2015: 'Laut österr. Bundesministerium für Familie und Jugend besteht in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg für Fehl- und Totgeburten Bestattungspflicht - in Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für Totgeburten eine Bestattungspflicht, für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. '

 

Bestattungspflicht bedeutet in Österreich, wenn die Angehörigen kein Begräbnis in Auftrag geben, dann muss es die Medizin ein Armenbegräbnis veranlassen.

 

Bestattungsrecht heißt in Österreich: Angehörige dürfen die Zuführung zur Totenbeschau veranlassen. Tun die Angehörigen keine Totenbeschau veranlassen, ist der letzte Weg .... Klinikmüll > Müllverbrennungsanlage.

 

Zahlreiche Bestatter und Kliniken behaupten Gegensätzliches, aber im juristischen Sinne stimmte in Wien die Aussage: Bis 2010 galt Begräbnis im Auftrag der Angehörigen nicht zwangsläufig, das die Angehörigen die Begräbniskosten übernehmen mussten! Es gab auch Bestatter die das folgende Berichtet haben: sie haben die unbezahlte Bestattungsrechnung an den für den Toten zuständigen Notar übermitteln lassen und dieser hat die Kosten übernommen aus dem, was der Verstorbene Hinterlassen hat. Das Gesetz wurde geändert, nachdem Sternenkind.info sichtbar gemacht hat und nun gibt es zwei Verrechnungsformen: Bei Fehlgeburten kann die Mutter den Beerdigungsauftrag geben, entweder zum Sammelgrab der Fehlgeburten auf Kosten der Gesellschaft, also Kostenfrei für Angehörige oder Begräbnis im Auftrag und auf Kosten der Mutter. Unterlässt die Mutter beides, wird die Leibesfrucht ihres Kindes dem humanen Klinikmüll zugeführt. Das gilt für übergebliebene Eizellen bei künstlicher Befruchtung genauso wie bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern, wenn sie keine 500 Gramm auf die Waage bringen, wobei die Hebamme zu wiegen hat. Unterlässt diese es, kommt während der Totenbeschau keine Waage zum Einsatz, sodass auch größere Leibesfrüchte im humanen Klinikmüll gelandet sind, bestätigen z.B. die Betreiber von Feuerhallen, welche humanen Klinikmüll kremieren.

Wenn die Hebamme gewogen und das über 500 Gramm Gewicht (Köln 700 Gramm!, in manchen Kantonen oder Bundesländern geht es um Länge, z.B. über 35 cm lang) dokumentiert hat: Nur bei Totgeburten und Todesfällen mit Geburtsurkunde besteht die Pflicht, diese der Totenbeschau zuführen zu müssen. Hier kann die Mutter sich um ein Begräbnis im Auftrag der Mutter und auf Kosten des Auftraggebers kümmern. Erfolgt binnen Frist (Wien 5 Werktage) nicht die Information, das ein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben wurde zu dem bereits durch Totenbeschau registrierten Todesfall, erfolgt automatisch die Zuführung zu einem Begräbnis auf Kosten den Steuerzahlers.

 

Sternenkind.info bietet seit dem Jahr 2000 im Auftrag und Sinne der Eigen- und Mutterliebe Begräbnisbegleitung an. Die Ursache meines persönlichen Einsatzes wurde 1976 in OÖ gelegt: meine Tochter Barbara starb Ende der 16. Schwangerschaftswoche im Mutterleib einen Gewaltsamen Tod, denn Abbruch ihrer Schwangerschaft auf Wunsch meiner Mutter.

Niemand hatte mich zuvor aufgeklärt: Weil ich dem behandelnden Arzt nicht von mir aus über das vorrangig mir als Mutter zustehende Bestattungsrecht gesprochen habe bevor mein Kind meinen Mütterlichen Leib verlassen hat, hat er während dem medizinischen Eingriff (Geburt) mein Tochter dem Klinikmüll übergeben, worunter mein Vater und ich sehr gelitten haben.

 

Achtung: Die Bestattungspflicht in Wien kennt zahlreiche Ausnahmen:

Eines ist die 120 SSL/ CRL Grenze., entsorgt über den Hausmüll, fixiert in Parafin, um nur einige Situationen zu erwähnen.

 

Die Medizin sieht es so nicht, daher gehört jeder Einzelfall vor Gericht ausdiskutiert: aus Sicht der Mutter kann entwicklungsunabhängig zumindest eine Zelle von ihrem während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind einer Totenbeschau zuführt werden - sofern durch die Medizin greifbar - denn das Ergebnis der Totenbeschau ist die Grundlage für den Bestatter, das in Österreich eine Bestattung stattfinden kann.

 

Laut Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter zählen dazu auch Ihr Wunsch in Bezug auf ihre tiefgefrorene Eizellen, da während der Auftauphase die Befruchtung stattfindet - oder nach dem Abbruch ihrer frühen Schwangerschaft.

 

Der Dokumentation am österreichischen Standesamt ist eine Totenbeschau vorausgegangen, denn auf dem Ergebnis der durchgeführten Totenbeschau kommt die Erkenntnis: still oder lebend geboren.