Sehr geehrter Herr Marcus Franz und Frau Dr. Sabine Oberhauser

Kann ich dazu bitte eure Aussendung/ Stellungsnahme haben?

Berichtet wird: Was passiert mit abgetriebenen Föten in Österreich? - Das Gesundheitsministerium weiß es nicht

Mit einer parlamentarischen Anfrage am 9. Dezember 2015 wollte der Abgeordnete Marcus Franz (ÖVP) vom Gesundheitsministerium erfahren, wie mit abgetriebenen Föten in Österreich verfahren wird. Die vorgestern veröffentlichte Antwort von Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser zeugt von Ahnungslosigkeit und großem gesetzlichen Nachholbedarf.

Planend Parenthood Skandal "nicht bekannt"

Erst durch die parlamentarische Anfrage wurde das Gesundheitsressort auf den Planned Parenthood-Skandal in den USA aufmerksam: Seit vergangenem Sommer steht der größte Abtreibungsanbieter der Welt unter Verdacht Körperteile abgetriebener Babys in den USA teilweise ohne Zustimmung der Mütter zu verkaufen. Videos einer verdeckten Ermittlung zeigen Mitarbeiter, die u. a. angeben, bestimmte Abtreibungsverfahren („weniger zerstörerische Methoden“) einsetzen zu können, um vorbestellter Organe besser habhaft zu werden. Die Ermittlungen diesbezüglich sind noch nicht abgeschlossen.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160212_OTS0047/was-passiert-mit-abgetriebenen-foeten-in-oesterreich-das-gesundheitsministerium-weiss-es-nicht

 

Am 9.2.2016 erhielt ich folgende Reaktion von Dr. Sabine Oberhauser

Aus Sicht von Sternenkind.info verkennt u.a. Frau Dr. Sabine Oberhauser die innerhalb und außerhalb der EU unterschiedlichen Gesundheitssysteme mit ihrer Zustimmungs- oder Widerspruchskultur - und den Folgen daraus für Patienten, Angehörige, Medizin....

ART 12 RL 2004/23/EG lautet "Die Mitgliedstaaten streben danach, sicherzustellen, dass die Beschaffung von Geweben und Zellen als solche auf nichtkommerzieller Grundlage erfolgen." Die Richtlinie 2004/23/EG regelt die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben, wenn diese zur (therapeutischen) Anwendung am Menschen bestimmt sind.

Die Verwendung menschlicher Zellen und Gewebe zu Forschungszwecken ist hingegen vom Geltungsbereich dieser Richtlinie nicht erfasst. Demgemäß ist auch der Anwendungsbereich des dieser Richtlinie nicht erfasst. Demgemäß ist auch der Anwendungsbereich des diese Richtlinie umsetzenden Gewebesicherheitsgesetzes festgelegt.

Wichtig ist auch der letzte Satz: medizinische Belange gelten z.B. für ganz Österreich, aber Angelegenheiten des "Leichen und Bestattungswesens" fallen in die Gesetzgebung und Vollziehung in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer.

Zur Erinnerung: Die Zuführung zur Totenbeschau - die Ausstellung eines Leichenbegleitscheines - ist der erste Akt zu einem unkremierten Begräbnis oder zu einer kremierten Urnenbestattung.

 

Liebe Frau Tegenthoff, danke für Ihre Nachricht!

Die parlamentarische Antwort ist online einsehbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_07076/imfname_503569.pdf

Dr. Marcus hat uns folgende Stellungnahme dazu geschickt: "Mit meiner parlamentarischen Anfrage an das Gesundheitsministerium habe ich den ersten Schritt gesetzt, um eine mit Schwangerschaft und Abtreibung in Beziehung stehende Problematik, die nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragen beinhaltet, ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Aus meiner Sicht ist nun unbedingt eine weiterführende Beschäftigung mit dem Thema notwendig, weil hier offensichtlich ein gesetzlicher Nachholbedarf besteht. Aus der Anfrage-Beantwortung des Ministeriums geht klar hervor, dass die aktuell gültigen Regelungen weder eindeutig noch einheitlich sind. Sie müssen daher verbessert werden. Ebenso halte ich es für sinnvoll, offizielle statistische Erhebungen der Abtreibungszahlen anzustreben – so wie das in nahezu allen europäischen Ländern längst Standard ist.

Ich bin überzeugt, dass wir nur auf der Grundlage von validen und anonym erhobenen Daten eine bessere und lebensbejahende Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen entwickeln können."

Mit freundlichen Grüßen, Jugend für das Leben - Youth for Life