27.05.2020

 

Meine Damen, meine Herren,

im Kontrast sieht man die Dinge deutlicher, manchmal auch zum ersten Mal. Gestern erreichten mich innerhalb weniger Minuten zwei ganz unterschiedliche Kurzfilme, beide zum Thema Abtreibung und zu der Frage, wie wir persönlich damit umgehen. Ich weiß, dass auch unter den Empfängern dieses Newsletters durchaus kontroverse Einstellungen dazu existieren. Und deswegen möchte ich heute uns allen einfach zwei Videos als Gegenüberstellung auf den Weg geben, die das Thema im größtmöglichen Kontrast zeigen. Das eine Video entstammt der gestrigen TV-Show „Sing meinen Song“ beim Sender VOX. Michael Patrick Kelly singt darin das Lied „Embryo“ des Rappers MoTrip. Es handelt von der Abtreibung, die er und seine Freundin Larissa einst entschieden hatten und danach offenbar sehr lange noch mit der Entscheidung haderten. Sie sind immer noch zusammen, inzwischen haben sie zwei Kinder, es hätten drei Kinder sein können. Das andere Video, von dem ich erzählen will, stammt von der amerikanischen Feministin Sophie Lewis, eine radikale Abtreibungslobbyistin, die gerade auf Tour ist mit ihrem neuen Buch mit dem kämpferischen Titel: „Full Surrogacy Now: Feminism Against Family“ übersetzt also in etwa: „Totale Leihmutterschaft jetzt: Feminismus gegen Familie“. Ich habe dazu einen Text verfasst, weil ich die Sendung selbst zufällig sah und mit Gänsehaut vor dem Fernseher saß, während im TV-Studio alle gegen die Tränen kämpften. Sie finden den Text hier unter dem Titel: „Heute wärst du vier“. Jeder möge sich selbst ein Bild machen, seine eigene Bewertung finden und die eigene Entscheidung zum Thema Abtreibung und die Frage, ob wir hier über einen Fötus reden, der „Gewalt gegen die Schwangere ausübt“ oder über einen Mensch, der heute 4 oder 10 oder 22 oder 40 Jahre alt sein könnte. Lassen wir die unterschiedlichen Protagonisten einfach selbst sprechen. Ihre Birgit Kelle Vorsitzende Frau 2000plus e.V.

BGH: Leihmutter ist rechtlich Mutter des Kindes Karlsruhe (ALfA).

In Ländern wie Deutschland und Österreich müssen Frauen ein im Ausland von einer Leihmutter ausgetragenen Kind adoptieren, um rechtlich als dessen Mutter anerkannt zu werden. Das gilt auch, wenn die Eizelle, mit der das Kind gezeugt wurde, von ihnen selbst stammt. Das entschied für Deutschland der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Der für Familienfragen zuständige Senat hatte die Klage eines deutschen Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, das ein aus seinen Gameten im Labor erzeugtes Kind von einer Leihmutter in der Ukraine austragen ließ (Az. XII ZB 530/17). Wie der BGH in seiner Entscheidung ausführte, ist nach deutschem Recht Kindsmutter die Frau, die das Kind geboren hat.

Das Standesamt in der Ukraine hatte nach der Geburt des Kindes das deutsche Ehepaar als Eltern registriert und eine entsprechende Geburtsurkunde ausgestellt. In Deutschland wies dann jedoch ein Gericht das zuständige Standesamt an, anstelle der Ehefrau die Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes einzutragen. Dagegen klagte das Ehepaar. Quelle Alfa - Newsletter vom 25.4.2019

Sonderzeitung zum Fortpflanzungsmedizingesetz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilte 2011 die Bedenken von aktion leben, dass durch die Eizellspende ärmere Frauen ausgebeutet werden könnten. Er erachtete daher das Verbot der Eizellspende als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Siehe auch kinderbekommen.at.

„Manchmal würde es mich schon interessieren, ob aus meinen Spenden Kinder entstanden sind. Aber ich habe da keine Möglichkeit, an Informationen heranzukommen. Ich habe auch schon neun Monate oder später nach meinen Eizellspenden in Kinderwägen auf der Straße geschaut und mich gefragt, ob das nicht das Kind sein kann.“

http://www.eizellspende.com.de/spenderin/was-denkt-sie.htm, 23.11.2014 http://www.eizellspende.com.de/

Sternenkind.info hatte ein fremdsprachiges Mail erhalten und Kerstin um Übersetzungshilfe gebeten. Sternenkind.info weiß Grundsätzlich, das Menschen besser und genauer als Maschinen übersetzen können - trotzdem veröffentlicht Sternenkind.info hier diese Info. Kerstin schrieb mir: Hab die Nachricht in einen Übersetzer in google gegeben, das kam dabei raus:

Achtung: Die Abstimmung des Rates vom Europa auf Leihmutterschaft naht!

