Damit bei Angehörigen von Sternenkindern eine Idee entsteht über diesen Milliarden schweren Megamarkt, der - davon gehe ich aus - auch mit Fehlgeburten, abgetriebenen Kindern, Leichen die voraussichtlich einem sozialen Begräbnis zugeführt werden in Teilen oder als Ganzes weltweit jeden Tag geschieht, inkl. Transport.

 

Organentnahme bei Hirntod – ein milliardenschwerer Megamarkt?

Von Gastautor Martin Ziemann  , Rentenberater.

Krankenhausleistungen werden in Deutschland im Wesentlichen nach diagnosebezogenen Fallgruppen abgerechnet, sogenannten Diagnosis Related Groups (DRGs) der AOK. Auch die Bezahlung von Organtransplantationen erfolgt in Anwendung der DRGs, siehe Wiki.

Bereits die Vergütung für die im Transplantationskrankenhaus vorgenommene eigentliche Transplantationsleistung kann über 100.000,00 Euro betragen. Beispielsweise sind Lebertransplantationen mit Beatmung unter dem DRG-Schlüssel A01A codiert. Die von den Krankenkassen für diesen Fall gewährte Kostenerstattung beläuft sich im Jahr 2019 bei Normalliegern auf 103.000,00 Euro.

Das dem hirntoten Spender entnommene Organ muss möglichst zeitnah zum Empfänger transportiert werden. Für die Organisation der erforderlichen medizinischen und organisatorischen Schritte einer Organtransplantation ist in Deutschland die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) zuständig. Die Stiftung nimmt Meldungen möglicher Organspender entgegen und koordiniert die „Gemeinschaftsaufgabe Organspende“. Sie sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen, an geeignete Patienten vermittelt und transplantiert werden können.

 

Vergütung für Leistungen der medizinischen Transplantation

Für ein transplantiertes Organ mit Flugtransport fallen gemäß des zwischen Krankenkassen und DSO vereinbarten Budgets im Jahr 2018 Zahlbeträge von etwa 30.000,00 Euro an – davon für Organisationspauschale inkl. Hirntoddiagnostik 11.777,00 €, Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser (nicht die eigentliche Organtransplantation) 1.729,00 €, Transplantationsbeauftragte 6.737,00 €, Flugpauschale 8.419,00 € (Quelle: Vergütungssätze für Leistungen im Bereich Organtransplantation, AOK Bundesverband).

Eher zu vernachlässigen ist die Registrierungspauschale für Eurotransplant (ET) in Höhe von 1.166,00 Euro. Quelle: AOK, gkv-spitzenverband.de,

Soweit bei Herztransplantation mit Flugtransport mobile Transportsysteme zum Einsatz kommen, die es ermöglichen, Spenderherzen körperwarm zu transportieren, fallen zusätzliche Kosten von 73,600,00 Euro an (ohne Flugtransport 65.181,00 Euro). Deren medizinischer Nutzen ist jedoch nicht zweifelsfrei erwiesen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben beschlossen, den Einsatz im Rahmen einer Registerstudie unter kontrollierten Bedingungen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Anzahl der für eine Transplantation geeigneten Herzen zu erhöhen. (Quelle: GKV-Spitzenverband1)

 

Pflicht zur Organabgabe – Gewinnmaximierung für den Gesundheitsmarkt?

Im wirtschaftlichen Sinne betrachtet, handelt es sich bei vorgenannten Gremien um Marktteilnehmer auf dem Gesundheitsmarkt. Unter Markt versteht man gemeinhin das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. Über ein knappes Gut (Spenderorgan) wird verhandelt und im Falle übereinstimmender Willenserklärungen ein Preis vereinbart.

 31.10.2018 , 17.1.2019 , 14.2.2019: Nach dem Entwurf des „Gesetzes für Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ kommt es künftig auf übereinstimmende Willenserklärungen nicht mehr an. Jeder Bundesbürger ist künftig Organspender, soweit er oder seine Angehörigen der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprechen. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Aufgrund dieser quasi Pflicht zur Organabgabe ist davon auszugehen, dass in Zukunft genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen werden. Bislang bedurfte es zur Organentnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen. Diese musste zu Lebzeiten erklärt werden (Entscheidungslösung). Die Organentnahme rechnet sich für die hierauf spezialisierten Transplantationszentren bereits heute. Gewinnmaximierung kann aber erst dann erfolgen, wenn genügend Spenderorgane zur Verfügung stehen. Dem ist bislang nicht so.

Im Jahr 2017 wurden etwa 800 Spendern Organe entnommen. Im Durchschnitt jedem Spender 3,3 Organe und in Summe 2.765 Organe transplantiert (Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation 2018).

Derzeit warten in Deutschland mehr als 10.000 Patienten auf ein Spenderorgan, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Auf der Warteliste von Eurotransplant standen Ende 2017 insgesamt 14.773 Menschen (Länder Deutschland, Niederlande, Belgien, Österreich, Ungarn, Kroatien, Slowenien).

 

Wachstum durch Organentnahme

Um den betriebswirtschaftlichen Gewinn zu maximieren, ist die volkswirtschaftliche Nachfrageseite zu stimulieren. Stehen ausreichend Organe zur Verfügung wird es möglich sein, jede auch nur denkbare Nachfrage zu befriedigen. Bereits heute klagen Krankenkassen über unnötige Operationen. So sind beispielsweise nach einer Auswertung der Techniker Krankenkasse acht von zehn Rückenoperationen unnötig. Patienten fragen in der Regel jedoch nicht eine Operation am Rücken nach, sondern die Genesung oder zumindest Besserung ihres Leidens. Es sind die übrigen Marktakteure, welche die Operation empfehlen. Sollten künftig medizinisch unnötige Organtransplantationen ärztlich angeregt werden ähnlich den bereits heute oftmals unnötigen Operationen, wie beispielsweise am Rücken, werden die Krankenkassen mit erheblichen Kosten belastet.

 

Wachstumsmotor Medizintourismus

Im Jahr 2017 wurde der sogenannte Medizintourismus vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages dokumentiert. „Bereits 2014 seien nach einer Studie der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg 251.000 Patienten aus insgesamt 176 Ländern nach Deutschland gekommen, um sich hier stationär oder ambulant behandeln zu lassen. Die Zahl der Patienten habe sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Auf diese Entwicklung haben unterschiedliche Dienstleister im Gesundheitsbereich inzwischen reagiert. Kliniken haben internationale Fachabteilungen eingerichtet, die auf die Untersuchung ausländischer Patienten eingerichtet sind“. (Quelle: Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, WD 9 – 3000 – 016/17) Bessere Bezahlung für Entnahmekliniken Künftig sollen alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehende Leistungen besser vergütet werden.

Die Entnahmekrankenhäuser (nicht Transplantationskrankenhäuser) erhalten eine Grundpauschale für die Feststellung des irreversiblen Hirnausfalles und Leistungen, die vor der Spendermeldung erbracht werden. Gemäß Gesetzentwurf werden weitere Pauschalen für die intensivmedizinische Versorgung und Leistungen bei der Organentnahme gewährt. Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen.

Die Pauschalen werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer festgelegt.

Drittens wird es einen Ausgleichszuschlag geben. In diesem werden nicht messbare Aufwendungen abgegolten, die im Zusammenhang mit einer Organspende entstehen. Die Entnahmekrankenhäuser sollen im Ergebnis den dreifachen Betrag der in den heutigen DRG-Regelungen vereinbarten Pauschalen erhalten.

Es ist angestrebt, auch kleineren Krankenhäusern die Organentnahme zu ermöglichen. Unterstützt werden sie von qualifizierten Ärzteteams. Bundesweit soll ein neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dessen Ärzte sollen helfen, den Hirntod festzustellen. Dieser ist zwingende Voraussetzung der Organentnahme.

