Versagen Gesetz & Justiz? Was ist mit den Rechten von Patienten?

Wer über die  Umgangsformen schweigt, stimmt dem aktuellen Umgang mit den vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kindern zu! 

Warum werden 'Fehlgeburten' vor der 18. SSW als 'Gewebe der Frau' definiert?

Rätsel bitte lösen in Bezug auf vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kindern!

An den Wiener Landtag > Rechtsabteilung > MA 40: Außer dem Hinweis, das weitergeleitet wurde, gibt es noch keine Antwort.

Werden vor der 18. Schwangerschaftswoche während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder dank dem Gewebesicherheitsgesetz einbehalten? (Siehe Reaktion durch das BASG - Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen in Bezug auf Gewebesicherheitsgesetz, gültig für ganz Österreich)

Weil es doch die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) gibt, diese ist seit 17.09.2004 in Geltung. Persönlich habe ich meine Zweifel: Haben Fehlgeburten wirklich nichts mit dem Gewebesicherheitsgesetz zu tun?

 

Die Pathologie ist die Lehre von den abnormalen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper und deren Ursachen. Gegenstand der Erforschung sind sowohl Einzelphänomene als auch Symptomverbände sowie Missbildungen aller Art. Wikipedia

Ich habe auch an die Pathologie geschrieben:

Hallo, bitte, was bedeutet das

Eine Mutter schrieb über Soziale Medien: ich hatte eine Fehlgeburt in der 14.SSW (aber seit der 12.ssw nicht mehr gewachsen) und wurde ausgeschabt.

Ich wollte dann dass mein Baby im Sammelgrab der Fehlgeburten beigesetzt wird. Dieses wurde mir mit der Aussage verwehrt, dass Sie die gewonnen "Zellen" (so nannten Sie mein Baby) 20 Jahre aufheben müssten in der Pathologie, falls ich mal Krank werde oder dergleichen, damit sie damit forschen können. Dies wollte ich aber nicht und hab auch dementsprechend nie etwas unterschrieben. Jedoch wurde mir eben die Beisetzung ins Sammelgrab der Fehlgeburten verwehrt. Ich hätte nur einen Zellschnitt bekommen können in einem Röhrchen. Sie wollten es in irgendeinen Block gießen oder so und da hätte ich auch nicht alles von haben können :( Außerdem hätte ich dieses Röhrchen nicht mal offiziell beisetzen dürfen ins Sammelgrab, sondern es lediglich "dazulegen in Grab" :( und dies wollte ich einfach nicht. Ich fand es nicht richtig :( das war am 30.12.2015

 

  • Bitte, auf Grund welchen Gesetzes wird aus einer Beerdigungswürdigen Fehlgeburt ein Kind zu einem nicht beerdigungswürdigen Gewebe der Frau?
  • Um Forschung betreiben zu können am "Gewebe der Frau", bedarf es dazu nicht die Zustimmung der Frau?

18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe

 

Tue, 26 Jul, 2016 um 13:33

 

Sehr geehrte Frau Tegenthoff,

 

Leichen/Leichenteile fallen unter die Landes-Bestattungsgesetze und sind keinesfalls Abfall. Im Gegensatz dazu fallen Körperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern können wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden.*

Anzumerken ist, dass es in Österreich für jedes Bundesland ein eigenes Leichenbestattungsgesetz gibt.

Generell ist man in den Krankenhäuser sehr um einen sensiblen und ethisch korrekten Umgang mit dem Thema bemüht.

Es erfolgt auf keinen Fall eine Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage.

Für Wien haben wir Folgendes recherchiert: Bei Totgeburten oder kurz nach der Geburt verstorbenen Kindern unterscheidet man:

Bei einer Totgeburt >500gr ist eine Totenbeschau und Anmeldung beim Standesamt erforderlich. Eine Totgeburt <500gr wird als Fehlgeburt bezeichnet. Hier ist eine Totenbeschau, aber keine standesamtliche Anmeldung erforderlich. Für die Bestattung in einem Sammelsarg genügt ein Leichenbegleitschein, wobei diese in weiterer Folge kremiert werden.

