Schweizer müssen über Widerspruchsregelung abstimmen Bern (Quelle: ALfA).

Die Schweizer werden über die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende mittels einer Volksabstimmung entscheiden. Ein von der Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ im Herbst 2017 lanciertes Begehren sammelte 112.600 Unterschriften und erreichte damit das für die Abstimmung notwendige Quorum. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf eine entsprechende Mitteilung des Schweizer Bundesrats in Bern. Bislang sind in der Schweiz Organtransplantationen nur möglich, wenn der Organspender seine Bereitschaft zu einer Organentnahme ausdrücklich auf einer Spenderkarte oder in einer Patientenverfügung dokumentiert hat. Ziel des Volksbegehrens ist die Einführung der Widerspruchsregelung. Danach wäre jeder Schweizer auch ein potentieller Organspender. Es sei denn er hat einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen.