Begriffsbestimmungen § 8 Abs. 1 Österr. Hebammengesetz:

Totgeburt

Als "tot geboren" oder in der Geburt verstorben gilt eine Leibesfrucht dann, wenn keines der unter "Lebendgeburt" angeführten Zeichen erkennbar ist und die Leibesfrucht zumindest 500 Gramm aufweist.

 

Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn bei einer Leibesfrucht kein Zeichen einer "Lebengeburt" vorhanden ist und die Leibesfrucht ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm aufweist.

Im Engl. ist der Ausdruck für Totgeburt "stillbirth" - die stille Geburt. "Wenn ein Kind tot zur Welt kommt, ist es eine stille Geburt, eine lautlose Geburt, denn dieses Kind verkündet nicht mit einem ersten Schrei seine Ankunft in der Welt" berichtet Michaela Nijs. Der Begriff "Stille Geburt" drückt auf sensible Weise aus, was passiert, wenn ein Kind tot geboren wird. Daher sollte der Begriff stille Geburt Eingang finden in der Dokumentation am Standesamt.

Die Info auf dieser Seite gilt nicht für Fehlgeburten, wenn für diese eine Kremierung vorgesehen ist > siehe Urnen!

Die Zuführung zur Totenbeschau/ zum Bestatter kann entfallen, denn kleine Sternenkinder dürfen ohne Leichenbegleitschein in einer Schatztruhe  unkremiert zu einem Friedhof gebracht werden, denn für das Öffnen der Aufbahrungshalle und des Grabes ist der Totengräber zuständig. Dieser ist ein Angestellter von dem für diesen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtnerei, für das Grab oder die Grabnutzung ist ein Mitarbeiter Verwaltung eines Friedhofes zuständig.

Frage zur Bestattungsordnung > ganz Österreich
ich habe mir heute die Mühe für ganz Österreich gemacht. Ergebnis:
Sternenkind.info sieht in Wien, Burgenland, Kärnten, Tirol und NÖ im Jahr 2017 grundsätzlich gesetzlich nicht die Vorschreibung, das die Einbindung eines Sarges/Bestatters Pflicht ist bei einem unkremierten Begräbnis einer Fehlgeburt im Auftrag der Angehörigen. Wie ich dazu komme, steht hier.

Begräbnis im Auftrag der Mutter: die Mutter von Luis bat mich um Aufklärung, Begleitung und Unterstützung in der Versorgung ihrer laut Totenbeschau Fehlgeburt.

Bild: Luis wurde von mir am 31.5.2012 in der Pathologie des Wiener SMZ - Ost unkremiert in sein letztes Haus gelegt. Einsargung sagen Bestatter dazu. Auf Wunsch der Mutter und mit Einverständnis des Bestatters durfte ich den Bestatter Kadir Etükoglu begleiten und selbst die Einbettung vornehmen. Die Utensilien - welche Luis umgeben - hat seine Mutti mir zuvor gegeben.

Bild: Luis wurde aufgebahrt zur Tauf- und Willkommenfeier in der Aufbahrungshalle am Penzinger Friedhof. Anschließend wurde Luis mit einem röm. kath. Taufähnlichen Ritus durch eine www.pastoralassistentin.at willkommen geheißen, nach dem die Angehörigen einzeln in Worten und Musik sich an Luis gewandt hatten. Anschließend ging der Trauerzug mit dem Toten - den Sarg haben Familienangehörige getragen - zum Doppelgrab für still geborene Kinder. Hier wurde Luis nach röm. kath. Ritus liebevoll verbschiedet.

särge sind am fussende zu beschriften mit den

Bild: als erstes still geborenes (Laut Totenbeschau Fehlgeburt) wurde Luis im Grab für Still Geborene am Penzinger Friedhof 1140 Wien unkremiert beerdigt. Die offenen Rechnungen für das Begräbnis hat die Mutter bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl eingereicht. Angehörige können mit der offenen Bestattungsrechnung in Österreich zu einem Rechtsanwalt www.rechtsanwaelte.at > Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen gehen, denn die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt in Österreich nach § 549 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 idgF, die Verlassenschaft oder die öffentliche Hand. (nur in Ausnahmefällen: eine andere Quelle, z.B. eine Versicherung).

Bei Fehlgeburten: Das anschließende erscheinen vor Gericht www.vwgh.gv.at der Angehörigen als Zeugin wird vorraus gesetzt zur Klärung, ob der Tote oder die öffentliche Hand die Begräbniskosten für ein einfaches unkremiertes Begräbnis zu übernehmen haben!

Wer als Zeuge bei Gericht nicht erscheint, kann durch den Bestatter geklagt werden!

Julia wurde auf Wunsch der Mutter kremiert und anschließend in Niederösterreich im Garten der Großeltern am 14.12.2013 liebevoll willkommen geheißen, verabschiedet sowie begraben.

Mit Zustimmung des zuständigen Bürgermeisters - in größeren Städten: des Gesundheitsamtes - geht kremiert außerhalb es Friedhofes fast überall:

im eigenen Garten, im Garten der Großeltern, die Urne zu Hause, als Schmuckstein gepresst, den Sarg selbst gestalten usw.

Das Bestattungsinstitut UNVERGESSEN www.unvergessen-bestattung.at berät Sie dazu gerne.

Eine Klinikseelsorgerin aus dem in OÖ gelegenen www.kinderherzzentrum.eu nahm mit meinem Sternenkindernotdient Kontakt auf.

Eine - laut Meldezettel - in Wien lebende Mutter war als Schwangere wegen einem Herzfehler ihres ungeborenen Kindes nach OÖ überwiesen worden. Während der OP starb Mathias. Muss eine mittellose Mutter ohne ihr Sternenkind nach Hause fahren? Nein!

Mathias wurde auf Wunsch seiner Mutter am 22.10.2008 am Friedhof Wien - Meidling unkremiert beerdigt durch die Bestattung Wien (die Begräbniskosten hat die öffentliche Hand übernommen).

zu Erinnerung: Wenn ich über ihr Kind in meiner Webseite berichten darf oder Sie fragen zu Ihrem Erlebnis mit Ihrem Sternenkind haben, dann schreiben Sie bitte mir. In den Jahren 2005 - 2013 haben auch andere Angehörige von Sternenkinder sich an mich gewandt. Ihre Beiträge wurden durch mich anonymisiert, d.h. auf Wunsch des Einsenders ohne Familiennamen/ ohne Mailadresse veröffentlicht.

Erst wenn alle Arbeit getan ist, wofür wir auf die Erde kamen, dürfen wir unseren Körper ablegen. Dann werden wir frei sein von Schmerzen, Angst und Kummer - frei sein, wie ein bunter, schöner Schmetterling - und dürfen heimkehren zu Gott.

Elisabeth Kübler-Ross