Wenn eine Bestattung in einem eigenem Grab gewünscht ist, wird das von den meisten Krankenanstalten ermöglicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Abteilungsleiter

BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Abteilung V/3, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung

Stubenbastei 5, 1010 Wien, bmlfuw.gv.at

Wer ein Problem definiert, hat es schon halb gelöst
Julian Huxley

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Meine Erkenntnisse werden Sie vielleicht nicht freuen,  aber  der Hinweis Im Gegensatz dazu fallen Körperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern können wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden. Dieser Entsorgungsweg wird verwendet für WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT, GEBURT ODER KURZ DANACH VERSTORBENE KINDER, WENN DIESE VOR DER 18. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE STARBEN. Meine Erkenntnis ist: Es erfolgt in Wien eine Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage von Kindern, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. Tasten wir uns langsam vorwärts:

Begriffsbestimmungen § 8 Abs. 1 Österr. Hebammengesetz:

Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn bei einer Leibesfrucht kein Zeichen einer "Lebengeburt" vorhanden ist und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm aufweist, also von Anfang an.

Höre auf dein Herz

Es geht um während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche in Wien starben und deren Entsorgungsweg. Natürlich gibt es Frauen, die ihr eigenes Kind als einen nicht willkommenen Parasiten sehen (doch das schließt eine Zuführung zur Sammelkremierung der Fehlgeburten nicht aus).
Dazu einige geschätzte Zahlen: Jährlich werden über 35.000 Schwangerschaften abgebrochen, mehrheitlich in Wien, mehrheitlich in der ersten Schwangerschaftshälfte, aber nur die späten Schwangerschaftsabbrüche werden einem Begräbnis zugeführt.  Betrifft dieses Gesetz: Nach einer Gesetzesänderung könnten auch die frühen Schwangerschaftsabbrüche zumindest der Sammelkremierung der Fehlgeburten zugeführt werden.

Und dann gibt es noch die menschlichen Ei- und Samenzellen, die zur künstlichen Befruchtung eingefroren wurden - wenn sie keiner Frau zum austragen eingesetzt wurden: auch sie können (nach einer Gesetzesänderung?) der Sammelkremierung der Fehlgeburten zugeführt werden!
Eine österr. Behörde berichtet dazu
Bei einer Kürettage (Gebärmutterausschabung, Curettage, Abrasio) wird Gebärmutterschleimhaut bzw. bei Bedarf zusätzlich Schleimhaut des Gebärmutterhalses (Zervix) abgetragen. Die Kürettage wird sowohl zur Diagnostik als auch bei der Behandlung von Erkrankungen der Gebärmutter und des Gebärmutterhalses sowie nach Fehl- bzw. Totgeburten eingesetzt. Auch ein Schwangerschaftsabbruch kann durch eine Kürettage erfolgen. Je nach Ursache für den Eingriff wird eine Kürettage durch Ausschaben mit einem scharfen Instrument oder durch Absaugen von Gewebe vorgenommen. Dieser Eingriff wird ambulant in einer frauenfachärztlichen (gynäkologischen) Ordination oder an einer Abteilung für Frauenheilkunde durchgeführt. Zur Schmerzausschaltung (Anästhesie) stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Komplikationen treten bei der Gebärmutterausschabung relativ selten auf.
Quelle: gesundheit.gv.at/krankheiten/sexualorgane/weibliche-sexualorgane/kuerettage

 

Für Angehörigen fallen keine Begräbniskosten an:

Wien hat für kremierte Fehlgeburten das Sammelgrab in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof und das Sammelgrab für kremierte Fehl- und Todgeburten für zuvor angemeldete Patientinnen der St. Josef Krankenhaus GmbH, Auhofstraße 189 1130 Wien.

