Die Kerze brennt für die jüngere Schwester Fatima
Die Kerze brennt für die jüngere Schwester Fatima
Die Kerze brennt für die ältere Schwester Makka
Die Kerze brennt für die ältere Schwester Makka

Fatima (laut Mutter 'die Leuchtende')  und Ihre Schwester Makka (Laut Mutter die 'Türöffnerin') schrieben Geschichte, denn der Begräbniswunsch der Mutter (Beide Kinder in ein Grab) hatte zur Folge, das ein Gesetz geändert wurde.

Einzelfallentscheidungen können zu gesetzlichen Änderungen führen, das habe ich persönlich erlebt am Beispiel der im zeitlichen Abstand still geborenen Töchter einer Mutter.

Fehlgeburten im Armengrab werden in Österreich immer gesammelt und meistens kremiert. Die Angehörigen erhalten kein Nachnutzungsrecht am Grab Ihres Kindes, d.h nach Ablauf der Mindestruhezeit kann das Grab geräumt und neu belegt werden.

Die erste Fehlgeburt wurde unkremiert einem bestehenden Grab beigefügt, die Begräbniskosten wurden der Mutter gespendet. Ihre zweite Fehlgeburt wollte diese Mutter der oben erwähnten Kinder ebenfalls unkremiert zusammen in einem Grab haben, hatte aber selbst kein Geld für die Begräbniskosten.

Wer dem Geld folgt, kommt immer zur Wahrheit

Das Bestattungsrecht im Auftrag der Angehörigen ist laut Rechtsanwalt Mag. Konlechner österreichweit einheitlich geregelt, doch das Armenbegräbnis (im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes) ist in Landesgesetzen verankert: Österreich hat 9 Bundesländer und dem entsprechen 9 Bestattungsgesetze, an die sich das für dieses Bundesland zuständige Sozial- und Gesundheitsamt zu orientieren hat. Der oben angeführten Mutter wurden die Begräbniskosten bezahlt vom Sozialamt. Die medial bekannt gewordene Einzelfallentscheidung hat anschließend zu einer Gesetzesänderung geführt, welche zur Folge hatte, das im Auftrag der Angehörigen beerdigt auch von diesen Bezahlt werden darf. Manches mal ist ein Begräbnis über den Nachlass oder eine Versicherung etc zu begleichen. Wird das Begräbnis nicht bezahlt, darf der Bestatter klagen den Auftraggeber.

Wien, Österreich, 2012: Das die Ausgaben für ein Begräbnis im Auftrag der Angehörigen z.B. der Mutter vom Sozialamt übernommen werden darf, gibt es nicht mehr.

Wo eine Türe sich geschlossen hat, wurde eine andere geöffnet:

Das Bundesministerium für Familie und Jugend www.bmfj.gv.at , Abteilung 1/4 berichtet:

Der Familienhärteausgleich erbringt finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien in folgenden Bereichen:

Einmalige Zuwendung an Familien, welche durch ein besonderes Ereignis (Schicksalsschläge wie z.B. Todesfall, Krankheit, Behinderung, Naturereignis) in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und der Besitz der Österreichischen bzw. EU - Staatsbürgerschaft. Broschüre

 

In Wien die Bestattung Wien fragen: Kostenfrei für Angehörige sind Begräbnisse, wenn der Verstorbene dem Anatomischen Institut (Forschung) oder einem Armengrab zugeführt wird.