Fotos:
Der erste reale Blick auf Maximilian ist sehr berührend und wurde von Dr. ... - dem behandelnden Arzt - gemacht!
Die restlichen Fotos sind privat, zu sehen sind Maximilian (2018) und Maria (2019).
Die Mutter berichtet: bei mir wurde der erste Ultraschall schon in der 6. Woche gemacht. Maximilian war 17.-18. Woche, Maria sind sie vorher draufgekommen so um die 9. Woche.
Bernadette Kohlweis berichtet:
Bei uns war es so, dass ich auch nicht wusste wo meine zwei Sternchen hingekommen sind. Ich dachte auch, sie seien Müll. Ein Jahr später habe ich dann nachforschen angefangen und ging an die Medien - dann erfuhr ich, dass beide noch in der Pathologie liegen bzw. in Paraffin gegossen wurden... hab dann beide abgeholt und bestattet. Habe bei der Bestattung nichts bezahlt - nur bei der Friedhofsverwaltung fürs aufmachen und schließen des vorhandenen Grabes. Das waren 179 Euro.
Hallo liebe Gunnhild. Vielen lieben Dank für dein Bemühen und deinen Bericht. Ich habe den Frauenarzt um ein Foto gebeten, aber das ist relativ blutig und dahinter sieht man meinen geöffneten Bauch/Unterbauch. Und das Foto hab ich auch nur von Maximilian. Von Maria hab ich leider gar nichts 🙁. Ich habe die beiden in zwei Röhrchen bei der Pathologie übernommen - einen Teil davon hab ich rausgenommen bei beiden - der ist nach wie vor bei mir zu Hause. und den Rest habe ich bestattet.
Die Bestattung war wirklich sehr würdevoll und schön. Herr Pansy von der Bestattung in Annabichl ist selbst betroffener Vater von Sternenkindern und daher merkt man auch seine Hingabe dafür.
https://soundcloud.com/welle1musicradio/geschichte-eures-lebens-vom-24042021-bernadette-kohlweis
https://www.bernadettekohlweis.com/wandelstern
https://www.meinbezirk.at/lavanttal/c-lokales/ein-offenes-ohr-fuer-alle-leidenden_a4627667
https://www.5min.at/202104369879/kindstod-ich-ging-durch-die-hoelle-und-moechte-nun-anderen-helfen/
Bestattungsgesetz Kärnten
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000046
Bestattungspflicht:
Liebe Bernadette, weil dein Kind in Paraffin gegossen war, war sie für die Forschung vorbereitet. War demnach als Gewebe der Frau definiert und das darfst Du zu Hause haben und darf mit dir zusammen ins Grab, siehe Sternenkind Vanessa. So hat man den Bestatter ausgelassen nicht um dir die Ausgaben dafür zu ersparen, sondern um ein Gesetz zu umgehen: es geht um die Vorgaben zum Entsorgungsweg des Gewebesicherheitsgesetztes - Müllverbrennungsanlage - ersatzweise Kremierung von human Müll in der Feuerhalle, z.B. Wien Simmering statt Beerdigung.
Es gibt Kliniken, die eine eigene Müllverbrennungsanlage haben. Dazu hat mir eine Hebamme aus NÖ berichtet, das es ihr untersagt ist, die Angehörigen eines Sternenkindes (Gewebe der Frau, Fehlgeburt) auf das ihnen vorrangig zustehende Bestattungsrecht inhaltlich richtig und alles umfassend aufklären zu dürfen. Und so erlebt sie, das Angehörige sich tränenreich sich von ihrem Kind (Gewebe der Frau, Fehlgeburt) sich verabschieden und die Hebamme anschließend dieses Sternenkind (Gewebe der Frau, Fehlgeburt) nicht auf die Pathologie/ Prosektur bringen darf, weil die Eltern von sich aus nicht zurerst ihren Wunsch zu einem Begräbnis gesagt haben*. Statt dessen obliegt es der Hebamme, dieses Sternenkind in der Klinikinternen Müllverbrennungsanlage zu geben in die Brennkammer. Und jedes mal wieder zieht sich das Herz der Hebamme schmerzhaft zusammen ...
Bundesgesetz, mit dem das Gewebesicherheitsgesetz geändert wird
BASG https://www.basg.gv.at/gesundheitsberufe/gewebesicherheit
RIS - Gewebesicherheitsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.12.2021
* Dr. Fiala https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Fiala ist bekannt für seinen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen in der ersten Schwangerschaftshälfte. Die Patientin kann von sich aus vor Beginn des med. Eingriffes ihm persönlich sagen, das sie ihr Gewebe mit nach Hause nehmen möchte. So lange die Patientin nicht sagt, das sie ihr Kind beerdigen möchte, wird ihr ihr eigene Gewebe auch ausgehändigt. Bitte Glas mit Schraubverschluss oder https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/foetensaerge/ oder Kinderurne zur Abholung mit bringen.
Von: fenia@sternenkind.info Gesendet: Wednesday, 15 December, 2021 09:19
An: presse-basg@basg.gv.at
Betreff: nach dem frühen Tod ihres ungeborenen Kindes z.B. 10. Schwangerschaftswoche... das es in Paraffin gegossen wurden...
