Die Politik hat es in der Nacht verkündet - ich war dabei und ich habe aufgenommen und hier veröffentlicht.

Es war kein Aprilscherz: Die Dokumentation der Fehlgeburten am österr. Standesamt 2016, Standesamt 2017, kam mit 1.4.2017. Wie die Urkunden für Fehlgeburten aussehen, sieht man hier.

Gesamte Rechtsvorschrift für Hebammengesetz gilt für ganz Österreich  Änderungen

 

Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit haben gezeigt, das bei kurz nach der Geburt (innerhalb der 1. Lebenswoche!) verstorbenen Kindern die Angaben gegenüber dem Standesamt durch Arzt und Hebamme gefälscht werden, etwa in der folgenden Form:

Wenn ein Kind innerhalb der 1. Lebenswoche stirbt und auf die Pathologie/ Prosektur zur Totenbeschau kommt, kann es vorkommen, das der zur Totenbeschau bestellte Arzt bei der Hebamme anruft und nachfragt, ob für dieses Kind durch die Hebamme dem Standesamt gegenüber bereits die Meldung einer lebend erfolgten Geburt erfolgt ist? Wofür die Hebamme ja 7 Tage lang Zeit hat!

Eine Totenbeschau/ Ausstellung des Leichenbegleitscheins hat binnen 24 - 48 Stunden zu erfolgen und beim Standesamt zu sein! Hat die Mutter zeitnah zum Todeszeitpunkt ihres kurz nach der Geburt verstorbenen Kindes sich selbst nicht darum gekümmert, das ihr lebend geborenes Kind am Standesamt als lebend geboren und später verstorben dokumentiert wurde, kann es sein, das die Hebamme und der zur Totenbeschau zuständige Arzt überein kommen, dieses lebend geborene Kind dem Standesamt gegenüber als still geboren anzugeben. Solcher Art durch Hebamme und Arzt verfälschte Angaben am Standesamt haben Auswirkungen auf

  1. Dokumente am Standesamt (welche nach Angaben der Mutter binnen 8 Wochen korrigiert werden können)
  2. Bestattungsvorgaben bei Begräbnissen, welche für Angehörige kostenfrei sind , welche vor der Kremierung (Verwaltung der Feuerhalle rasch via e-mail anschreiben!), vor dem unkremierten Begräbnis korrigiert werden können(rasch den zuständigen Bestatter via e-mail anschreiben)
  3. der Mutter zustehende Mutter - Kind - Pass bezogene Leistungen
  4. können strafrechtlich relevant sein (die Mutter kann Anzeige erstatten!)

Eine weitere Variante der Fälschung von Unterlagen ist die Tatsache, das Hebammen nicht das Gewicht des verstorbenen Kindes erfassen und dem Arzt für Totenbeschau daher das Gewicht nicht mitgeteilt haben. Daher kam es in der Vergangenheit dazu, das gewichtsunabhängig still geborene Kinder mit dem Dokument für Totgeburten (gedacht für still geborenen Kinder über 500 Gramm) am Standesamt versorgt wurden, und auch die Angaben zur Totenbeschau unvollständig blieben.

statistik.at: oeffentliche Einrichtungen - Formulare und Hilfslisten fuer Standesaemter

Das Ausfüllen der Anzeiges des Todes

Alle Angaben zur Todesursache einer Person sind in Österreich amtlich bestellten Totenbeschauärztinnen und -ärzten, Pathologinnen und Pathologen oder Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern vorbehalten.

Die Aussagekraft der Todesursachenstatistik hängt von der Qualität der Angaben durch die Ärztinnen und Ärzte ab. Deshalb ist das korrekte und vollständige Ausfüllen des Formblattes von entscheidender Bedeutung. statistik.at/web_de/frageboegen/oeffentliche_einrichtungen/totenbeschau/index.html

 


1. Juni ist der Tag des Lebens

Der neue Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ist fertig. Wer nicht weiblich oder männlich ist, kann nun zwischen „divers“, „inter“, „offen“ und „keinem Eintrag“ im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wählen, teilte das Innenministerium gestern mit. Änderungen wie auch Berichtigungen sind möglich. ORF


Dazu passt gut die Info: Erster Mensch in Österreich als „divers“ eingetragen
Bereits im Sommer 2018 bestätigte der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Recht auf Anerkennung der persönlichen Geschlechtsidentität. Nun hat sich der erste Mensch die Kategorie „divers“ in die Geburtsurkunde eintragen lassen. ....

