Herzliches Beileid!

Wenn ein Todesfall von einem während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind erwartet wird, geben folgende Stellen für Sie gültige (manchesmal einander widersprechende oder anders lautende) Informationen weiter, denn jeder hat sein eigenes Angebot, seine eigenen Grenzen, seinen eigenen Aufgabengebiete. Betrachten sie die erhaltene Info wie einen Blumenladen und stellen Sie selbstbestimmt jenen Strauß zusammen wie sie es haben möchten. Folgen sie der Stimme ihres Herzens.

  • Hebamme
  • Fotos/ Video von ihrem Kind und dem Begräbnis macht auf Anfrage fast jeder Bestatter
  • behandelnde Ärzte
  • Pathologie, Prosektur
  • Bestatter (kleine Bestatter haben häufig ein extra Angebot für diese Zielgruppe, große Bestatter sind ev. für das "Armenbegräbnis" = kostenfrei für Angehörige zuständig)
  • Verwaltung des Krematoriums (auch Fehlgeburten können einzeln kremiert werden!)
  • Friedhofsverwaltung
  • Friedhofsgärtner
  • Klinikseelsorge
  • Standesamt

Zeitnah zum Todesfall Kontakt aufgenommen können Sie selbstbestimmt noch am vielfältigsten den letzten Weg ihres verstorbenen Familienmitgliedes gestalten.

Lebend geboren wird nur auf Wunsch der Mutter am Standesamt ein Kind dokumentiert, denn die Klinik macht auch Meldung an das Standesamt, doch für die Klinik gelten auch Kinder, welche nach ihrer Geburt gestorben sind, als still geboren! (Deutschland 3 Tage danach, Österreich innerhalb der ersten Lebenswoche verstorben. Das heißt: ihr nach der Geburt verstorbenes Kind kann als Fehl- und Totgeburt oder aber als nach der Geburt verstorben am Standesamt dokumentiert werden! Das für ihre Familie zuständige Standesamt berät sie dazu gerne!)

Auf Grund von  infektiösen Leichen z.B. Corona kann es beim Begräbnis Einschränkungen (oder die zwingene Vorschrift zur Kremierung! ) geben. Daher auf die Vorgaben bei der Totenbeschau bitte achten, in der Prosektur, Pathologie per e-mail nachfragen!

In Krisenzeiten üblich: wenn Sie anrufen, hebt niemand an... und das gesprochene Wort kann Schall und Rauch sein .... inhaltlich die falsche Auskunft sein.

aus Wien Heute 18.12.2020: Nach der Beschau durch einen Pathologen werden die sterblichen Überreste in einen Leichensack gefüllt und in einen Sarg gelegt. Weder der Leichensack noch der Sarg darf anschließend noch einmal geöffnet werden.
aus Wien Heute 18.12.2020: Nach der Beschau durch einen Pathologen werden die sterblichen Überreste in einen Leichensack gefüllt und in einen Sarg gelegt. Weder der Leichensack noch der Sarg darf anschließend noch einmal geöffnet werden.