2017 Beitrag zum Aktionsplan Geborene fuer Ungeborene - Der deutsche Ethikrat ethikrat.org fordert einen Embryonenschutz um jeden Preis inkl. Begräbnis.

Für Österreich berichtet Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) und bis zuletzt auch Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzlers (also dem österreichischen Pendant zum Deutschen Ethikrat): Sie kann das Unbehagen Wiesemanns bezüglich überzähliger Embryonen durchaus nachvollziehen. Einer der ethischen Hauptkritikpunkte an der derzeitigen Durchführung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen sei ja gerade die intentionale Überproduktion von Embryonen durch Befruchten von weitaus mehr Eizellen als transferiert werden sollen. Statt aber bei Abschiedsritualen anzusetzen, möchte die Biopolitikerin das vorprogrammierte Dilemma lieber von vornherein vermeiden.

Reaktion von Sternenkind.info:

'Zum angemessenen Umgang mit 'überzähligen Embryonen' gehört ergänzender Weise die Info veröffentlicht, das diese schon jetzt als Fehlgeburt am deutschen und österr. Standesamt im Auftrag der Mutter dokumentiert werden können, einen med. Befund vorausgesetzt. Der Vater darf mit Zustimmung der Mutter ebenfalls die Dokumentation als Fehlgeburt beantragen, ebenfalls einen med. Befund über die außerhalb des Mutterleibes befindlichen menschlichen Ei- und Samenzellen vorausgesetzt. Auf das Bestattungsrecht hat das keinen Einfluß. Bislang ist die Zuführung laut Abfallordnung verpflichtend vorgesehen. Dazu gehört die Zuführung zu einer Müllverbrennungsanlage, deren Asche z.B. als Füllmaterial von Asphalt noch Handelsware ist.

 

Rückblick:

Die Forschung zur künstliche Befruchtung entstand als Kriegswaffe, u.a. in den USA. Von einer Frau, welche 1959 in den USA künstlich gezeugt wurde, stammt der Bericht. Zu Beginn der Forschungsarbeiten wurde jeweils eine größere Menge oder alle der zuvor der Frau entnommen Eizellen bzw. den zuvor in der Petrieschale gezeugten Kinder der Frau zum austragen eingesetzt. Die Folgen waren hohe Zahlen an Fehlgeburten und Mehrlingsgeburten. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde - um das Überleben der Kinder zu ermöglichen - die Zahl der zurückgeführten inzwischen befruchtete Eizellen auf 2 - 3 reduziert. So entstanden außerhalb des Mutterleibes befruchtet Eizellen, die auch einer anderen Frau zum austragen eingesetzt werden konnten.

So entstand eine weitere Form der Adoption, worüber medial in einem Film vor einigen jahren auch auf deutsch berichtet wurde.

 

Gedächnisprotokoll

Gezeigt wurde u.a. auf der Ebene einer Selbsthilfegruppe das Project snowflake (deutsch: Projekt Schneeflocke), damals angesiedelt im Nordosten der USA und in Teilen von Canada. Weil jeder Mensch einzigartig ist, wurde der Name 'Schneeflocke' gewählt für Kinder, welche im Stadium menschliche Ei- und Samenzelle zur Adoption freigegeben wurden.

Die abgebenden Eltern stellten eine Präsentationsmappe über sich und die Familie zusammen.

Darin enthalten waren Fotos, Hobbies, Dokumente, etwa eine Kopie jenes Gen- testes, den jeder in der USA vor seiner Eheschließung am Standesamt abgeben muss. Anschließend gab es persönliche Gespräche in der Abgabestelle.

Eltern, die eine Schneeflocke gerne adoptieren wollten, sind aufgefordert, ebenfalls eine Präsentationsmappe über sich anzufertigen. Nach Abgabe erlebten auch sie ein erstes Gespräch über ergänzende Fragen, organisatorisches usw.

Anschließend wählten die Leitung der Selbsthilfegruppe zueinander passende Familien aus, die anschließend einander persönlich vorgestellt wurden. Dazu nahmen sich alle Familien Zeit, um gemeinsam etwa ein Wochenende oder eine ganze Woche auf für beide Seiten neutralen Boden zu verbringen. Anschließend besuchten die Familien sich wenigstens einmal wechselseitig.

Waren anschließend alle einverstanden, wurden die menschlichen Ei- und Samenzellen der empfangenen Frau im Beisein der abgebenden Frau eingesetzt.

Kam es anschließend zu einer Schwangerschaft, wurde das erfreuliche Ereignis als Schneeflockenparty gemeinsam gefeiert.

Kam es etwa 9 Monate später zur Geburt, folgten jährlich wiederkehrende Treffen, etwa zu Ostern, damit die Geschwister und Eltern im Bewußtsein aufwachsen konnten, das sie Teil einer ganz besonderen Familienkonstellation waren.

Passend dazu gefunden Webseiten am 24.6.2017:

https://www.nightlight.org/snowflakes-embryo-adoption-donation/embryo-adoption/

https://en.wikipedia.org/wiki/Snowflake_children

Ein Paar bringt Drillinge zur Welt, doch die meisten merken sofort, wie « anders » sie aussehen | TrendsCatchers.de

 Ein Auszug daraus:

Nach ihren Forschungen fühlten sich die Halberts zutiefst verpflichtet, die winzigen Leben, die durch die In-vitro-Fertilisation entstanden waren, zu retten. Darüber hinaus ermöglichte sie es Rachel, tatsächlich schwanger zu werden und die Kinder mit sich herumzutragen. Dennoch war der wichtigste Grund für die Missionare, die Embryoadoption zu verfolgen, ihr Glaube.« Wenn Christen – oder andere – wirklich glauben, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, dann sollten wir darauf reagieren, indem wir bereit sind, die Embryonenadoption zu unterstützen und sogar selbst daran teilzunehmen », sagte Aaron. Also wandten sich die Halberts entschlossen an das National Embryo Donation Center, eine christliche Embryonenbank, um den Prozess zu beginnen. embryodonation.org

Nov.2020

Eizellspende im Vorkernstadium strafbar München (ALfA). Wer die zur künstlichen Befruchtung einer Frau kryokonservierten Vorkernstadien auftaut, um mit ihnen die Schwangerschaft einer anderen Frau herbeizuführen, macht sich strafbar. Das entschied am Mittwoch dieser Woche der 6. Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG). Mit seinem Urteil (Az. 206 StRR 1461/19) gab das Gericht der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die diese gegen den Freispruch zweier Reproduktionsmediziner durch das Landgericht Augsburg beantragt hatte. Die Angeklagten sind Mitglieder des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“. Zweck des Vereins ist eigenen Angaben zufolge „die Förderung der Vermittlung von zur Spende freigegebenen Embryonen an ungewollt kinderlose Paare, die medizinisch und biologisch nicht in der Lage sind, auf natürliche oder reproduktionsmedizinische Art Kinder zu zeugen“.