2014

Seit 1.11.2014 ist der PC an jedem österr. Standesamt angekommen und das zentrale Personenstandsregister (ZPR) wurde gestartet. Für Hebammen / Ärzte hat sich laut www.hebammen.at die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt ebenfalls am 1.11.2014 geändert. Geblieben ist die Frist, dass Ärzte/ Hebammen 7 Tage lang Zeit haben, besagte Anzeige auszufüllen und an das Standesamt zu senden. Angehörige von verstorbenen Familienmitgliedern haben Fristen einzuhalten, binnen der Sie zu einem...