Wenn Sie gegen den Kinderhandel und die Ausbeutung von Frauen sind: Zeichen und andere bekommen, um die No Umstandsverkehrs internationale Petition unterschreiben Demonstration Dienstag, 15. März 2016 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr in Paris Trotz der offensichtlichen Interessenkonflikt, dass der Berichterstatter des Berichtsentwurfs und Auflösung auf Leihmutterschaft hat der Ausschuss für Soziales der Europarat hat nicht Petra De Sutter aus ihren Pflichten entlassen. Eine Untersuchung und eine Abstimmung über diese Texte erfolgt demnach am 15. März im Ausschuss, und dann in der Woche vom 18. April in der Vollversammlung des Rates von Europa. Dieser Berichtsentwurf und Auflösung - die mehrdeutig und heimtückisch ist - ist für die Leihmutterschaft. Es stellt einen sehr gefährlichen Schritt in Richtung Leihmutterschaft auf europäischer Ebene zu erkennen. Am 23. November 2015 Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Europarat festgestellt, dass Petra De Sutter, Entwurf Berichterstatter über Leihmutterschaft, einen Interessenkonflikt hatte, als sie der Leiter der Reproduktionsmedizin Abteilung in Gent ist Krankenhaus, wo Leihmutterschaft praktiziert wird. Leider sind die Mitglieder des Ausschusses haben aus Wenden um eine Position zu diesem Interessenkonflikt verzichtet. Dieser Verstoß gegen die Regeln daher die Glaubwürdigkeit des Berichts untergräbt, ist die Prüfung, von denen noch nicht abgeschlossen. Am 15. März wird der Ausschuss für soziale Angelegenheiten der Versammlung in Paris treffen auf die Texte zu prüfen und zu bewerten. Es wird dann in der Woche des 18. April zur Abstimmung an alle Delegierten gestellt werden.

Wir sind zu einem entscheidenden Zeitpunkt, aber wir können noch handeln: Sie bitte die keine Mutterschaftsverkehrs Petition jetzt unterschreiben, und erhalten Sie Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Nachbarn so auch zu tun! Wenn jeder von euch nur zwei andere Leute bekommt, das wäre die Anzahl der Unterschriften verdreifachen! Sie haben bis zum 14. März, dem Tag vor der Petition an den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Rates von Europa vorgelegt.

Das oeben erwähnten Thema gibt es in mehreren Sprachen auf http://www.nomaternitytraffic.eu/

Petition gegen Leihmutterschaft

Mit der Initiative "No maternity traffic" (Kein Handel mit der Mutterschaft), machtzurzeit die "International Union for The Abolition of Surrogacy" (Internationale Vereinigung zur Abschaffung der Leihmutterschaft) mit einer Pettition gegen Leihmutterschaft mobil. Sie engagiert sich für das internationale Verbot einer Kommerzialisierung des Körpers, besonders bei Leihmutterschaft.

Nähere Informationen: lifetimes nr. 4/Oktober 2015

jugendfuerdasleben.at

www.nomaternitytraffic.eu/wordpress/

Wien, 26.2.2016

Ich habe eine Frage: denkt ihr bei dem Thema "internationalen Verbots der Kommerzialisierung des Körpers" nur an die Frauen, nur an die Schwangeren - oder getrennt davon auch an die Ungeborenen, unabhängig davon, ob diese im Mutterleib oder ausserhalb des Mutterleibes sich befinden?

Sternenkind.info befasst sich u.a. mit der Zuführung zur Totenbeschau von während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der 1. Lebenswoche verstorbenen Kindern - denn im Unterschied zu jenen Kindern, welche zu ihren eigenen Lebzeiten die Ausstellung Ihrer Geburtsurkunde erlebt haben, (diese unterliegen im Todesfall der Pflicht zur Totenbeschau und Beerdigung) gibt es weltweit (mit wenigen Ausnahmen) für während der Schwangerschaft, Geburt oder in der 1. Lebenswoche verstorbenen Kinder weder für die Mutter/ Angehörigen noch für die Medizin, den verbindlichen in Gesetzen fixierten Auftrag, diese im Todesfall der Totenbeschau (Grundlage für in unkremiertes Begräbnis oder eine kremierte Bestattung) zuzuführen.

In Forschung, Vermarktung und letzten Endes im Klinikmüll finden sich  die größere Zahl an jenen verstorbenen Kindern, im vergleich zu jeden Tot- und Fehlgeburten oder pränatalen Todesfällen, denn nur jene, die der Totenbeschau zugeführt wurden, werden als still geboren und gewichts- oder längenabhängig als Fehlgeburt, Totgeburt oder gewichts- und längenunabhägig als lebend geboren und außerhalb des Mutterleibes verstorben von der Statistik erfasst und dokumentiert.
Ich freue mich auf Ihre Antwort, diese wird auf Sternenkind.info - http://www.sternenkind.info/petition/gegen-leihmutterschaft/ - veröffentlicht.
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff