von Silvia Hiekel
von Silvia Hiekel

Liebe Leserin, wenn Sie an einer Masterarbeit schreiben, eine Umfrage haben  und Sie suchen Teilnehmer zu Schwangerschaft/ Geburt, weil Sie etwas bekannt geben wollen: Ich kann in meiner Webseite & Mailingliste über Ihr Anliegen berichten. Bitte mein Formular am Ende der Seite zur Anfrage verwenden.

Queen Elisabeth sagte im Jänner 2019 zur eigenen Bevölkerung wegen dem bevorstehenden Brexit "Jede Generation steht vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten. Wenn wir in der heutigen Zeit nach neuen Antworten suchen, bevorzuge bewährte Rezepte: gut übereinander sprechen, verschiedene Sichtweisen respektieren, um Gemeinsamkeiten zu erkunden und niemals das große Bild aus den Augen verlieren. Diese Ansätze sind zeitlos!"

Immer wieder treffen Berichte bei mir ein, wo über erlebtes Unrecht berichtet wird.

Dieses Leid gehört genau angesehen, hinterfragt, gewürdigt und dann dem Herrn übergeben. Anders ausgedrückt: wir können unsere erlebte Vergangenheit nicht verändern, aber den Blick auf die Erlebnisse, das liegt in unseren Händen, wie und in welcher Form bzw. Art und Weise wir darauf blicken, liegt in unseren Händen.

Der Schwache kann nicht verzeihen. Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.

Mahatma Gandi

 

Mir geht es so bei dem Thema Geburt bzw. Gewalt während der Geburt.

Es gibt Leser, welche gerne das Thema Geburt von einer Abtreibung trennen, als würde es sich dabei um zwei unterschiedliche Themen handeln. Ärzte gehen noch weiter:

Ärzte reden lieblos, indem Sie das Ungeborene verleugnet und dieses nicht anerkennen. Beispiel:

Von Abort sprechen Mediziner, wenn die Schwangerschaft endet, bevor das Baby lebensfähig ist. Die Schnittstelle liegt bei einem gesund angelegten Kind aus medizinischer Sicht liegt dabei um die 24. Schwangerschaftswoche bei einem Mindestgewicht von 400 Gramm. Andere unterscheiden zwischen der frühen Fehlgeburt bis zur zwölften Schwangerschaftswoche (SSW) und der späten Fehlgeburt bis zur 23. SSW, unabhängig vom Gewicht. Erfreulich: Die Gefahr einer stillen Geburt nimmt im Schwangerschaftsverlauf ab.

Das Bestattungsrecht ist in jedem Bundesland/ Kanton anders geregelt.

Eines ist meines Wissens überall gleich: Die Totenbeschau ist der erste Akt zu einem unkremierten Begräbnis oder einer kremierten Bestattung. Je nach Landesgesetz definiert erst die Totenbeschau die Fehl- und Totgeburt, meistens gewichtsabhängig ohne Rücksicht auf Dauer der Schwangerschaft. Dieser Definition entsprechend gibt es die Dokumentation am Standesamt, unabhängig davon ob ein während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind einem Begräbnis zugeführt wurde oder nicht.

 

Aus meiner Sicht verlässt in jedem Fall bei jeder Geburt das Kind den Mutterleib. Ich persönlich sehe daher keine Trennung zwischen einer "normalen Geburt", einem "natürlichem kindlichen Todesfall", einem "Schwangerschaftsabbruch". Es gibt aus meiner Sicht "still geboren" oder "lebend geboren", wobei in den ersten Tagen außerhalb des Mutterleibes gestorben meistens nur auf Wunsch der Mutter am Standesamt als lebend geboren eingetragen wird.

Aus meiner Sicht: sobald - entwicklungsunabhängig - ein Kind den Mutterleib verlässt, findet eine stille oder lebend erfolgte Geburt statt.

Ich schreibe aus Wien, Österreich. Persönlich erlebte ich fünf Schwangerschaften:

  1. Barbara, Jahr der Entbindung: 1976, Entwicklung des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt: Ende der 16. Schwangerschaftswoche,

    Gewalterfahrung: ja

  2. Johanna, Jahr der Entbindung: 1979, Entwicklung des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt: gestorben im Mutterleib in der 10. Schwangerschaftswoche, natürlich unblutig, schmerzfrei entbunden zwei Wochen später, Gewalterfahrung: ja
  3. Manuel, Jahr der Entbindung: 1980, Entwicklung des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt: 10 Tage nach Geburtstermin geboren, Gewalterfahrung: ja
  4. Alexander Dominic, Jahr der Entbindung: 1983, Entwicklung des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt: ausgetragen, Gewalterfahrung: ja
  5. Christopher Marvin, Jahr der Entbindung: 1987, Entwicklung des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt: drei Wochen vor dem Termin geboren. Gewalterfahrung: ja

Weil es an Wertschätzung, Würdigung, Respekt, Raum für Trauer und  Liebe und vieles andere mehr fehlte, entstand mein Webseitenangebot Sternenkind.info & Mailingliste.