Diese Kinder bedürfen in Wien keiner Totenbeschau, erhalten in Wien aber ersatzweise einen Leichenbegleitschein. (das wurde vermutlich Eingerichtet, um die Begräbniskosten zu senken – denn für die Begräbniskosten einer Sammelkremierung kommt der Steuerzahler auf! Und die Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis. Wenn Angehörige im eigenen Auftrag eine Fehlgeburt oder Totgeburt außerhalb der genannten Grabstellen beerdigen wollen, ist die Gebühr für eine durchgeführte Totenbeschau zu bezahlen.
Die Angehörigen einer Sammelkremierung können personenbezogen in der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering und in der Verwaltung der Friedhöfe Wien GmbH, Simmeringer Hauptstraße 339, 1110 Wien nachfragen, ob und wann ihre Fehlgeburt oder Totgeburt zur Sammelkremierung eingetroffen ist und wann ihr Kind verabschiedet wird/ wurde. Es reicht der Vor- und Familienname der vormals Schwangeren sowie ihre Sozialversicherungsnummer und die abgebende med. Einrichtung, wobei der Ort der Totenbeschau gemeint ist, ersatzweise die Adresse, wo das  während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind den Mutterleib verlassen hat.

 

Wenn man bedenkt das in Wien Bestattungspflicht für jährlich alle über 35.000 Fehlgeburten gelten sollte, wie passen dazu die folgenden Zahlen?

 

Wobei mir bewußt ist, das es noch ein zweites Sammelgrab für kremierte Fehl- und Todgeburten für zuvor angemeldete Patientinnen der St. Josef Krankenhaus GmbH, Auhofstraße 189 1130 Wien gibt, mit geringeren Zahlen, welche ich nicht erhoben habe).

 

Die Zahlen zu beiden Sammelgräbern konnten in der Vergangenheit in der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering abgefragt werden. Die folgenden Zahlen stammen von der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering und gelten das Sammelgrab der Fehlgeburten in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof:

 

JAHR, März, Juni, September, Dezember, insgesamt

2001, - , -, -, -, insgesamt 166 Fehlgeburten

2002, - , -, -, -, insgesamt 229 Fehlgeburten

2003, - , -, -, -, insgesamt 214 Fehlgeburten

2004, - , -, -, -, insgesamt 189 Fehlgeburten

2005, - , -, -, -, insgesamt 245 Fehlgeburten

2006, - , -, -, -, insgesamt 205 Fehlgeburten

2007, - , -, -, -, insgesamt 96** Fehlgeburten

2008, - , -, -, -, insgesamt 236 Fehlgeburten

2009, - , -, -, -, insgesamt 215 Fehlgeburten

2010, - , -, 3.9.: 39, -, insgesamt 237 Fehlgeburten

2011, 4.3.: 53, 3.6.: 63, 2.9.: 45, 2.12: 47, insgesamt 208 Fehlgeburten

2012, 2.3.: 53 , 1.6.: 68, 7.9.: 65, 7.12.: 64, insgesamt 250 Fehlgeburten

2013, 1.3.: 48 , 7.6.: 71, 6.9.: 62, 6.12.: 51- kremiert in 2 Särgen, insgesamt 232 Fehlgeburten

2014, 7.3.: 41, 6.6.: 2 Särge, 57, 5.9.: 51, 5.12. 57, insgesamt 206 Fehlgeburten

2015, 6.3.: 66, 5.6.: 66, 4.9.: 96, 4.12.: 59 insgesamt 287 Fehlgeburten

2016, 4.3.: 67, ***

 

* Zahl stammt von Mag. Elisabeth Widenky

 

** Bis zum 1.9.2007 wurden die Fehlgeburten vor allem in 3 Pathologien gesammelt: Lainz (umbenannt in KH Hietzing), AKH und in der Pathologie der Gerichtsmedizin. Letztere wurde am 1.9.2007 geschlossen, was der Anlass der Neuordnung war. Seither wird in allen Pathologien gesammelt und nach Ablauf der Frist der Feuerhalle Wien Simmering durch die Bestattung Wien zugestellt und hier erneut in einfachen großen Feuersärgen gesammelt. So lange eine Kremierung nicht stattgefunden hat, kann die Mutter bei einem Bestatter ihrer Wahl Abstand davon nehmen, das sie ursprünglich dem Begräbnis im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes zugestimmt hat; d.h. der Bestatter kann in den Feuersarg greifen. Ein Begräbnis im Auftrag der Angehörigen hat immer Vorrang vor einem Begräbnis im Auftrag des zuständigen Sanitätsbehörde - unabhängig davon, wer die Begräbniskosten übernimmt.