Krone 20.12.2018

Nachname kommt oft vom Ehemann

Berlin. Eine neue Untersuchung in Deutschland zeigt: Bei rund drei Viertel aller Eheschließungen wird der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen. Nur 6% der Paare entscheiden sich für den Familiennamen der Frau. In knapp 11% aller Fälle behalten beide Partner ihre eigenen namen. Etwa 8% wählen schließlich einen Doppelnamen.

500 Gramm als Grenze bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern. Über 500 Gramm gilt für alle die Zuführungspflicht zur Totenbeschau, dem ersten Akt zu einem Begräbnis und gesetzlich geregelt die verpflichtende Dokumentation am Standesamt.

Im Gegensatz zu unter 500 Gramm: Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter kann die Zuführung zu einem Begräbnis geschehen, ebenso nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter findet die Dokumentation am Standesamt statt. Und das für Fehlgeburten ausgestellte hat nicht den gleichen Wert wie das Dokument für Totgeburten, denn nur Totgeburten sind Mensch.

Vereinigung beginnt und schützenswert ist, nur mit religiösen Prinzipien gleichzusetzen, ... Für viele ist der Embryo nur ein »Zellhaufen« oder ein »Achtzeller« ....

"Für viele ist der Embryo nur ein 'Zellhaufen' oder ein 'Achtzeller'. Für andere ist es bereits ein Kind (ihr Kind!). Indem der Embryo abgewertet wird, kann die PID oder der Abbruch als ethisch einwandfrei verkauft werden.

Quelle: Kind auf Bestellung: Ein Plädoyer für klare Grenzen

Wie (d)ein ungeborenes Baby wächst
Der Kurier der christlichen Mitte berichtet in seiner März 2019 Ausgabe:
Kinder sind wie eine Brücke zum Himmel (aus Persien)
Ein ungeborenes Kind wird in den ersten Wochen in CRL/SSL gemessen. Erstaunlich schnell entwickelt sich ein Baby in seinen ersten Lebenstagen.
Mit dem 21 Tag beginnt das Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen an. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter durch Ausbleiben der Regelblutung, dass sie schwanger ist. Ihr Kind hat nach seiner Wanderung durch den Eileiter die Gebärmutter erreicht und nistet sich darin ein (Nidation).
Mit 28 Tagen ist der winzige Mensch etwa 4,2 mm groß und alle Organsysteme sind angelegt. Mit 6 Wochen nimmt das Baby bereits erste Informationen aus seiner Umgebung auf: Seine Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper, die Temperaturunterschiede. Das Kind, in seiner Hockstellung gemessen, ist etwa 12 mm groß.
Mit 7 Wochen sind alle Organe ausgebildet. Es entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm groß. Es braucht Nahrung, Zeit und Zuwendung, um zu wachsen und zu reifen.
Mit 8 Wochen hat das Baby im Mutterleib seine eigenen unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes Leben behalten wird. Die Medizin spricht von diesem Alter an vom 'Fötus' oder 'Kleinstkind'.
Mit 9 Wochen ist das Kleinstkind körperlich voll ausgebildet. Es versucht zu greifen. Um Störungen zu vermeiden, kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt. Bei Berührung der Wangen und Lippen zuckt das Kind, als wollte es lächeln.
Du kannst deinem Kind von Anfang an seinen/ ihren Namen geben:

Probleme bei der Dokumentation einer Leihmutterschaft am Standesamt:  Nicht in jedem Staat ist die Frau, welche das Kind ausgetragen und geboren hat, die Mutter. Diese gegensätzliche Rechtsauffassung schafft Probleme bei der im Ausland gültigen Ausstellung der Geburtsurkunde!