Es folgen Blicke auf unsere Ahnen, denn auch Sie haben Gewalt in der Geburtshilfe erlebt:

Kondolenz zu Kriemhild Burgstaller

Mutter wurde 1936 geboren, Vater 1935. Unsere Eltern waren Mitglied bei den Freimaurer.

Unsere Eltern haben 1959 geheiratet. Zuvor hatte unsere Mutter die Berufsausbildung zur Kinderkranken- und Säuglingsschwester in Graz abgeschlossen.

Ich kann von mir sagen: Gott ist die Liebe und ich liebe meine Kinder ohne Unterschied.

Ich bin auch nicht wie meine Mutter, deren Einstellung war: wenn als erstes einen Sohn in der Ehe Sie geboren hätte, dann hätte Sie sich keine weiteren Schwangerschaften mehr angetan.

Meine Mutter hatte vor ihrer Ehe 1956 bereits einem blond gelockten Sohn das Leben im Beisein einer Hebamme und im Beisein einer mir fremden Frau persönlich erlebt. Diese fremde Frau nahm das Kind an sich und sie gab am Standesamt diesen Sohn als ihr Kind aus und gab ihm den Namen Christian. Die bei dieser Geburt anwesende Hebamme fälschte ihre eigenen Meldungen an das Standesamt (Fälschung der Personenstanddaten). Ob der Kindesvater etwas von der Existenz seines Kindes wusste, ist bislang unbekannt. Unsere Mutter hat es so gewollt. Was davon hat Ihre Mutter gewusst? Die Mutter meiner Mutter starb, als ich in die erste Klasse Volksschule ging, das heißt: ich konnte Oma zu diesem Thema nicht mehr persönlich fragen.

Ihr eigener Vater (unser Opa) hat den Auftrag zur Erstellung dieses Stammbaum gegeben, von einer Cousine erhielt ich später folgenden Stammbaum.

Der Vater unserer Mutter (Opa) hat vom 1956 geborenen Enkelsohn gewusst bzw meinen Geschwistern und mir im Beisein unserer Mutter davon berichtet. Mutter hat mit ihrem rot gewordenen Kopf zustimmend reagiert, aber in Folge nie darüber gesprochen, auch nicht, nachdem ich Sie auf meinen älteren Bruder hin angesprochen habe. Auch das war eine Form der persönlich erlebten Gewalt.

Schweigen und verdrängen macht die Seele und in weitere Folge den Körper krank.

Ausgehend von meinen Eltern (und Großeltern*) habe ich persönlich den Abbruch meiner eigenen ersten Schwangerschaft als Minderjährige 1976 voller Gewalt und übergriffigem Verhalten erlebt.

1978, also zwei Jahre später kam die Gesetzesänderungen: erst seit jenem Zeitpunkt erleben minderjährige Mütter Unterstützung durch die österr. Gesellschaft und Behörden, wenn Sie ihr ungeborenes Kind austragen oder nicht austragen möchten, unabhängig davon, wie ihre eigenen Eltern, ihre eigenen Geschwister dazu stehen oder ihr Partner und seine Verwandtschaft dazu steht.

Ich habe den Abbruch meiner Schwangerschaft (SS) zu einer Zeit erlebt, da ich selbst minderjährig war und ich nicht selbst über mein Kind entscheiden durfte. Um das Leben meines Kindes zu schützen, bin ich von zu Hause weggelaufen in die Tiroler Berge. Erst als ich Ende des 4. Monats schwanger war, ging ich wieder der Gesellschaft zu in der irrtümlichen Annahme, das Abbruch einer SS nur bis zur 12. bzw. 14. Schwangerschaftswoche (SSW) ginge, denn genau das hatten Medien behauptet. Realität: Da ich Minderjährig war, galt diese Angabe nicht. Mein Kind starb auf Wunsch meiner eigenen Mutter Ende der 16. SSW., zerstückelt in meinem Bauch. Nach 15 Jahren nur Hausfrauendasein wollte meine Mutter endlich selbst berufstätig sein und damit ihr eigenes Geld sich verdienen. Meine Mutter war eine gefühlskalte Frau, sie verglich den Abbruch einer Schwangerschaft mit der Entfernung eines Blinddarms.