 

*** Von: "FH Post Krematorium" <FH.PostKrematorium@friedhoefewien.at> Gesendet: Monday, 27 June, 2016 09:11 An: "fenia@sternenkind.info"

 

Betreff: AW: ich bitte um die Zahlen zur den gemeinsam kremierten Fehlgeburten

Sehr geehrte Frau Tegenthoff! Ich darf Ihnen keine Zahlen mehr mitteilen. Sorry.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Vikenscher

www.krematoriumwien.at

2015: 'Laut österr. Bundesministerium für Familie und Jugend besteht in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg für Fehl- und Totgeburten Bestattungspflicht - in Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für Totgeburten eine Bestattungspflicht, für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. '

Betrifft http://www.bmfj.gv.at/service/publikationen/familie/stille-geburt-broschuere.html Darüber haben die Autorinnen nicht berichtet: Einmal der Totenbeschau zugeführt, dann stimmt die Bestattungspflicht ja, aber die meisten der vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder werden gar nicht erst der Totenbeschau zugeführt, Wien hat dazu ein eigenes Gesetz: Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung.

Die Länge des Babys vom Scheitel bis zum Steiß wird bis in die 20. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Ultraschalluntersuchung vom Arzt auf dem Ultraschallbild gemessen, indem er Scheitel und Steiß auf dem Ultraschallbild markiert und die Länge der Verbindung bestimmt. Abgekürzt sagt man auch SSL oder CRL (aus dem Englischen: crown-rump-length). Mit dieser Messung sollen und können erste Einschätzungen im Hinblick auf die gesunde Entwicklung des Babys erfolgen.

 

Wie lange hat eine Schwangerschaft gedauert, bis ein Kind die 120SSL/CRL erreicht hat? Es folgt die Antwort eines Arztes aus Deutschland:

 

Hallo Frau Tegenthoff,

 

was ein Frauenarzt machen muß ist ist über die Mutterschaftsrichtlinien (2015) geregelt. Die regelmäßigen Untersuchungen müssen im Mutterpass dokumentiert werden. Dazu gehören auch Ultraschallbefunde, zu denen auch die Darstellung und Dokumentation der Herztöne gehören. Wenn der Arzt dies nicht korrekt tut, müssen oder kann die Patientin Ihn darauf hinweisen. Reagiert er nicht, scheint es nicht der richtige Arzt für diese Patientin zu sein. Wie die Patientin damit umgehen will, muss Sie aber alleine entscheiden. Dabei kann ich der Patientin nicht helfen.

 

Sie haben Recht, dass es bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern ein Chaos gibt, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Sie können meine Antwort gerne mit einbeziehen.

 

Für 120 mm SSL gibt es nur wenige wirklich valide Untersuchungen, sodass die Werte nicht sehr sicher sind. Nach den mir vorliegenden Werten aus dem Buch von Hansmann/ Hackelöer/ Staudach Springer Verlag Heidelberg 1986 dürften 120 mm SSL etwa 17+3 SSWochen entsprechen. Das gilt natürlich aber nicht für Kinder, die schon einige Tage abgestorben sind, da dann die Werte schon verändert sein können.