Sternenkinder dokumentiert am Standesamt

Vorwort: Menschen, welche die Ausstellung ihrer Geburtsurkunde persönlich erlebt haben, müssen im Todesfall dem Standesamt gemeldet und eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder ist es bei Totgeburten eine kann Bestimmung, daher werden annähernd die meisten Totgeburten  /Still geboren, über 500 Gramm schwer) dem Standesamt gemeldet. Bei Fehlgeburten besteht für die Medizin, den Staat am Standesamt ein Dokumentationsverbot, nur die Mutter darf ihr Kind als Fehlgeburt mit einer med. Bestätigung beim Standesamt fordern.

14.9.2017: einerseits ehrt es mich, das ein Mitarbeiter meine E-mails auf der Webseite des österr. Parlamentes hochgeladen hat - aber leider vielfach ohne Datum.

Als Autorin des Textinhaltes möchte ich darauf hinweisen, das alle Links der Vergangenheit angehören

parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_07653/fname_567468.pdf

parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_07827/fnameorig_569072.html

http://meinparlament.diepresse.com/frage/10406/

http://www.meinparlament.at/show_ticket_list.php?tag=Sternenkinder

parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/SNME/SNME_02682/fnameorig_177998.html

Der erwähnte Verein Sonnenstrahl ist seit 2012 aufgelöst!

Weil ohne Datum veröffentlicht, erzielen die Aufnahmen eine eigene - vielleicht nicht beabsichtigte - Wirkung. Dabei handelt es sich um Geschichte oder Archivaufnahmen, wie man es betrachten möchte. Nun aber weiter mit meinem alten - da sie den Text lesen- ev. noch immer aktuellen Text,

Weltweit: Die Daten einer Totenbeschau werden zur Herstellung der Statistik verwendet. Da nicht ausnahmslos alle Fehlgeburten einer Totenbeschau zugeführt werden müssen, stimmt die Statistiken zum Thema Fehlgeburten dem entsprechend. Fehlgeburten sind im wesentlichen natürliche abgänge, inkl. Schwangerschaftsabbruch und inkl. menschlicher Ei- & Samenzellen nach künstlicher Befruchtung die keiner Frau zum austragen eingesetzt werden. Während des Auftauprozessen findet die Befruchtung statt.

Da behindert oder defekt angelegte Kinder kleiner als auch leichter sind im Vergleich zu gesund angelegten Kindern, kann die Schwangerschaft bis zum 8. Schwangerschaftsmonat gedauert haben und trotzdem mit einer Fehlgeburt enden.

Wenn die Mutter sich nicht vor dem Begräbnis um die inhaltlich richtige Dokumentation am Standesamt sich kümmert, wird ihr innerhalb der ersten Lebenswoche außerhalb des Mutterleibes verstorbene Kind als still geboren eingetragen am Standesamt.

Aus Sicht der Reproduktionsmediziner liegt es an den Vorgaben für das Standesamt, das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach befindliche Kinder aktiv getötet werden können, ohne das im juristischen Sinn ein Mord geschieht. Daher auch die Zuführung zu Abfallbehandlung von während der Schwangerschaft, Geburt und innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbenen Kindern statt ausnahmslos alle der Totenbeschau und damit einhergehend einem unkremierten Begräbnis oder einer Kremierung zuzuführen!

 

Deutschland:

Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet.

Sternenkind.info, vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß Personenstandgesetz §18 müssen Lebendgeburten innerhalb einer Woche, Totgeburten innerhalb drei Tagen angezeigt werden.

Gemäߧ19 sind dazu die Eltern und dann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, verpflichtet. Hebammen werden also nicht explizit erwähnt, müssen ihrer Verpflichtung durch das Pesonenstandsgesetz nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen, Deutscher Hebammenverband e. V.

www.hebammenverband.de

Schon gewusst?
Bei jeder Geburt sollte eine Hebamme dabei sein! Unterstützen Sie uns, damit das auch in Zukunft so bleibt! Wir brauchen unsere Hebammen. Mehr Informationen: www.unsere-hebammen.de oder www.facebook.com/deutscher.hebammenverband

Krone: 30.6.2018: Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutlig männlich oder weiblich ist, haben das Recht auf eine entsprechende Eintragung in Urkunden. Das stellte der Verfassungsgerichtshof nun fest. https://derstandard.at/2000067405720/Deutsches-Verfassungsgericht-fordert-Eintrag-fuer-drittes-Geschlecht

 

Österreich:

Das dritte Geschlecht in Urkunden und seine medizinischen Auswirkungen in Österreich https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180630_OTS0014/volksanwaltschaft-begruesst-anerkennung-des-dritten-geschlechts
Aus Sicht des österreichischen Staates steht in der Rechtsvorschrift für Hebammengesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010804 unter Personenstandsrechtliche Pflichten: § 8. (1) Hebammen haben jede Lebend- und Totgeburt innerhalb einer Woche der zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen. .....