Mein Vater sein Beitrag war zu Beginn der Ehe meiner Eltern - ich bin deren erstgeborenes Kind - das er Patriarchat einforderte. Er hatte ein extrem patriarchalisches Denkmuster, übte gerne Macht und Kontrolle über seine Partnerin und uns Kinder - zwei Töchter und ein Sohn - aus.

So hatte sich z.B. in den ersten Lebensjahren von uns Kindern der gesamte Tagesablauf nach ihm zu richten.

Beispiel Essen: wir Kinder und seine Ehefrau (unsere Mutter) habe mit dem Essen zu warten, bis er nach Hause gekommen war von seiner Arbeit. Das Vater statt um 13 Uhr häufig erst gegen 16 Uhr nach Hause von seiner Arbeit kam hatte zur Folge, das Mutter, meine Geschwister und ich bis zu meiner Volksschulzeit häufig gehungert haben. Eine Lehrerin vernahm meine Not und schaltete das Amt für Jugend und Familie ein. Es folgte ein Gespräch mit meinen Eltern und die Mitarbeiterin vom Amt für Jugend und Familie sagte meinen Eltern: entweder wir Kinder erhalten fortan gemäß gesellschaftlichen Normen drei bis fünf Mahlzeiten am Tag. Wenn nicht, gibt es folgende Alternative: wir Kinder werden der Familie entfernt. Das wollten unsere Eltern natürlich nicht: uns Kinder verlieren. Doch Vater erlebte es als Niederlage. Mein Vater sah meine Mutter als seinen Besitz an, und wenn er etwas besitzt, darf er seine Partnerin auch kaputt machen, denn Sie sei seit der Eheschließung sein Eigentum. Dazu gehörte, das Mutter berufstätig sein wollte, aber Vater erlaubte das unserer Mutter erst, nachdem das jüngste Kind seine Volksschulzeit hinter sich gebracht hatte.

Bevor meiner Eltern mit uns Kindern 1971 nach Tirol zogen, wurde ich im Beisein meiner Mutter von einem Orthopäden aufgeklärt wegen meinem angeborenen Wirbelsäulendefektes: bevor ich 30 Jahre alt bin, steht mir eine OP bevor, die mir das Leben kosten kann, die mich lähmen kann, die mich in den Rollstuhl bringen kann und eher unwahrscheinlich: das ich anschließend noch gehen kann. Und wegen einer Schwangerschaft: er riet mir davon ab, wegen meiner Wirbelsäule.

Entgegen diesem ärztlichen Rat wollte ich früh Mutter werden. Ich ließ mich zwischen 1975 - 1987 auf fünf Schwangerschaften ein. Künstliche Befruchtung war nicht notwendig, hätte ich meinem Körper und mir vielleicht auch nicht angetan.

Zu meiner ersten Schwangerschaft, d.h. zu Weihnachten 1975 war Ich Lehrling: Da ich mit 15 Jahren schwanger geworden war (bewusst und gerne), erlebte diese Schwangerschaft meine Mutter als besondere Bedrohung. Auch dachte Sie, das ich meine Berufsausbildung nicht beenden könne.

Der gewaltsame Tod meines Kindes (zerstückelt im Mutterleib) war traumatisierend. Und es folgte ein weitere Abfolge von Traumen: es fehlte das Willkommen heißen ( Funken der Liebe, (die Dokumentation am Standesamt), die fehlende Verabschiedung, das fehlende Begräbnis, das fehlende Grab. Da der Arzt darüber nicht sprach, was die Vorgaben dieses Krankenhauses sind bei Abbruch einer Schwangerschaft: Forschung am Kind, an der Nabelschnur, am Mutterkuchen, an der Fruchthülle usw. und anschließend die Entsorgung über die Müllverbrennungsanlage.

Die Tatsache, das mein Vater und ich ein Begräbnis für mein Kind haben wollten, hätten wir vor Beginn des Schwangerschaftsabbruches von uns aus dem Arzt mitteilen müssen. Soviel zum Thema Bestattungspflicht: sie existiert bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern nicht, denn die Zuführung zur Totenbeschau (dem ersten Akt zu einem Begräbnis) ist nicht Pflicht, sondern geschieht nur auf Wunsch der Schwangeren, wenn die Schwangere von sich aus dieses Wunsch vor dem med. Eingriff dem behandelnden Arzt bekannt gibt.

