ACHTUNG! Eine wichtige Information zur Sammelbestattung der Babys unter 500 g am Freitag, den 4. September 2020 am Wiener Zentralfriedhof: Aufgrund der derzeitigen COVID -Bestattungsbestimmungen finden an diesem Vormittag 2 Sammelbestattungen statt, um die erlaubte Anzahl an Trauergästen nicht zu überschreiten. Um 8.30 Uhr findet die Urnenaufbahrung am Babygrabfeld 35 B für alle Babys, welche im AKH zur Welt gekommen sind, bis zur 14. SSW und im Zeitraum 2.6-3.9 verstorben sind. Um 9.30 Uhr findet die Urnenaufbahrung am Babygrabfeld am Babygrabfeld 35 B für alle Babys aller anderen Wiener Spitäler statt, welche im Zeitraum 2.6-3.9 verstorben sind. Es werden mehrere Mitarbeiter der SHG Regenbogen als Ansprechpartnerinnen für euch vor Ort sein.

Die ersten Urnen im für 30 Jahre konzipierten Urnenschacht in der Gruppe 35b am WZ hatten die Farben weinrot oder Tannengrün. Später kam bis heute eine Urne mit Mond, Sonnen und Sternen zum Einsatz.

Die bei der Sammelverabschiedung von Fehl- und Totgeburten anwesenden Angehörigen hatten entweder nicht fristgerecht die Information oder sie haben sich bewußt dagegen entschieden, das sie auch im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten Ihr Sternenkind z.B. im Grab für still geborene am Penzinger Friedhof oder die Urne zu Hause, im eigenen Garten, in einer Parkanlage etc. hätten haben können.

Für Patientinnen des St. Josef Krankenhauses gibt es eine eigene Grabstätte für Fehl- und Totgeburten auf einem anderen Friedhof, ebenfalls kostenfrei für Angehörige.

Das Bundesministerium für Familie und Jugend www.bmfj.gv.at , Abteilung 1/4 berichtet:

Der Familienhärteausgleich erbringt finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien in folgenden Bereichen:

Einmalige Zuwendung an Familien, welche durch ein besonderes Ereignis (Schicksalsschläge wie z.B. Todesfall, Krankheit, Behinderung, Naturereignis) in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und der Besitz der Österreichischen bzw. EU - Staatsbürgerschaft. Broschüre

Sternenkind.info hat am 11.8.2017 nach gefragt in der Verwaltung Wiener Zentralfriedhof und folgende Antwort erhalten: 'der Ablauf ist noch so wie unten beschrieben, es hat sich nichts geändert.'

 

Von: Tichacek Leopold Gesendet am: Montag, 17. Mai 2010 15:45
An: 'office(at)sternenkind.info' (SHG Sternenkind.info); 'Petra.Hainz' (SHG Regenbogen Wien www.shg-regenbogen.at) Cc: 'post(at)ma15.wien.gv.at'; 'office(at)bestattungwien.at '

Betreff: WG: GZ 1567/2010: Bestattung der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder am Wiener Zentralfriedhof

Sehr geehrte Damen! Da in letzter Zeit hinsichtlich die Durchführung der Bestattung der Aschenkapsel mit der Leichenasche fehlgeborener Kinder vermehrt Fragen und Wünsche an die Friedhöfe Wien GmbH herangetragen wurden, hat sich die Friedhöfe Wien GmbH mit der maßgebenden Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien und der Bestattung Wien GmbH diesbezüglich beraten und schlussendlich Folgendes festgelegt.

Die Aschenkapsel mit der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder wird vierteljährlich in die Sammelgrabstelle in der Babygruppe (Gruppe 35B) im Wiener Zentralfriedhof bestattet. Hinsichtlich des Termins können sich die Eltern in der Verwaltung des Wiener Zentralfriedhofes erkundigen.

Jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember wird die Aschenkapsel in der Zeit von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr in einem von der Bestattung Wien unentgeltlich zur Verfügung gestellten Raum in der Aufbahrungshalle 3 im Wiener Zentralfriedhof zur Aufstellung gebracht.

Um den Eltern den zeitgerechten Besuch zu ermöglichen wird in den Wintermonaten das Tor 3 bereits um ca. 7:45 Uhr geöffnet; das Tor 2 ist bereits um ca. 7:00 Uhr geöffnet.

· Es wird keine Trauerzeremonie abgehalten!

· Das Aufstellen der Aschenkapsel sollte den Eltern ein witterungsunabhängiges, pietätvolles Verabschieden von ihrem Kind ermöglichen.

· Es ist nicht möglich, dass Eltern eigene Musikstücke abspielen! Die Bestattung Wien wird jedoch bereits zum nächsten Termin eine neutrale, leise, besinnliche Trauermusik abspielen.

· Da die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören, ist eine privat veranlasste religiöse Verabschiedungsfeier z.B. mit einem Priester nicht möglich!

· Es ist jedoch möglich, dass z.B. Eltern kurze Gedichte vortragen; doch sollte dabei jedenfalls bedacht werden, dass die anderen Anwesenden dadurch sich nicht gestört fühlen!

· Um 8:30 Uhr wird die Aschenkapsel von einem Friedhofsmitarbeiter von der Aufbahrungshalle zur Babygruppe getragen; unmittelbar daran anschließend wird die Aschenkapsel in die Sammelgrabstelle bestattet.

· Eine Zeremonie wird bei der Grabstelle nicht vorgenommen!

· Die Eltern können beim Verabschieden Blumen oder kleine Briefe in die Grabstelle nach werfen; größere Grabbeigaben sind jedoch nicht möglich!

· Bis zum 2.10.2013 durften nach der Bestattung der Aschenkapseln von den Eltern Luftballons losgelassen werden in Verbindung mit der oben beschriebenen Sammelverabschiedung der Fehlgeburten. Dazu mussten für max. 50 Stück die Richtlinien der Flugplatzkontrollstelle Wien-Schwechat sowie die Auflagen der Magistratsabteilung 64 – Rechtliche Bau-, Energie-,Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten beachtet werden. Ein ähnliche Bewilligung hatte die SHG Regenbogen Wien. Seit 3.10.2013 ist das steigen lassen von kleinen Luftballons und Schaumherzen und vergleichbares ausdrücklich verboten.

Abschließend wird noch festgestellt, dass im Zuge der Bestattung am Friedhofsgelände jegliches Werben für Organisationen etc. oder Verteilen von Prospekten nicht gestattet ist.

Wir ersuchen Sie, diese Vorgaben zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen Reg.-Rat Leopold Tichacek
Geschäftsführer der Friedhöfe Wien GmbH
Er ist inzwischen in Pension.

Vergangenes, Fotos und aktuelles über die kremierten und unkremierten Begräbnisse in der Gruppe 35b finden Sie hier.

Im Jahr 2008 hat Sternenkind.info dokumentiert und weiter gemeldet, das es zahlreiche Familien gibt, welche die Zwangsbeglückung mit dem Kreuz vor dem Namen nicht haben wollen.

Am 11.8.2017 war ich persönlich in der Gruppe 35b und ich habe mir die vergangenen Begräbnisjahrgänge der während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder angesehen, welche nicht im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b beerdigt wurden. Erfreulich ist, das zunehmend häufiger nicht mehr nur 'Knabe und Familienname' oder 'Mädchen und Familienname' steht, sondern fast alle Kinder ihren Vornamen erhalten haben.

Erfreulich ist auch zu sehen an den Begräbnisjahrgängen der letzten Jahre, das nur mehr 1 - 2 Kinder ein Kreuz vor ihrem Namen haben. Diese Kinder dürften wirklich auf Wunsch der Angehörigen noch vor dem Begräbnis röm. kath. getauft/ Gesegnet/ Verabschiedet worden sein.