Erzkatholisch kann tödlich ausgehen

inhumaner Stress in Reinkultur:

Zu Beginn dieses Berichtes geht es um eine schwangere Minderjährige. Das private Umfeld der Mutter duldet dieses ungeborene Kind nicht, weil es "unehelich" gezeugt wurde. Es sei ein Kind der Sünde, die Mutter verdorben und unwürdig usw.

Als das ungeborene Kind noch unsichtbar war und es noch keine Dokumente wie das ausgedruckte Ultraschallbild gab, sagte das Umfeld der Mutter "Treibe doch ab!" Doch dieses minderjährige Mädchen liebte sein ungeborenes Kind, betrachtete es als ein Gottes Geschenk und liebte ihr Kind von Ganzem Herzen und mit ganzer Seele.

Als es erste Dokumente zum Kind gab, will aus dem Umfeld der Mutter keiner mehr etwas gegen das ungeborene Kind und gegen die Mutter gesagt haben.

Das zuständige Jugendamt klärte vor der Geburt ab, wer das Sorgerecht hat beim ungeborenen Kind: das Jugendamt.

Der Schwangeren gönnte man keine Ruhe, keinen Raum der Freude, keine empathische Liebe, kein "Du bist Willkommen, dein Kind ist Willkommen!" und es gab keine Gelassenheit für die Mutter auf Ihr Kind. Dementsprechend hat der Körper der Jugendlichen u.a. Bluthochdruck entwickelt durch die Stresshormone. Anschließend ist - vielleicht damit in Zusammenhang stehend - die Plazenta kaputt gegangen und das ungeborene Kind ist verhungert und gestorben.

Die Ablehnung und der Stress ging weiter:

Der zuständige katholische Priester hat ihr verziehen und ist bereit, dem Kind einen Grabplatz am kath. Friedhof zukommen zu lassen, doch für die Begräbnisfeierlichkeiten ist er persönlich nicht zuständig. Der Einsegnungsdienst ist eine Einrichtung der röm. kath. Kirche für röm. kath Begräbnisse in Wien und verlangt Stohlgebühr, aber für Fehlgeburten sind pastorale Assistentinnen in der röm. kath. Kirche zuständig, dabei wird keine Stohlgebühr verrechnet.

Zu nächst wollte die junge Mutter, das ihr still geborenes Kind in das Grab der Uroma beigelegt wird, doch dagegen sprach sich die erzkatholische Verwandtschaft aus.

Der Mutter wurde alternativ die Sammelkremierung der Fehlgeburten angeboten, ohne Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes, doch die Mutter will in ihrer Liebe zum Kind eine Einzelbestattung, damit ihr am Grab ihres Kindes ein Nachnutzungsrecht angeboten werden kann und sie selbst vielleicht eines fernen Tages hier ihre letzte Ruhe finden wird.

Es ist schrecklich, wenn das Umfeld einer Schwangeren ein Kind ablehnen, Familienbande zerbrechen daran. Zurück bleibt die junge Mutter und ihr zu den Sternen gegangenen Kindes.

 

Innerhalb der röm. kath. Kirche ist das keine Einzelfall!

 

Wie scheinheilig, wenn die Liebe fehlt: die röm. kath Kirche kennen sogar einen Muttersegen vor und nach der Geburt!