 

Herzliche Grüße

Prof. Hackelöer

von Prof. Dr. Hackelöer am 30.09.2015, rund-ums-baby.de

 

österr. Mutter Kind Passuntersuchungen

 

zuständige Stelle

Der Mutter-Kind-Pass wird nach Feststellung einer Schwangerschaft von der Gynäkologin/dem Gynäkologen ausgehändigt. Auch bei folgenden Ärztinnen/Ärzten bzw. Einrichtungen ist ein Mutter-Kind-Pass erhältlich, wenn diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen: Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner, Ambulatorien, Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen sowie Ambulanzen von Entbindungsabteilungen.

 

Verfahrensablauf

Den Mutter-Kind-Pass bekommen Sie ausgehändigt, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bei einer der zuständigen Stellen eine Schwangerschaft festgestellt wird.

 

In der ersten Schwangerschaftshälfte erlebt die Frau folgende Untersuchen wegen ihrem ungeborenen Kind, sofern sie zu einem der oben erwähnten Einrichtungen geht

 

1. Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche:

Blutuntersuchungen:

Test auf Vorliegen einer Luesinfektion

Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes

Bestimmung des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits (oder der Erythrozytenzahl)

Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer

Bestimmung des Rötelnantikörpertiters

HIV-Test

Ausführliche Anamneseerhebung

Gynäkologische Untersuchung

Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

 

2. In der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche:

Interne Untersuchung

Ausführliche Anamneseerhebung

Gynäkologische Untersuchung

Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren

Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

 

Ultraschalluntersuchung

Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 8. bis 12., in der 18. bis 22. und in der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche empfohlen.

 

Hebammenberatung

Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme.

 

Quelle: Juni 2019-06-23 oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/5/Seite.082201.html

 

Betrifft http://www.bmfj.gv.at/service/publikationen/familie/stille-geburt-broschuere.html Darüber haben die Autorinnen nicht berichtet: das die Hebammen laut österr. Mutter Kind Passuntersuchungen erstmals ab der 18. Schwangerschaftswoche mit dem ungeborenen Kind in Kontakt kommen!

 

Wie (d)ein ungeborenes Baby wächst

 

Der Kurier der christlichen Mitte berichtet in seiner März 2019 Ausgabe:

 

Kinder sind wie eine Brücke zum Himmel (aus Persien)

 

Ein ungeborenes Kind wird in den ersten Wochen in CRL/SSL gemessen. Erstaunlich schnell entwickelt sich ein Baby in seinen ersten Lebenstagen.

 

Mit dem 21 Tag beginnt das Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen an. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter durch Ausbleiben der Regelblutung, dass sie schwanger ist. Ihr Kind hat nach seiner Wanderung durch den Eileiter die Gebärmutter erreicht und nistet sich darin ein (Nidation).

 

Mit 28 Tagen ist der winzige Mensch etwa 4,2 mm groß und alle Organsysteme sind angelegt. Mit 6 Wochen nimmt das Baby bereits erste Informationen aus seiner Umgebung auf: Seine Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper, die Temperaturunterschiede. Das Kind, in seiner Hockstellung gemessen, ist etwa 12 mm groß.

 

Mit 7 Wochen sind alle Organe ausgebildet. Es entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm groß. Es braucht Nahrung, Zeit und Zuwendung, um zu wachsen und zu reifen.

 

Mit 8 Wochen hat das Baby im Mutterleib seine eigenen unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes Leben behalten wird. Die Medizin spricht von diesem Alter an vom 'Fötus' oder 'Kleinstkind'.

 

Mit 9 Wochen ist das Kleinstkind körperlich voll ausgebildet. Es versucht zu greifen. Um Störungen zu vermeiden, kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt. Bei Berührung der Wangen und Lippen zuckt das Kind, als wollte es lächeln.

 

Du kannst deinem Kind von Anfang an seinen/ ihren Namen geben:

 

 Einmal der Totenbeschau zugeführt, dann stimmt die Bestattungspflicht ja, aber die meisten der vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder werden gar nicht erst der Totenbeschau zugeführt, Wien hat dazu ein eigenes Gesetz: Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung.

 

Ich frage mich, warum es dieses Gesetz bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern gibt, wenn sie die 18. Schwangerschaftswoche – die 120 SSL - noch nicht erreicht haben? Forschung? Vermarktung?

