu keine Auskünfte erteilen und bitten sich direkt an die MA15 zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Kundenservice Bestattung Wien