Liebe MitsarbeiterInnen vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen immer wieder erfahre ich von Frauen nach dem frühen Tod ihres ungeborenen Kindes z.B. 10. Schwangerschaftswoche... das es in Paraffin gegossen wurden... Mit welchem Dokument/ Unterschrift gibt die Patientin ihre Einwilligung dafür, das ihr Gewebe der Forschung übergeben werden darf? Denn den Frauen ist es nicht bewußt, das sie ihre Zustimmung gegeben haben. Und warum kann das Gewebe der Frau erst dann beerdigt werden, wenn die Frau selbst verstorben ist? Dabei geht es doch um alles zum still geborene Kind gehörende ....(Nabelschnur, Mutterkuchen, Sternenkind) Beispiel: https://www.sternenkind.info/still-geboren/sternenkind-vanessa/
Ich bin Mitglied beim ÖJC.
MFG Gunnhild Fenia Schuster
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Presse BASG" <presse-basg@basg.gv.at> Gesendet: Wednesday, 15 December, 2021 09:39
An: fenia@sternenkind.info Betreff: BASG-Anfrage | COMR-28562 | nach dem frühen Tod ihres ungeborenen Kindes z.B. 10. Schwangerschaftswoche... das es in Paraffin gegossen wurden...
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BASG Pressemanagement www.basg.gv.at
/>Von: "Presse Anfragen" <presse@ages.at>
Gesendet: Friday, 17 December, 2021 11:17
An: fenia@sternenkind.info
Betreff: [JIRA] AGES-Anfrage | COMR-28562 | nach dem frühen Tod ihres ungeborenen Kindes z.B. 10. Schwangerschaftswoche... das es in Paraffin gegossen wurden...
Sehr geehrte Frau Schuster,
die Kolleg:innen des Bundesamtes haben Ihr Fragen an uns, AGES, weitergeleitet, da das BASG in Ihren konkreten Fragen in der rechtlichen Umsetzung nicht betraut ist. Die AGES auch nicht.
Allerdings haben wir einige Dinge für Sie recherchiert - bitte ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Vielleicht hilft Ihnen das etwas weiter.
*1. Tot- und Fehlgeburt und die Bestattung bzw. die Verwendung als Präparat ("Paraffin"):* Das Bestattungsrecht ist auf Länderebene geregelt. Zuständig in Wien ist das Magistrat.
"In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Bestattungsgesetz. In Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg besteht für fehl- und tot geborene Kinder eine
Bestattungspflicht."
"In Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Tirol besteht für tot geborene Kinder eine Bestattungspflicht, für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht."
Zumindest dem Wiener Bestattungsgesetz ist zu entnehmen:
§ 19. (1) Unter die Bestattungspflicht fallen:
1. Leichen, Leichenteile, nicht lebendgeborene Leibesfrüchte durch Totgeburt oder Fehlgeburt sowie Leichenasche;
2. Gebeine und Skelette;
3. abgetrennte menschliche Körperteile von lebenden Personen, deren hygienisch einwandfreie Beseitigung oder Aufbewahrung nicht auf andere Art gewährleistet ist.
(2) Unter die Bestattungspflicht fallen nicht:
1. Gebeine und Skelette, denen historische, anthropologische oder religiöse Bedeutung zukommt;
2. Gebeine und Skelette, die zu Unterrichts- und Anschauungszwecken in dazu bestimmten Einrichtungen dienen;
3. anatomische und histologische Präparate, die zu Unterrichts- und Anschauungszwecken in dazu bestimmten Einrichtungen dienen.
*2. Verwendung von Leichen für die Forschung (nicht Lehre):*
Verwendung des Körpers für Forschung bedarf der informierten Zustimmung des Verstorbenen bzw. nach dessen Ableben seiner nächsten Verwandten.
*3. Restmaterial (Nabelschnur, Mutterkuchen):*
Das ist biologisches Restmaterial, das vom Krankenhaus entsorgt werden muss. Auf das hat man vermutlich keinen Anspruch. Es gibt keine expliziten rechtlichen Grundlagen für das Erfordernis der
Zustimmung des Spenders zur Verwendung seiner Biomaterialien für medizinische Forschungszwecke.
Erfordernis ergibt sich
- analog aus einer Vielzahl von Gesetzen (z.B. § 8 BSG, § 4 Abs 3 GSG, § 5 Abs 1 GEEVO, §§ 4, 8 OTPG)
- aus den allgemeinen Regelungen des Persönlichkeitsschutzes
Hier kann es einerseits sein, dass man mit der Heilbehandlung - bewusst oder weniger bewusst - eine Zustimmung zur Verwendung für Forschung unterschreibt.
Das nennt sich dann "Biobank" und wird fast von allen Universitätskrankenhäusern betrieben.
Bei vollkommener Anonymisierung und mangelnder Zuordenbarkeit zu einem Spender werden keine Persönlichkeitsrechte mehr schlagend und es greift das Forschungsorganisationsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr AGES Pressemanagement
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.
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