Wien. 3.1.2021

Lieber Herr Nepp, ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich schreiben Ihnen wegen dem Zeitungsbericht in der Krone, siehe oben.

Über das Kreuz mit dem Kreuz berichte ich auf https://www.sternenkind.info/armenbegraebnis-humaner-klinikmuell/oesterreich/grabinschrift-das-kreuz-am-wiener-armengrab/, denn durch meine Zusammenarbeit mit Familien, deren Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb musste ich mich mit dem Kreuz (bis 2007 bei Totgeburten noch auf jedem Armengrab) genauer befassen. Das Sammelgrab für Fehl- und Totgeburten in der Gruppe 35b gibt es seit dem 6.12.2000. Das ist jener Tag, da es nach röm. kath. Ritus geweiht wurde, obwohl klar war, als hier in der Zukunft während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder aller Konfessionen und auch solche o.B. zu Grab getragen werden und zwar auf Kosten der Gesellschaft, also Kostenfrei für die Angehörigen.

Das was ich bei genauerer Betrachtung fand, teile ich Ihnen gerne mit.

Das Kreuz ist kein christliches (Toten-) Symbol, sondern allein ein Hinweis auf die röm. kath. Kirche. Was auch noch Fakt ist: die röm. kath. Kirche ist die einzigste Kirche oder Glaubensgemeinschaft, die einem Verstorbenen noch in den Sack greift, was gesetzlich auch noch abgesegnet ist - es zählt der Taufschein - in der Regel einem wenige Tage alten Säugling ausgestellt, und nicht die Entscheidung, welche der Verstorbene zu seinen Lebzeiten selbst getroffen hat, etwa das er oder sie aus der röm. kath. Kirche ausgetreten ist - nähere Info: https://www.einsegnungsdienst.at/

Und ich gebe Ihnen Recht: Österreich ist röm. kath. geprägt, doch die Mitgliederzahlen sind eine zunehmende Minderheit. Es ist daher an der Zeit, die Wahrheit zu berichten und die Lebensrealität auch auf dem Friedhof abzubilden. MFG Sternenkind.info


Rückblick: Die Gruppe 35b wurde am 6.12.2000 mit röm. kath. Ritus durch Mag. Karl Wagner – Rektor der Friedhofskirche am Wiener Zentralfriedhof geweiht.

Aufschrift des Urnengrabes für kremierte Fehlgeburten

Ich heiße Dich willkommen

Und gleichzeitig nehme ich in Trauer von Dir Abschied

Während ich Dich in meinen Armen halte

Dich, der mir wohlbekannt war in der Tiefe meines Herzens

Du bist so wirklich für mich

Für diese kurzen Momente

Und doch für alle Ewigkeit.

Julie Fritsch

Das Logo war im Jahr 2000 Bestandteil einer jährlich zu bezahlen gewesenen Leihgabe an die deutsche Initiative Regenbogen, welche verwaiste Eltern ohne Schwangerschaftsabbruch betreut. Durch www.shg-regenbogen.at kam es zur Modifizierung des heute verwendeten Logo und es werden auch Angehörige nach dem Abbruch ihrer Schwangerschaft betreut.

Grabinschrift: Mädchen Cetin: Bis ca. zum Jahr 2002 wurden am Wiener Zentralfriedhof Klebebuchstaben für Begräbnisse auf Anordnung des Wiener Gesundheitsamtes - den "Armengräbern" - durchgeführt durch die Bestattung Wien und der Verwaltung der Wiener Friedhöfe - verwendet. Bei diesem Mädchen war der Bestattung Wien der Familienname der Mutter bekannt, nicht aber der Vorname dieses Mädchens. Die Mutter erhält auf Nachfrage die Information, welches Kundenzentrum der Bestattung Wien für das Begräbnis ihres Kindes zuständig ist. Die Mutter hätte zeitnah zum Todesfall der Bestattung Wien den Vornamen ihres Mädchens nennen können, dann würde auf dieser Holztafel auch der Vorname stehen.

um ca 2002 kam die Messingtafel - zuerst ohne Kreuz - wenige Begräbnisse später mit dem röm. kath. Kreuz vor dem Namen bei allen Begräbnissen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes. Für röm. kath. Begräbnisse wird die Stohlgebühr fällig, welche bei 'einfachen Begräbnissen' - alter Ausdruck Armenbegräbnis - dem Steuerzahler verrechnet wird, wenn der Verstorbene selbst zu wenig wirtschaftlich verwertbares Erbe hinterlassen hat.

Das Kreuz hat zahlreiche Eltern zutiefst gekränkt, vor allem, weil sie erst am offenen Grab vor oder während dem Begräbnis von dem röm. kath. Todessymbol Kenntnis erhielten.