 

Organentnahme bei Hirntoten – ein milliardenschwerer Megatrend

Im Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern erfolgt die Gewinnmaximierung für die Beteiligte mit Ausnahme des Patienten. Dessen vom Einkommen abgezogenen Krankenkassenbeiträge sind jedoch unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsmarktes. Dabei wurden ethische Fragen nach einer Deregulierung (Freigabe) des Marktes „Organentnahme bei Hirntoten“ sowie einer zweifelsfreien Unterscheidung zwischen Hirntod und Tod noch gar nicht gestellt. Nach Ansicht von Experten ist keineswegs eindeutig, zu welchem Zeitpunkt des Sterbeprozesses die Grenze zwischen Leben und Tod irreversibel überschritten ist (so beispielsweise Professor Dieter Birnbacher, Ärzte Zeitung Online, 24.02.2015, Jeder Mensch sollte selbstbestimmt sterben können und dafür ärztliche Hilfe erhalten - meint der Bioehtiker Professor Dieter Birnbacher).

Die künftige Widerspruchslösung eröffnet den tonangebenden Marktteilnehmern Perspektiven der Gewinnmaximierung. Anders würde sich die Situation darstellen, wenn es Klinikunternehmen und anderen Akteuren nicht möglich wäre, mittels des Hirntodes Erträge zu generieren.

Der Patient ist gesetzlich verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Aus seinen Zwangsbeiträgen schöpfen andere Erträge, erfolgen Gewinnausschüttungen an Aktionäre privatisierter Kliniken. Künftig hat der Beitragszahler auch noch seine Organe zu Markte zu tragen.

Quelle: 2.4.2019 Ende.

 

Das von der Fa. TransMedics entwickelte Organ Care System™ (OCS™) ist ein transportables Medizinprodukt, das zur Reanimation, Beurteilung und Behandlung von Spenderherzen bei einer Transplantation eingesetzt werden kann.

 

Bis 2019 galt in Deutschland die (erweiterte) Zustimmungslösung, das heißt, dass man einen Organspenderausweis haben musste - oder die Angehörigen mußten nach dem Tod zustimmen, damit Organe entnommen werden durften. Das führte zu Engpässen bei den Spenderorganen und zu mehr Kriminalität in diesem Bereich. Ihren deutschen Organspendeausweis erhielten Sie bei www.dso.de

 

Österreich hat das Widerspruchsregister. Eintragen sollten sich selbst ab dem 14. Lebensjahr nicht nur Österreichische Staatsbürger oder jene, die in Österreich wohnen oder arbeiten und im Ausland wohnen, sondern auch jene, die hier Urlaub machen, denn es geht letzten Endes darum: wer in einer Österr. Klinik liegt und als Hirntod definiert wird, dient als Ersatzteillager, wenn er oder Sie nicht im Widerspruchsregister eingetragen ist.  Siehe auch " wer schweigt, stimmt zu!"

Krone 13.2.2016 keine Angst vor Studien!

Mitte Jänner ist ein Versuchsteilnehmer in Frankreich bei einem Medikamententest gestorben. Müssen Patienten (z.B. Frauen mit gyn. Tumoren), die (in Österreich) an Studien teilnehmen, nun besorgt sein? Dazu OA Dr. Christian Schauer: "In Frankreich handelte es sich um eine Phase-I-Studie, deren Sinn es ist, die Verträglichkeit eines Medikaments an gesunden Menschen zu testen. Man spricht auch von sogenannten präklinischen Studien, die nicht im klinischen Alltag angeboten werden. Zwischenfälle dieser Art sind sehr selten und betreffen nicht jene Studien, die unsere Gesellschaft (Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie) durchführt. Bei uns sind es in der Regel Phase-III-Studien, bei denen das Medikament samt Dosierung bereits erforscht ist. Daher kann ich erkrankten Patientinnen die Angst nehmen, an solchen Komplikationen zu sterben."

Die Medizin sagt "wenn Patienten bewußt und freiwillig an Studien teilnehmen, profitieren sie mehrfach:

  • gerne geforscht wird z.B. 'auf Grund der schlechten Prognose' oder 'zu Krankheiten, die gehäuft auftreten'
  • Vor der Teilnahme werden Patienten genauer untersucht, denn nicht jeder ist für die Teilnahme an einem Studienprojekt geeignet.
  • med. Seite: alle an der Studie teilnehmenden Mitarbeiter sind besser geschult, arbeiten daher fokusierter. Der normale Patient kennt das: wenn man selbst schwanger ist, selbst einen Gips trägt ec. sieht man plötzlich häufiger andere Schwangere, andere Träger eines Gipses....
  • Die Gefahr zum "Versuchskaninchen" zu werden, besteht - laut Medizin nicht. Zum Schutz der Patienten gibt es besondere strikte Regeln. Die Ethikkommision lässt Studien nur dann zu, wenn keine Gefahr für die Probanden besteht.
  • Teilnehmende Patienten erhalten ein besonders gutes Service: Ihr Arzt nimmt sich Extra-Zeit und ist rund um die Uhr erreichbar. Es finden mehr Untersuchungen statt (etwa zusätzliche Bildgebende Verfahren), die Krankengeschichte muss detaillierter dokumentiert werden.
  • Die an einer Studie teilnehmenden Patienten sind zusätzlich versichert, erhalten Fahrkosten zurückerstattet ec. Vorgesehen sind auch jahrelange Nachbetreuung und - Beobachtung.
  • Wenn Placebos (Arzneimittel ohne Wirkstoff) verabreicht werden, erhält der Patient trotzdem die Standarttherapie. Daher gibt es keine ethischen Bedenken.
  • Um an Studien als Patient teilnehmen zu können, gibt es für jede Studie eigene Parameter. Beispiel: mindestens 18 (nicht seelisch erkrankt, nicht Besachwaltet), nicht schwanger (für die Zeit der Studie besteht seitens der teilnehmenden Patienten kein Kinderwunsch, kein Wunsch ein Kind zu zeugen, kein Wunsch, ein Kind zu empfangen). Für die Teilnahme an der Studie besteht ein ausreichend guter Allgemeinzustand des Patienten.
  • Für Studien an minderjährigen Kindern gibt es andere Parameter.
  • Freilich gibt es auch Studien an entnommenen Gewebe- und Körperteilen, die der Allgemeinheit - aber nicht mehr dem betroffenen Patienten dienen.
  • Patienten und Ärzte sind verpflichtet, wahre Angaben zu machen.

Meine Informationen anerkennt jeder Mensch durch seinen Aufenthalt in Österreich (also auch wenn man als Urlauber sich gerade in Österreich ein Unfall leistet) das österreichische Recht an. Wer schweigt, stimmt (scheinbar) zu.

 

1.1.2008: Österreich hat gesetzlich gedeckt eine neue Organtransplantations- und -forschungsquelle:

 

SeDatum : 15. 1.2008  (9min.)

 

SeTitel : Konkret - Das Servicemagazin                                        

 

                                                           

 

Beitrag: Ersatzteillager Mensch / Gespräch Bachinger                         

 

Inhalt: Datenschützer schlagen Alarm! Sie sagen, in Österreich werden       

 

Leichen in großem Stil als Ersatzteillager genutzt. Ein neues Gesetz macht das

 

möglich. Künftig könnten Leichen kommerziell genutzt werden. Biotechfirmen   

 

könnten ein Riesengeschäft etwa mit Knochen, Herzklappen oder      

 

Augenhornhäuten von Leichen machen. Befürworter wiederum sagen, man

 

dürfe nicht vergessen, dass so Kranken geholfen wird.              

Preis für eine Kopie auf VHS oder DVD: EUR 38,50 inkl. Versand. erhältlich beim Videoservice des ORF

Themenhefte des Robert-Koch-Institut - Gesundsheitsberichterstattung:

Heft 17 "Organtransplantation und Organspende"

Dieses Heft können Sie in deutscher Sprache kostenfrei erhalten:

13302 Berlin, Postfach 650261, www.rki.de

2005: Keinen Organspendeausweis benötigen Sie in folgenden Ländern, denn die Ärzte dürfen bei Verfügbarkeit im Todesfall generell die Organe entnehmen.

 

Das gilt für Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Estland, Österreich, Luxemburg, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Tschechien.

Das österr. Widerspruchsregister gegen Organspende befindet sich bei ÖBIG TRANSPLANT, Stubenring 6, 1010 Wien www.oebig.at

Aus Sicht der Medizin müssen Leibesfrüchte (in Teilen oder als Ganzes) und menschliche Ei- und Samenzellen dzt.  entsorgt werden über den Klinikmüll > Müllverbrennungsanlage. Beispiel dieses Gesetz.

