Wien Gebäranstalt AKH, Tor der heimlich Schwangeren

zu den in der Gebäranstalt des Allgemeinen Krankenhauses in Wien manchmal nicht erfassten Daten der Mütter gibt es einen Artikel mit dem Hinweis auf das Tor der heimlich Schwangeren: Dies war ein unscheinbarer Eingang zum Hof 7, versteckt zwischen Infanteriekaserne (heute: Österreichische Nationalbank) und Spital, nur durch eine enge Sackgasse (Rotenhausgasse) erreichbar. Das Tor war stets verschlossen, aber wurde rund um die Uhr von einem eigens angestellten Portier betreut, der nur öffnete, wenn sich eine Schwangere am Glockenzug bemerkbar machte und Einlass verlangte. So konnten Frauen aller sozialen Schichten anonym die Anstalt betreten, sicher gebären und das Haus wieder verlassen, mit oder ohne Kind. Ihre Namen wurden nicht verzeichnet.

https://geschichte.univie.ac.at/de/personen/tor-der-heimlich-schwangeren

Das einzigste was mir von Dir geblieben ist, ist häufig nur der vollzogene Schwangerschaftstest, der bestätigt, das ich schwanger war, das Du - mein Kind - da warst, Dich angekündigt hast. Gegen unser Kino im Kopf benötigen wir Bestätigungen. Eine Frau schrieb mir

Grüß Gott!

Ich habe eine dringende Bitte:

Mir (und leider auch meiner Mutter!) kam ein Gerücht zu Ohren: Ich bitte daher um Hilfe bei der Nachforschung!

Kann es sein, dass im Krankenhaus (Name der Stadt) in der Zeit um 1964 folgende Szenarien öfter passiert sind: Schwierige Geburt; Mutter hört ersten Schrei des Kindes... sieht das Baby kurz im Arm einer Schwester.... schnell weggebracht für weitere Versorgung... Mutter wieder im 8er-Zimmer... alle bekommen ihr Baby zum Stillen... nur das eigene kommt nicht... Vertröstung und keine Auskunft..... nach 2! Tagen des Schweigens kommt die Nachricht: Kind verstorben und irgendwo in einem Grab mit einer alten Frau anonym schon mit beigesetzt... kein eigenes Grab... keine weitere Auskunft ... nichts.

Nun zum Gerücht: Es soll im KH (Name der Stadt) rund um 1964 öfter zu solchen Vorkommen gekommen sein... und es gäbe den Verdacht, einiger solcher Geschichten in dieser Zeit, und dass Kinder an Menschen, die keine Nachkommen haben konnten, vom Krankenhauspersonal verkauft wurden oder das an diesen Kinder schwarze Messen abgehalten wurden... Ist an diesen Gerüchten etwas dran?

 

Antwort von Sternenkind.info: Es ist nicht ungewöhnlich, das Kinder oder Enkelkinder sich an mich wenden, weil die Mama, Oma, Uroma oder eine andere (meist weibl.) Verwandte eine ähnliche wie oben erwähnte Kaskade an traumatischen Erlebnissen persönlich erlebt hat. Auch nicht ungewöhnlich ist, das eine Mutter ihr Leben lang an ihr Sternenkind denkt und wenn ihr eigenes Erdenleben zu Ende sich neigt, das diese Frau darüber zu sprechen beginnt. Im ersten Moment belastet und entlastet das alle, schafft Verwirrung, die Fragen suchen nach antworten.

schwarze Messen, Freimaurer: ja während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder sind interessant für schwarze Messen und für Riten/ Weihungen bei den Freimaurern.

Hintergrund: Bei lebend geborenen Kindern ändert sich das Blutbild nach 7 Stunden, ein weiteres Mal nach 7 Tagen. Je nach Ritus finden entweder Buben oder Mädchen den Vorzug. Schwarze Messen und Weihungen enden manchesmal so, das einen Todesfall nicht ausgeschlossen werden kann, vielleicht sogar ein erwünschtes Ziel ist.