Sep. 2008: Sternenkind.info hat erreicht, das die Eltern bei der Bestattung Wien Ihre Zustimmung dazu geben müssen zum Kreuz = zum röm. kath. Begräbnis. Ca 2 Jahre später wurde das geändert: Das Kreuz mit der Kreuzgravur - es kam die Widerspruchsregelung.  Am 11.8.2017 war Sternenkind.info mal wieder persönlich in der Gruppe 35b, um zu sehen, was sich getan hat. Erfreulich ist zu beobachten an den letzten Begräbnisjahrgängen, das es seltener heißt: 'Knabe und Familienname' oder 'Mädchen und Familienname' - zunehmend mehr Kinder haben ihren Vornamen erhalten. Erfreulich zu beobachten ist auch an den letzten Begräbnisjahrgängen, das pro Jahrgang nur mehr 1 - 2 Kreuze vor dem Namen des während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindes gibt. Dieses Kreuz dürfte wirklich auf Wunsch der Eltern vor dem Namen stehen. Das Kreuz ist ein röhm. kath. Symbol und steht mit der Stohlgebühr in Verbindung - alle anderen Kirchen- und Glaubeneinrichtungen begleiten einen Verstorbenen auf seinem letzten Weg kostenfrei, weil durch die zuvor bezahlte Kirchensteuer /Zehnter das schon abgegolten gilt. Nicht so bei der röm. kath. Kirche, hier wird für das Begräbnis noch ein letzten Mal dem Verstorbenen in den Sack gegriffen - Stohlgebühr genannt. Bei einfachen Begräbnissen - alter Ausdruck: Armenbegräbnissen - zahlt der Steuerzahler die Stohlgebühr.

Die Wiener Stohlgebühr betrug im Jahr 2012 pro röm. kath. Begräbnis 98 Euro.

An den Gräbern in der Gruppe 35b kann abgelesen werden: Weil es mit der Zustimmungsregelung offenbar zu selten röm. kath. Kreuze/ Begräbnisse/ Stohlgebühr - und damit in Verbindung stehend zu wenig Einnahmen für das Referat Einsegnungsdienst des Vikariates Wien-Stadt - gab, wurde - typisch für die röm. kath. Kirche in Österreich - aus der Zustimmungsregelung eine Widerspruchslösung = wer schweigt stimmt zu!

Nun können die Angehörigen bei allen "Armenbegräbnissen" zeitnah zum Todesfall Widerspruch bei der Bestattung Wien gegen das Kreuz (röm. kath. Todessymbol (die verechnen die Stohlgebühr dafür, evang. Auferstehungssymbol, doch die verdienen daran nichts) auf der Grabtafel einlegen.

Auf Wunsch der Mutter kann die Beschriftung gleich nach dem Begräbnis weggeräumt oder auf Ihre Kosten ausgetauscht werden z.B. gegen eine passende Grabplatte oder einen Grabstein ohne Fundament.

Wärend der Mindestruhezeit - sie beträgt dzt. in Wien 10 Jahre: Wen der Familienname am Wiener Armengrab stört: er ist ortsüblich (weil das behördlich angeordnete Begräbnis im Namen des Toten stattfindet), Ihn am im Auftrag von Angehörigen gestalteten Grabstein zu erwähnen ist jedoch den Angehörigen nicht verpflichtend vorgeschrieben. Ich bin gespannt auf mutige Eltern, die sich in lateinischen Buchstaben einfach nur "in ewiger Erinnerung" sich an Ihren "kleinen Engel" zurück erinnern wollen.

Die Zugereisten sind häufig mutiger: Herzerfrischend anzusehen sind schon jetzt die vielen Grabinschriften in fremder Schrift, fremder Glaubenskultur. Übrigens: das Messingschild vom Armengrab dürfen Angehörige mit nach Hause nehmen z.B. für die Gedenkecke oder ohne schlechten Gewissens schon vor Ablauf der Mindestruhezeit weg schmeißen.

betrifft Gruppe 35b: Wer sein Kind nach Ablauf der Mindestruhezeit nicht ein weiteres Mal verlieren möchte, sollte sich auf eigene Kosten um eine Umbettung in ein Grab außerhalb der Gruppe 35b innerhalb der Mindestruhezeit kümmern.

Nun zu einer heute noch gültigen Information:

S.g.Fr.Tegenthoff!

Lt. Bestattungsanlagenordnung für die Wiener Friedhöfe können Benützungsrechte an Grabstellen entweder anlässlich einer Bestattung oder auch bei Lebzeiten erworben werden.

Bei Lebzeitenerwerben muss zusätzlich zum Grabstellentgelt ein "Lebzeitenzuschlag" bezahlt werden; Lebzeitenerwerbe sind nicht zu jeder zeit auf jedem Friedhof möglich. Verständlich, wir müssen über genügend Gräber verfügen, um vor allem die Erwerbe anlässlich von Bestattungen abdecken zu können.

Die Bestattungsinstitute und auch wir erfüllen jeden Auftrag.

Das bedeutet, dass wir auch Kleinkinder (Föten), die nicht gemäß den Bestimmungen des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes "protokolliert" werden (also auch ohne Todesbescheinigung), auf Wunsch in z.B. neue Grabstellen bestatten. Über die Bestattung Wien abgewickelt geht diese Vorgehensweise nur, wenn die Angehörigen selbst die Kosten übernehmen.

Dies wurde schon vor Jahrzehnten festgelegt. Nur - in der Babygruppe (Grabfeld 35b) - ist der Erwerb eines "privaten" Grabes nicht möglich.

Bis zu einer Sarggrösse von 110 cm kann in der Gruppe 35b unkremiert ausschließlich im Auftrag von dem für Wien zuständigen Gesundheitsamt beerdigt werden, d.h. die Mutter muss mit einem Mitarbeiter des Wiener Gesundheitsamtes reden, wenn sie Ihr Kind in der Gruppe 35b beerdigt wissen will. Auch ein Nachnutzungsrecht kann in der Gruppe 35b den Angehörigen grundsätzlich nicht angeboten werden.

Die oben erwähnte Informationen erreichten mich zu einer Zeit, da die Verwaltung der Wiener Friedhöfe noch MA 43 hies und in 1010 Wien, Werdertorgasse 6 angesiedelt war.

Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte in Wien am 3.1.2021 durch Sternenkind.info