Leichen- & Bestattungsgesetz Salzburg > Landesgesetz > www.ris.bka.gv.at

Auch Fehlgeburten können kostenfrei einzeln kremiert werden und wie die Mutter zu einer schönen Schmuck, Kinder- & Miniurne kommt, berichtet Sternenkind.info.

Aufschrift Babygrabfeld Salzburg:

Ich bin von Euch gegangen

Nur für einen Augenblick

Und gar nicht weit

Wenn ihr dahin kommt,

wohin ich gegangen bin

werdet Ihr euch fragen

warum ihr geweint habt.

Antoine De Saint – Exupery

 

Die "Initiative zur Begleitung trauernder Eltern" vereint Einzelpersonen, Familien und Vertreter von Selbsthilfegruppen im Raum Salzburg, sowie Professionisten des St. Johannsspitals / Frauenklinik und des Magistrates Salzburg / Friedhofsverwaltung, die in der Begleitung und Betreuung trauernder Eltern nach Verlust ihres Kindes in der Schwangerschaft oder um die Geburt engagiert sind. Neben eigenen lebensgeschichtlichen Erfahrungen als Betroffene wird durch die Teilnehmer weiterführendes und professionelles Wissen aus psychosomatisch-psychotherapeutischen, seelsorgerischen, medizinischen und verwaltungstechnischen Bereichen eingebracht. Die Initiative stellt ein Instrument zur besseren Vernetzung in diesem Bereich Tätiger dar. Sie soll den Bedürfnissen und Rechten von Trauernden und Betrauerten bei Todesfällen am Beginn des Lebens Nachdruck verleihen. .pdf aus dem Jahr 2005

Bericht der Salzburger Friedhofsverwaltung,

Kontakt zur Friedhofsverwaltung: friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.at

Bericht der Klinik: http://salk.at/1996.html

Frau Mag. Gabriele Maierhofer ist die Klinische- und Gesundheitspsychologin, Psychotherapeutin mit der Mailadresse G.Maierhofer@salk.at

Begräbnis auf Antrag der Angehörigen: Fehlgeburten können in Salzburg auch einzeln kremiert werden.

Die Länge des Babys vom Scheitel bis zum Steiß wird bis in die 20. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Ultraschalluntersuchung vom Arzt auf dem Ultraschallbild gemessen, indem er Scheitel und Steiß auf dem Ultraschallbild markiert und die Länge der Verbindung bestimmt. Abgekürzt sagt man auch SSL oder CRL (aus dem Englischen: crown-rump-length). Die Anzeige des Todes kommt ja erst als Ergebnis der Totenbeschau und nicht vorher - daher kann der Bestatter erst nach erfolgter Totenbeschau tätig werden. Was ist mit Ärzten, die der Frau ihr eigene Gewebe der Patientin mit nach Hause geben, aber selbst die Zuführung zur Totenbeschau dem Gewebe in Form eines sehr früh während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind verweigern? was ist mit Ärzten, die Histologisch befunden und der Mutter zum Begräbnis nichts übrig lässt?

Beispiel: www.facebook.com > 25.8.2013

o'Ton der Mutter: .... ich hab in Tamsweg angerufen, die Sekretärin war erst mal sprachlos, holte dann einen Arzt. Der hat mir erklärt, dass mein Kind gar kein Kind sei, man könne hier nicht von Kind sondern nur von Frucht reden (danke dazu - blöder Trottel) und ein Langes und Breites, bis er endlich sagte, alles Gewebe kommen nach Salzburg auf die Pathologie. Dort hab ich mit einem sehr netten Herrn B. gesprochen, der für mich nachgesehen hat. Leider gibt es kein Restgewebe von meinem Baby, weil es "nur" 7 cm groß war und in der histologischen Abteilung "verarbeitet" wurde..... er hat es aber sehr nett gesagt. Normalerweise werden zumindest Teile aufbewahrt, aber in meinem Fall war so wenig Gewebe vorhanden, dass das nicht ging. Es ist also nichts geblieben von meinem Kind als ein Blatt Papier, die Kopien meiner Krankenakte. Sie sollte zwei Teile haben: da in das Archiv nach gesetzlichen Vorgaben nur ein Rudimentärer Teil meiner Krankenakte kommt, wird vieles in der Verwaltung weggeworfen, was für mich als Mutter eines Sternenkindes einen unschätzbaren Wert hat. Das sollte die Mutter automatisch zugesendet erhalten mit dem Hinweis, das der behandelnde Mediziner eine Kopie meiner archvierten Krankenakte auf meinen Wunsch die kommenden 30 Jahre noch kostenpflichtig zustellen kann, nachdem ich diese formlos angefordert habe. Statt das die Medizin mir entgegenkommt, muss ich mühsam alles selbst anfordern. Bin ich noch zu wenig in meiner Seele verletzt worden durch die Medizin, nachdem die Medizin nichts von meinem Kind für ein würdiges Begräbnis übrig gelassen hat, leide ich sehr unter den erhaltenen Wunden. Ende des Mütterlichen Berichtes.