Zum Thema österr. Standesamt 2017 gilt ab 1.4.2017 die Durchführungsverordnung.

Die Politiker haben gesagt, das die Angehörigen - die Mutter - eine med. Dokumentation benötigt, damit Ihnen Ihre Fehlgeburt dokumentiert werden kann.

Der Unkundige würde meinen, das gelte für alle Standesämter in Österreich gleichermaßen.

Sternenkind.info hat genauer hingesehen, nachgefragt und folgendes überraschendes Erfahren: Ohne dem Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau darf kein Bestatter tätig werden. Zahlreiche stillgeborene unter 500 Gramm schwere Kinder sind schon seit 1939 durch Bestatter dem Standesamt gemeldet und vom zuständigen Standesamt als Totgeburt dokumentiert worden (ohne das die Mutter die Urkunde über ihr still geborenes Kind erhielt, denn diese Urkunde muss die Mutter aktiv selbst am Standesamt abholen. Eine Geburtsurkunde wird der Mutter automatisch zugestellt!

Lieber Prof. Dr. Hackelöer,

Ich habe das Buch Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge - wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde geschrieben. Manche Mütter klagen über ungenau ausgefüllten (Mutterpass, A: Mutter - Kind - Pass). Und - In der Versorgung von Sternenkindern wurde ich mit folgendem Gesetz konfrontiert:

Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung.

In Ihrer Webseite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/ssl.htm habe ich gerade nachgesehen, welcher Schwangerschaftswoche das entspricht, doch ich fand keine Antwort darauf, da eure Angaben mit 12 + 4 = 60 mm SSL enden.

In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Kind 120 mm SSL hat? Ihre Antwort wird unter SSL/CRL in mm veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnhild Fenia Tegenthoff
Redaktion & SHG Sternenkind.info

 

Reaktion:

Hallo Frau Tegenthoff,
was ein Frauenarzt machen muß ist ist über die Mutterschaftsrichtlinien (2015) geregelt. Die regelmäßigen Untersuchungen müssen im Mutterpass dokumentiert werden. Dazu gehören auch Ultraschallbefunde, zu denen auch die Darstellung und Dokumentation der Herztöne gehören. Wenn der Arzt dies nicht korrekt tut, müssen oder kann die Patientin Ihn darauf hinweisen. Reagiert er nicht, scheint es nicht der richtige Arzt für diese Patientin zu sein. Wie die Patientin damit umgehen will, muss Sie aber alleine entscheiden. Dabei kann ich der Patientin nicht helfen.

Sie haben Recht, dass es bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern ein Chaos gibt, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Sie können meine Antwort gerne mit einbeziehen.

Für 120 mm SSL gibt es nur wenige wirklich valide Untersuchungen, sodass die Werte nicht sehr sicher sind. Nach den mir vorliegenden Werten aus dem Buch von Hansmann/ Hackelöer/ Staudach Springer Verlag Heidelberg 1986 dürften 120 mm SSL etwa 17+3 SSWochen entsprechen. Das gilt natürlich aber nicht für Kinder, die schon einige Tage abgestorben sind, da dann die Werte schon verändert sein können.

Herzliche Grüße

Prof. Hackelöer

von Prof. Dr. Hackelöer am 30.09.2015, rund-ums-baby.de

 

Kind von Anfang an' oder 'Kind von Geburt an'? Sternenkind.info geht es geht um alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach befindliche Kinder bzw. um alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder.

'Journalismus ist, etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es öffentlich wird. Alles andere ist Propaganda.' Georg Orwell

"Das Verbot von Lügen wäre ein Berufsverbot für Politiker" Puplizist Hendryk Broder

Deutschland: Gemäß Personenstandgesetz §18 müssen Lebendgeburten innerhalb einer Woche, Totgeburten innerhalb drei Tagen angezeigt werden. Gemäߧ19 sind dazu die Eltern und dann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, verpflichtet. Hebammen werden also nicht explizit erwähnt, müssen ihrer Verpflichtung durch das Personenstandsgesetz nachkommen ....