Meinen Beobachtungen nach werden Kinder in folgendem Entwicklungszustand dem humanen Klinikmüll zugeführt: vor der 18. Schwangerschaftswoche gestorben.

Beispiele:

  • befruchtet Eizellen (wenn sie keiner Frau zum austragen eingesetzt wurden),

  • wenn Kinder in Verbindung mit einem med. Eingriff z.B. Kurretage den Mutterleib verlassen.

  • Histologische Befund: da kann bei früh im Mutterleib verstorbenen Kindern sein, das nichts für die Totenbeschau – dem ersten Akt zu einem Begräbnis - übrig bleibt. Die auf Glasplatten aufgezogenen Leibesfrüchte werden dem Klinikmüll zugeführt.

Keiner klärt die Angehörigen dazu auf, das den Angehörigen vorrangig ein Bestattungsrecht zu ihrem still geborenen Kind zusteht – laut Herrn Reg. Rat. Tichacek von der Wiener Friedhofsverwaltung ab dem Entwicklungszustand der befruchteten Eizelle! Einen Umstand, welchen er sehr bedauert hat. Reg. Rat Leopold Tichacek trat 1965 in die MA43 - Städtische Friedhöfe ein, wurde zwischen 1973 und 2002 in verschiedene Leitungsfunktionen berufen und fungierte seit Dezember 2007 bis zu seine Pension als Geschäftsführer der Friedhof Wien GmbH. Quelle und Foto

Wenn in Wien, Österreich ein Kind vor der 18. Schwangerschaftswoche stirbt, haben darauf hat die Mutter/ Eltern in der Praxis auf den Gesetzlich vorgesehenen Entsorgungsweg als humanen Klinikmüll keinen Einfluss, weil der Arzt die Angehörigen dazu z.B. vor dem med. Eingriff nicht befragen muss und die Eltern auch über die Broschüre nicht aufgeklärt werden, das es die Eltern sind, welche die Zuführung zur Totenbeschau in Bezug auf ihr in der ersten Schwangerschaftshälfte verstorbenes Kind ganz offenbar erst von sich aus beantragen müssen – bestätigt z.B. Dr. Fiala von gynmed.at!

 

Im Engl. ist der Ausdruck für Totgeburt "stillbirth" - die stille Geburt. "Wenn ein Kind tot zur Welt kommt, ist es eine stille Geburt, eine lautlose Geburt, denn dieses Kind verkündet nicht mit einem ersten Schrei seine Ankunft in der Welt" berichtet Michaela Nijs. Der Begriff "Stille Geburt" drückt auf sensible Weise aus, was passiert, wenn ein Kind tot geboren wird. Daher sollte der Begriff stille Geburt Eingang finden in der Dokumentation am Standesamt.

 

Vor wenigen Tagen habe ich besagte Broschüre aktualisiert 2019 als Papierdruckwerk erhalten.

 

Und aus meiner persönlichen Sicht bedenkliche Fehler gefunden und ich bitte den Leser, aber auch das Gericht und  das BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Abteilung V/3, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung

zu klären, denn es wird der Eindruck aus meiner Sicht erweckt, das ausnahmslos alle währender der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder einer Totenbeschau und einem Begräbnis zugeführt werden, doch leider entspricht genau das nicht der Wahrheit, wenn es um Kinder geht, welche vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. 

Da die Broschüre vom Bundeskanzleramtes, Sektion V - Familien und Jugend - Abteilung 6 - Familienrechtspolitik und Kinderrechte herausgegeben wurde, dachte ich das die Information rechtlich fehlerfrei sein sollte und für alle Eltern von einem ungeborenen Kindes Todesfall – unabhängig von der Todesursache – passend sein sollte, denn der Titel der Broschüre lautet "Stille Geburt und Tod des Kindes nach der Geburt für Mütter und Väter, deren Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder bald danach gestorben ist“.

Persönlich beschäftigen mich auch folgende Fragen:

Haben Eltern von einem vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder es verdient, inhaltlich richtig durch österr. Behörden vorgesehenen Entsorgungsweg informiert zu werden?

 

Haben auch die in der ersten Schwangerschaftshälfte verstorbenen Kinder es verdient, menschenwürdig verabschiedet und beerdigt zu werden – oder ist die Deklaration als Müll und die Entsorgung über eine Müllverbrennungsanlage menschenwürdig?

 

Stehen Straftaten im Raum?

 

Was spricht dagegen das Ärzte, die einen Med. Eingriff an der Schwangeren durchführend, dem zu folge es ein vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder gibt, auch das Formular für Leichentransport – den Leichenbegleitschein - ausfüllen, dem zu folge eine Sammlung und Zuführung zu Sammelkremierungen von Tod- und Fehlgeburten möglich wird?

Und noch eine Bitte - es betrifft die Dokumentation der Fehlgeburten am Standesamt: kann es bitte ein einfaches Formular geben, auf dem der Arzt (seine Kontaktdaten) der Frau/Patientin (ihre Versicherungsnummer) bestätigt, das ihres am Tag. Monat. Jahr still geborenes Kind als Fehlgeburt eingetragen werden kann am Standesamt? Das Kind war ein Mädchen. Das Kind war ein Bub. Das Geschlecht des Kindes war noch nicht ersichtlich. Aktuelle Situation: Manchen Frauen ist es peinlich, mit dem med. Befund zum Standesamt zu gehen, auf dem steht, das ihr Abortus, ihr abgetriebenes Kind, ihre befruchtete Eizelle, die sie nun doch nicht ausgetragen hat, - und die vielen anderen med. Definitionen - als Fehlgeburt beim Standesamt registrieren möchte.

 

Danke!

Was das Bestattungsrecht anbelangt ist folgender Text wenig hilfreich, doch für die Dokumentation am Standesamt eines kurz nach der Geburt verstorbenen Kindes ist der Text wertvoll:

§ 22 Text § 22. Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen; ein todtgebornes Kind aber wird in Rücksicht auf die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre es nie empfangen worden.

§ 23 Text § 23. In zweifelhaftem Falle, ob ein Kind lebendig oder todt geboren worden sey, wird das Erstere vermuthet. Wer das Gegentheil behauptet, muß es beweisen.

und vieles mehr steht auf https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622

Zahlreiche Angehörige eines vor der 18. Schwangerschaftswoche entzünden eine Kerze in Erinnerung an ihr voraus gegangenes Kind - Sternenkind.info lässt diese Kerze online brennen, darauf Vertrauend, das Gottes Mühlen langsam mahlen, aber sie mahlen gerecht.

Die Wahrheit wird ans Licht kommen und der Gerechtigkeit wird genüge getan werden.

Die erlebten Wunden heilen nie, sagen die einen.

Andere berichten: die erlebten Wunden heilten und Narben zur ewigen Erinnerung blieben.

Erst bei Gott werden auch die Wunden/ Narben verschwinden.

Der Mensch ist nur ein Teil des Ganzen. Seine Aufgabe ist die eines Hüters, eines Verwalters, nicht die eines Ausbeuters. Der Mensch hat Verantwortung, nicht Macht - so dachten/denken die Indianer Nordamerikas.

Handlungsaufruf: Liebe Freunde und Unterstützer von Sternenkind.info,

Bitte tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein https://www.sternenkind.info/mailingliste/,

denn über diese berichte ich max. einmal pro Woche über aktuelles rund um während der Schwangerschaft, Geburt und danach befindliche Kinder und deren individuelles Umfeld.

Ich werden auch berichten über die bevorstehende Reaktionen zu oben erwähnten Text, welcher an 18 Adressen mit der Post gesendet wurde, darunter Gericht, Bundesministerien, Medienmacher.

Sir David Attenborough: "Víele Menschen tun, was sie können. Aber wirklicher Erfolg kann nur erzielt werden, wenn sich unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unsere Politik verändern."

 

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