Salzburg, Nov. 2014

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!

Ihre Anfrage hinsichtlich der Salzburger Bestattungsvorschriften wurde an die Friedhofsverwaltung Salzburg weitergeleitet und darf Ihnen diese folgendes mitteilen: Zunächst möchte die Friedhofsverwaltung der betroffenen Mutter Ihr ganzes Mitgefühl für den Verlust Ihres Kindes/Kinder zum Ausdruck bringen. Nachstehend darf Ihnen die Friedhofsverwaltung die gesetzlichen Bestimmungen einer Totenbeschau bzw. Bestattung in Salzburg aufzeigen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei um den gesetzlichen Text mit seiner Wortwahl handelt. Für die Friedhofsverwaltung Salzburg bleiben diese still geborenen Kinder auch immer Sternenkinder und bekommen auch einen besonderen Bestattungsplatz und Gedenkstätte, um bestmögliche Trauerarbeit an einem würdigen Trauerort leisten zu können. Darum hat die Stadt Salzburg im Jahr 2004 diesen still geborenen Kindern eine Gruft als Begräbnis- und Gedenkstätte in der Gruppe 56 am Kommunalfriedhof gewidmet, an welcher viermal im Jahr kostenlose Beisetzungen und Verabschiedungsfeierlichkeiten mit allen Eltern, Großeltern, Geschwistern und Bekannten durchgeführt werden. Natürlich ist auch eine Bestattung eines still geborenen Kindes in einem Familiengrab innerhalb der gesetzlicher Frist möglich.

Diese Bestattungsentscheidung muss aber schon vorweg im Krankenhaus erfolgen, damit auch eine rechtzeitige und würdige Beisetzung in einem Familiengrab durchgeführt werden kann.

Eine sehr gute beratende bzw. auch psychologische Unterstützung bekommt man im Salzburger Landeskrankenhaus von Frau Mag. Elisabeth Sallinger-Leidenfrost Kontakt: Frau Mag. Elisabeth Sallinger-Leidenfrost, Krankenhausseelsorge St. Johannsspital, Tel.: 0662-4482-58 531 (Mailbox), 0662-4482-4544 (Büro)

Link zur Gedenkstätte für still geborene Kinder am Salzburger Kommunalfriedhof.


Auszug aus dem Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz: Gemäß § 1 Abs. 4 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 i.d.g.F. hat sich auch eine Totenbeschau bei Totgeburten und totgeborenen Früchte (Fehlgeburten) zu erstrecken. Eine Anzeige des Todes ist gemäß § 3 Abs. 3 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 jedenfalls auch bei Totgeburten und totgeborenen Früchten (Fehlgeburten) erforderlich und ist der beigezogene Arzt und die beigezogene Hebamme zur Anzeige dazu verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, ob die Anzeige bereits von einer anderen Person erstattet wurde oder hätte erstattet werden sollen. Was die Bestimmungen über die Bestattung betrifft, so ist dies im Salzburger - Leichen und Bestattungsgesetz ähnlich wie im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geregelt. Gemäß § 15 Abs. 2 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes haben die Angehörigen innerhalb von 4 Tagen nach Eintritt des Todes (Ausstellung der Anzeige des Todes) eine Bestattung zu veranlassen, ansonsten hat dies der Bürgermeister der Gemeinde, in der der Tod erfolgte, zu veranlassen.

Die Friedhofsverwaltung hofft, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibt mit freundlichen Grüßen

ein erhebender Beamter der STADT SALZBURG

Magistrat MA 7/02 - Friedhofsverwaltung

Gneiser Straße 8, 5024 Salzburg

es gibt zahlreiche offene Trauergruppen in St Virgil www.virgil.at > aktuelle Veranstaltungen

 

St. Virgil Salzburg ist ein Zentrum der röm. katholischen Erwachsenenbildung für die Erzdiözese Salzburg. Seit der Eröffnung im Mai 1976 hat sich St. Virgil zu einem regional, national und international tätigen Haus entwickelt, welches auch Trauernde unterstützt. 

SHG Leben ohne mein Kind

Andrea Ferstl andrea@ferstl-immo.at

Barbara Hutter  hutter.barbara@sbg.at