 

Aus Sicht des österreichischen Staates steht in der Rechtsvorschrift für Hebammengesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010804 unter Personenstandsrechtliche Pflichten: § 8. (1) Hebammen haben jede Lebend- und Totgeburt innerhalb einer Woche der zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen. .....

Kind von Anfang an' oder 'Kind von Geburt an'? Sternenkind.info geht es geht um alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach befindliche Kinder bzw. um alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder.

 

Was ist, wenn beim Verlassen den Mutterleibes keine Hebamme anwesend war? Gründe können sein: Abbruch der Schwangerschaft (insbesondere in der ersten Schwangerschaftshälfte!), stille Geburt außerhalb einer med. Einrichtung z.B. zu Hause oder wenn die Mutter/ bei der Schwangeren Anwesende keine Hebamme von der bevorstehenden Geburt verständigen konnte?

Lesen Sie nach unter 'Mensch-sein am Standesamt am Beispiel von D & A'

Die österr. Personenstandsbehörde (Standesamt) ist über die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche zu verständigen. Aktuelles siehe hier!

Beispiele: http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/

österr. Hebammen berichten, das es seit 1. Nov. 2014 österreichweit das Zentrale Personenstandsregister gibt mit Auswirkungen auf die Anzeige durch Arzt/ Hebamme.

Die Zuständigkeit einer Personenstandsbehörde ergibt sich aus dem Ort der Geburt. Mit 'Geburt' ist nicht der Austritt des Kindes gemeint (etwa wenn ein Kind auf einem Parkplatz geboren wurde), sondern jene Adresse, wo das Letzte zum Kind gehörende (der Mutterkuchen) den Mutterleib verlassen hat. In zahlreichen österr. Geburtenstationen gibt es eine Aussenstelle des zuständigen Standesamtes - meist 'Babypoint' genannt.

Im Geburtenbuch der Behörde werden gewichtsunabhängig von lebend geborenen Kindern der Vor- und Nachname, Tag und Ort der Geburt usw. eingetragen. Der Vorname des Kindes kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachgemeldet oder korrigiert werden.

Die Anzeige des Todes bzw. die Anzeige einer Totgeburt dient Ihnen zur Information, damit Sie mal sehen, wie so etwas aussieht.

Liebe Mutter, wenn es Probleme bei z.B. bei perinatalen Todesfällen gibt, dann bitte ev. kostenfrei einen Rechtsanwalt einschalten! Denn von der Zuführung zur Totenbeschau (diese erfolgt auf Wunsch der Mutter auch für ihre in befruchtungsphase befindliche eingefrorene Eizelle oder für ihr in Parafin fixiertes Gewebe), der inhaltlich richtigen Dokumentation während der Totenbeschau und am Standesamt hängt das vorrangig Ihnen zustehende Bestattungsrecht ab.

Hebammen und Ärzte haben für das Ausstellen der Anzeige einer lebend erfolgten Geburt 7 Tage lang Zeit. Wenn ihr Kind vor dem 8. Lebenstag stirbt, liegt dem Standesamt die Totenmeldung vor , aber ev. noch nicht die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt. Und der Arzt auf der Pathologie/ Prosektur kümmert sich vielleicht nicht um das Kind, ob ihr Kind z.B. Luft in der Lunge hat von seinem 1. Atemzug ausserhalb des Mutterleibes. Häufig rufen auf der Pathologie/ Prosektur arbeitende Ärzte in der Verwaltung der vorgelagerten Klinik an (wo die Geburt stattgefunden hat) und Fragen nach, ob diesem Kind bereit die Anzeige der lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde oder nicht. Häufig wird von der Dokumentation in der Verwaltung die Totenbeschau entsprechend ausgefüllt. Ergebnis: so manches lebend geborenen Kind (Erlebniswelt der Mutter) wird auf dem Papier zum still geborenen Kind.

"Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" schrieb einst Berthold Brecht.

