Begräbnis im Auftrag der zuständigen Gesundheitsbehörde: Österreich hat 9 Bundesländer und dem entsprechen 9 Bestattungsgesetze, an die sich das für dieses Bundesland zuständige Sozial- und Gesundheitsamt zu orientieren hat. Menschen, denen eine Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde - was die Grundlage zur Ausstellung einer Geburtsurkunde ist, folgt im Todesfall die Bestattungspflicht. Für während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder gibt es in Österreich grundsätzlich keine Bestattungspflicht - ausgenommen, die Mutter wünscht sich z.B. eine Dokumentation am Standesamt, oder die Mutter wünscht eine Zuführung zur Totenbeschau, eine Beerdigung. Nachdem die Mutter nach erfolgter Totenbeschau nicht binnen Frist selbst bei einem Bestatter Ihrer Wahl ein Begräbnis in Auftrag gegeben hat, erfolgt offizell ein Begräbnis im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes. Diese Gräber gelten nur für die Mindestruhezeit. Der Mutter kann am Grab Ihres Kindes anschließend für die Zeit nach Ablauf der Mindestruhezeit in der Regel kein Grabnachnutzungsrecht angeboten werden. Damit die Angehörigen ihr Kind kein zweites Mal verlieren, können die Angehörigen innerhalb der Mindestruhezeit eine Verlegung ihres toten Familienmitgliedes beantragen. Das für den Toten zuständige Gesundheitsamt ergibt sich aus der Adresse der Totenbeschau.

Burgenland: Der Totenbeschau unterliegen auch Tot- und Fehlgeburten


Kaernten: Der Totenbeschau unterliegen auch Totgeburten, nicht aber Fehlgeburten. Um diesen Zustand zu ändern, wurde in Kaernten folgende Petition für ganz Österreich begonnen: http://www.activism.com/de_AT/petition/fehlgeborene-kinder-sollen-als-kinder-offiziell-anerkannt-werden/475


Niederösterreich: Der Totenbeschau unterliegen auch Tot- und Fehlgeburten


Oberösterreich: Der Totenbeschau unterliegen auch Totgeburten und Fehlgeburten


Salzburg: Die Totenbeschau gilt auf für Totgeburten und totgeborene Früchte (Fehlgeburten)


Steiermark: § 1
Eine Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines toten Menschen sowie eine tot bzw. fehlgeborene menschliche Frucht.
Teile von Leichen, wie insbesondere Körperteile, Skelette oder Aschenreste verbrannter Leichen, sind wie Leichen zu behandeln, sofern dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.


Tirol:  Die Totenbeschau hat sich auch auf Fehlgeburten und Frühgeburten jeden Alters zu erstrecken, wenn die Mutter dieses ausdrücklich (vor der Geburt, vor dem med. Eingriff) sich wünscht.


Vorarlberg: Eine Leiche im Sinne dieses Gesetzes ist der Körper eines toten Menschen. 
Eine tote menschliche Frucht gilt ohne Rücksicht auf den erreichten Entwicklungsgrad gleichfalls als Leiche.

 

Wien: Tod- und Fehlgeburten unterliegen der Totenbeschau (Ausnahme: Zu klein für die Totenbeschau! Fixiert in Parafin, entsorgt über den Hausmüll, wer schweigt - stimmt zu )

 

Die dokumentierten Angaben habe ich im Jahr 2010 den Landesgesetzen auf www.ris.bka.gv.at/ entnommen. Diese Dokumentation werde ich bis auf weiteres nur auf Userhinweise aktualisieren!


www.shg-regenbogen.at hat eine Petition eingereicht, deren Ziel es ist, das in Österreich zukünftig auch Fehlgeburten am Standesamt dokumentiert werden dürfen auf Wunsch der Mutter.

 Das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter hat Vorrang vor dem Bestattungsauftrag der zuständigen gesundheitsbehörde.

Dazu Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering: Die Fehlgeburten werden in Wien im Auftrag der MA 15 gesammelt und durch die Bestattung Wien zur Feuerhalle Wien Simmering gebracht. Hier werden Fehlgeburten in ihren angelieferten Behältnissen in einem großen Feuersarg gesammelt. Mit 20 - 30 Fehlgeburten ist so ein einfacher großer Feuersarg voll und es wird Kremiert. Bei Hitzewellen im Sommer kann es vorkommen, das wir auf Grund fehlender Kühlung nicht warten, bis der Feuersarg voll ist. Mit 2 - 3 Feuersärge pro Quartal finden wir das auslangen.


Die Asche kommt in eine Urne und diese ist ca zur Hälfte Pro Quartal gefüllt. Die Zahl der im Auftrag der MA 15 versorgten Fehlgeburten finden sie hier.

So lange keine Kremierung statt gefunden hat, kann ein Bestatter im Auftrag der Angehörigen in den Feuersarg greifen und die Fehlgeburt herausnehmen, denn ein Begräbnis im Auftrag der Mutter/ der Angehörigen hat bis zu letzt Vorrang vor einem Begräbnis im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes!

Auch Fehlgeburten können kostenfrei unkremiert beerdigt oder einzeln kremiert werden. Wie die Mutter zu einer schönen Schmuck, Kinder- & Miniurne kommt, berichtet Sternenkind.info.