Meine Eltern haben mir vorgelebt, was ich nie haben wollte. Für mich zählt eine Partnerschaft auf Augenhöhe, möglichst Gleichberechtigt (gleiche Rechte, gleiche Pflichten). Für mich zählt ebenfalls Entscheidungsfreiheit, das auch minderjährige Kind schon selbst bis zu einem gewissen Grad ihren eigene Lebenslauf selbst mitgestalten können.

gestorben in der 11. Schwangerschaftswochen - still geboren in der  14. Schwangerschaftswoche
gestorben in der 11. Schwangerschaftswochen - still geboren in der 14. Schwangerschaftswoche

Auf englisch berichten Sharran und Michael  in Wort und Bild über Ihren Sohn. RTL berichtet darüber auf deutsch Nach Fehlgeburt: Mutter zeigt Fotos von Baby, um zu zeigen, dass es kein "medizinischer Abfall" ist.

Verleugnende Sprache ist eine weitere Form von Gewalt: weil unsere Kinder vor der 20. Schwangerschaftswoche geboren wurden, darf es offiziell nicht als Baby bezeichnet werden. Rein gesetzlich betrachtet, ist ihr Sohn in den USA (und weltweit in vielen anderen medizinischen Einrichtung) einfach nur ein Fötus. Sein toter Körper ist medizinischer Abfall.

Beispiel Wien: Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis. Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung, d. h. die Kinder, welche in der ersten Schwangerschaftshälfte starben, müssen nur auf Wunsch der Mutter beerdigt werden. Wie wenige das sind, belegen und erklären diese Zahlen.

 

Meine eigene Tochter Barbara kam am 16.6.1976 in Österreich Ende der 16. SSW still zur Welt. Auch ich konnte meine Tochter nicht beerdigen, weil zu klein, weil als Gewebe definiert, ohne das ich darüber zuvor aufgeklärt wurde, nicht einmal von meiner eigenen Mutter! Und: ohne meine Zustimmung wurde an meiner Tochter geforscht, derweil ich das Krankenhaus verließ und in den Wochen bis September des gleichen Jahres. Anschließend kam Sie mit anderen humanen Klinikabfällen in eine Tonne, zur Müllverbrennungsanlage Linz - Asten, OÖ und wurde hier verbrannt.

Gerne hätte ich meine Tochter mit eigenen Augen gesehen, in meinen Händen gehalten und mich persönlich von Ihr verabschiedet.Ich habe von ihr weder ein Ultraschallbild noch sah ich Sie zerstückelt. Außer dem mündlichen Bericht des behandelnden Arztes habe ich nichts, weil auch hier die Gesellschaft, meine Eltern oder der behandelnde Arzt versagt haben: keiner hat mir gesagt, das ich binnen einer Frist die Unterlagen zu meiner Krankengeschichte anfordern und um Kopien bitten kann.

Ich stimme mit den Eltern überein: "Unsere Kinder sind von klein auf ein richtiges Baby und kein medizinischer Abfall". Reg. Rat. Tichacek sagte mir: von der Eizelle weg steht das Bestattungsrecht der Mutter (den Angehörigen im Auftrag und Sinne der Mutter) vorrangig zusteht, d.h. alles was die Medizin will, gilt nachrangig - doch in der Realität wird häufig anders gehandelt. Die einen sind gut ausgebildet, was die eigenen belange anbelangt und der Patient bleibt auf der Strecke, wird nur rudimentär (teilweise) informiert in Bezug auf die dem Patienten zustehenden Rechten.

Gerne hätte ich das geändert, u.a. weil mehr Würdigung, Willkommen heißen, Liebe, Respekt dem Kind gegenüber zusteht:

* Wir haben abgetrieben! war die Titelschlagzeile der Zeitschrift Stern am 6. Juni 1971. Es handelte sich um eine Aktion, bei der 374 prominente und nicht prominente Frauen öffentlich bekannten, ihre Schwangerschaft abgebrochen und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

 

Die Parole "Mein Bauch gehört mir" wurde ab 25. Juni 1992 von der Frauenbewegung verwendet ...

1974, Niedersachsen, Deutschland: meine Eltern fuhren mit uns drei Kindern fast jedes Wochenende zu der Mutter meiner Vaters. Dort sahen wir gemeinsam zahlreiche Fernsehsendungen und anschließend sprachen wir beim gemeinsamen Abendessen über das gesehene. Die Mutter meines Vaters wurde 1900 geboren. Im Alter von 74 Jahren sagte Sie nach einem Fernsehbericht über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches: Sohn, wenn es damals (1934), als ich auf Dich schwanger wurde, die legale Möglichkeit des Schwangerschaftsbruches gegeben hätte, dann hätte ich Dich abgetrieben. Wäre es dazu gekommen, hätte es die Ehe meiner Eltern, meine Geschwister und mich, meine eigenen Kinder und meine eigenen Enkelkinder etc. nicht gegeben ...

Die zwei Geschwister meines Vaters waren 15 bzw. 18 Jahre älter als er selbst.

Stand: Wien Jänner 2019

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