Ein fünf-zackiger Stern (auch Pentagramm, Drudenfuß, Drudenstern, Pentakel oder Pentalpha genannt), weiße, rote und schwarze Kerzen etc. können ein Hinweis auf eine schwarze Messe sein. Wenn so etwas befürchtet wird und kürzlich stattgefunden hat, bitte umgehend die Polizei einschalten.

Mit wenigen Ausnahmen: Für ältere Vorkommnisse kann bereits gesetzlich geregelt eine Verjährungsfrist zum tragen kommen, das heißt: ältere Vorkommnisse können und dürfen von der Polizei, dem irdischen Gericht nicht mehr verfolgt werden. Etwas anderes ist die Klarstellung beim jüngsten Gericht.

lebend geborenes Kind aus der Klinik entführt und verkauft: auch diese übergriffige Handlung kann vorkommen. Wenn so etwas befürchtet wird und kürzlich stattgefunden hat, bitte umgehend die Polizei einschalten.

Klinikmüll statt Begräbnis: Das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder der Klinikforschung, Fötaltransplanteuren ec. in die Hände fallen, ist seit 1960 (Geburt der Intensivmedizin) möglich, denn die Intensivmedizin schuf die Vorraussetzung für die Organentnahme und die Definition vom Hirntod. Gut erzogene Kinder erzieht man dahingehend, das sie erst fragen sollen, bevor sie etwas wegnehmen. Die Medizin hat vielfach die Gute Kinderstube verlassen. Beispiel: Frauen, die sich für den Abbruch ihrer Schwangerschaft entscheiden, wird unterstellt, das sie an ihrem ungewollten Kind gewiß kein Begräbnisrecht habe. Dagegen hilft die Einschaltung eines Rechtsanwaltes (Verwaltungsrecht, Familienrecht, Patientenrecht). Er hilft Dir bei der Beschaffung der dir zustehenden Patientenakte. Dazu muss jede Klinikverwaltung (auch die der Histologie, Pathologie extra angeschrieben werden). Zur Vorbeugung nützt die Erstellung einer Patientenverfügung oder der Rechtsanwalt als Kurator.

Soziale Begräbnisse sind in jedem Bundesland anders geregelt: in der Vergangenheit war es tatsächlich so, das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder in den Sarg gelegt wurden von einem anderen zeitgleich stattfinden voll bezahlten sozialen Begräbnis, weil damals nur Begräbnisse nach Geburts-/ Sterbeurkunde vom Staat bezahlt wurden. Wann diese Abrechnungsform in ihrer Stadt abgeschafft wurde, erfahren sie in der für Ihre Stadt zuständigen Friedhofsverwaltung. Auch das für Ihre Stadt zuständige Gesundheitsamt gibt Ihnen Antwort, mit welchem Bestatter/ mit welcher Friedhofsverwaltung bei einem Begräbnis im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes zusammengearbeitet wird.

Zum oben erwähnten Kind fanden sich in der Friedhofsverwaltung die letzte Spur dieses Kindes. Es war in Verbindung mit einem unkremierten sozialen Begräbnis einer anderen Frau beigelegt worden in den Sarg hinein. Am Standesamt konnten der oben erwähnten Mutter für ihr Kind im Jahr 2012  jeweils die Geburts- und Sterbeurkunde ausgestellt werden (Das geht bis ca 1936 rückwirkend, denn damals wurden Standesämter gegründet). Bei dem oben erwähnten Sternenkind hatte die Klinik laut Verwaltungsrecht ihrem Kind die 'Anzeige der lebend erfolgten Geburt' und die 'Anzeige des Todes' ordnungsgemäß geschrieben. Auf Grund der Dokumentation am Standesamt hätte die Mutter selbst das Begräbnis ihres Sternenkindes in Auftrag geben können bei einem Bestatter ihrer Wahl. Warum die Mutter diese Info nicht hatte, bleibt im Dunkeln. Die Mutter und Geschwister haben am Friedhof nun einen Ort für ihre Trauer, da laut Aufzeichnungen in der Friedhofsverwaltung das Grabfeld - nicht aber das Grab selbst - gefunden werden konnte.

Erzähl mir deine Geschichte, denn jedes Kind ist ein Einzelschicksal