Ziel von Sternenkind.info: Vielleicht wird eines Tages das Kindschaftsrecht dahingehende geändert, das menschliche Ei - und Samenzellen und vor der lebend erfolgten Geburt alle Stadien eines Kindes - wenn durch die Medizin greifbar - verbindlich der Totenbeschau zugeführt werden müssen - um seiner selbst willen.

Berichte von Betroffenen:

Krone, Mittwoch, 28. Mai 2003: Im Wiener AKH war nach einem Herzinfarkt eine 35 jährige zweifache Mutter reanimiert worden. Ihr Gehirn hatte für etwa zehn Minuten eine Sauerstoffunterversorgung. Im AKH wurde die Frau künstlich am Leben erhalten. Zwölf Tage nach dem Infarkt bereiteten Ärzte die Betroffene zur Organentnahme vor – trotz des eindeutigen Verbotes der Angehörigen.

Für Georg Schmertzinger, der in seinen Arbeiten immer wieder die Bedeutung des Herzens für den Menschen betont, ist dieser Fall ein Skandal: „Wenn der (Gehirn.) Tod der Frau vor der Organentnahme eintrat, warum ist dann im amtlichen Sterbebuch die Zeit der Transplantation – also 3.40 Uhr – eingetragen? Und ganz besonders kritisiert Schmertzinger, dass den Medizinern das nein der Familienangehörigen egal war: “jeder Österreicher ist somit ein möglicher Organspender.“

Ein Jurist des Bundesinstitutes für Gesundheitswesen bestätigt das: Selbst wenn Ärzte das amtliche Widerspruchsregister missachten, droht ihnen keine Strafe – obwohl genau diese EDV – Datei all jene auflistet, die Organentnahmen nach einem „Gehirntod“ verweigern.

Soviel zum Artikel aus der Kronenzeitung www.krone.at . 

Ich möchte zu Ihrem Artikel „verbotene Organentnahme“ Stellung nehmen, da mir vor einigen Jahren fast das gleiche passiert wäre. Nach einem Verkehrsunfall im Jänner 1996 lag ich mit schwersten Verletzungen 7 Wochen in Tiefschlaf.

Wegen zusätzlichen Komplikationen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung, Nierenversagen, toxischer Schock, bis zum Herzversagen war mein Zustand eigentlich aussichtslos. In dieser Situation konnte ich trotz Bewusstlosigkeit mit anhören, wie einer der Ärzte zu einer Schwester sagte, dass sie schon auf meinen Tod warteten, da ich „ein ideales Ersatzteillager“ sei.

In einem Zustand, in dem Verzweiflung und Resignation fast schon die Oberhand gewonnen hatte, gab mir diese Äußerung wieder so viel Kraft, dass ich den Kampf um mein Leben wieder aufnahm. Ich dachte mir: „Na warte, mich verwendest Du nicht als Ersatzteillager!“

Mein Schreiben hat zwei Gründe: Die Meinung, dass jemand im Tiefschlaf oder im Koma nichts mitbekommt, ist falsch. Deshalb sollten Ärzte und Pflegepersonal mit ihren Äußerungen und Kommentaren sehr vorsichtig sein.

Der zweite Grund ist die Frage, wann ich jemanden Organe entnehmen darf. Wann hat der Mensch keine Überlebenschance mehr? Wann ist es gerechtfertigt, die lebenserhaltenden Maschinen abzuschalten? In meinem Fall verhinderte das mein Mann, der sich nicht wegschicken ließ und auch dafür sorgte, dass ich nie alleine war, wenn es mir schlechter ging. Die Gefahr ist sehr groß, dass man mit Spenderorganen vor Augen auf den vergisst, in dessen Körper sie noch stecken.

Der Fairness halber muß ich aber auch sagen, dass die Ärzte, als sie merkten, dass doch eine Überlebenschance vorhanden war, auch verstärkt den Kampf um mein Leben begannen und – wie man sieht – haben wir gewonnen.

Evelyne Hufnagel, Strasshof