Sternenkind.info befasst sich z.B. in ihren Mailing u.a. mit dem Bestattungsrecht der Mutter von Anfang an während die Medizin /Politik ec z.B. sagt "zu klein für die Totenbeschau"

Alex Schönherr, 20.1.2015 Krone: Geburtsformular im Spital sorgt für Verwunderung
Alex Schönherr, 20.1.2015 Krone: Geburtsformular im Spital sorgt für Verwunderung

Alex Schönherr hat am 20.1.2015 in der Krone seine Gedanken einem breiten Publikum bekannt gemacht unter dem Titel 'Geburtsformular im Spital sorgt für Verwunderung'.

Man sollte meinen, das in der Geburtsurkunde unter Mutter jene Frau steht, deren Eizelle ausgetragen wurde - ebenso sollte man meinen, das in der Rubrik Vater der Erzeuger einzutragen sei. Wer so denkt, der irrt. Ein Mitarbeiter des österr. Standesamtes berät Sie dazu gerne, denn es gibt neben Mann/Vater und Frau/Mutter auch noch eine Vielfalt an Geschlechtern, z.B. Genderqueer, Mann zu Frau, 2 Spirit drittes Geschlecht, XY - Frau, Transmensch, Drag, Butch, Pangender usw.

 

An das Kind gerichtet: Nur ein Speichel oder Bluttest / zwei Abstammungsurkunden werden an das Licht bringen, wer wirklich dein Vater (Erzeuger) oder/ und deine (genetische) Mutter ist.

Jedes Kind hat - gesetzlich geregelt - das Recht zu erfahren, woher es wirklich kommt - ungeachtet der Folgen für "Vater" und "Mutter". Es gibt nicht nur soziale, emotionale, gesetzliche, sondern auch gesundheitliche Gründe - zu wissen, woher man wirklich kommt. Wende Dich z.B. an das für Dich zuständige Amt für Jugend und Familie, das Bezirksgericht oder an einen Rechtsanwalt, welcher für Familienrecht zuständig ist.

 

Justizminister sagt: die österreichische Justizia wird Kinderfreundlicher! Krone 2015: Der teure Gang vor Gericht für Familien und Minderjährige soll nun per Gesetzesnovelle deutlich billiger werden. „Die Betroffenen in Familienangelegenheiten sind ohnehin schon genug belastet. Die Entlastung von Gerichtsgebühren in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, bedeutet daher eine wichtige Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche in dieser Ausnahmesituation“ so der Justizminister Wolfgang Brandstetter. Für Minderjährige selbst entfallen die Gerichtsgebühren ganz.


Anlässlich des Weltfrauentages wurde bekannt: Wie die Justiz weiblich wurde

Den altehrwürdigen Richter mit graumeliertem Haar, wie man sich früher einen Senatsvorsitzenden vorgestellt hat, gibt es heute kaum mehr. Die Justiz ist jung und sie ist weiblich geworden. Wie das Justizministerum anlässlich des Weltfrauentages (8.März) errechnet, sind bereits fast 55 Prozent der Richter und Staatsanwälte Frauen. Vor 20 Jahren waren es noch weniger als 20 Prozent. Auch in höheren Positionen liegt die Frauenquote bereits bei fast 40 Prozent.

Berichtete die Wiener Krone am 4. März 2015


Den Mut einen Termin zu machen mit einem Juristen in Österreich und mit der unbezahlten Bestattungsrechnung bei einem kindlichen Todesfall hinzugehen, müssen Angehörige selbst aufbringen. Angehörige oder mitfühlende Freunde dürfen die Mutter bzw. den obsorgeberechtigten Elternteil unterstützend wirken – übersetzen - begleiten! Selbstverständlich können Sie auch einen Ausdruck meiner Webseite http://www.Sternenkind.info mitnehmen!

Diese Kerze brennt für alle während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder, unabhängig davon, ob dieses Kind von seinen eigenen Eltern gesehen oder nicht gesehen, gewürdigt oder nicht gewürdigt wurde oder wird.
Diese Kerze brennt für alle während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder, unabhängig davon, ob dieses Kind von seinen eigenen Eltern gesehen oder nicht gesehen, gewürdigt oder nicht gewürdigt wurde oder wird.