Zahlreiche Paare versuchen eine oder mehrere künstliche Befruchtungen. Das Anliegen wird unter Umständen vom zuständigen Staat subventioniert, sogar für Flüchtlinge oder jene, wo der Flüchtlingsstatus noch nicht geklärt ist.

u.a. werden weibliche Eizellen und männliche Samenfäden zusammen eingefroren und während der Auftauphase geschieht unter günstigen Rahmenbedingungen die Befruchtung.

Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Mensch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Okt. 2011 erstmals höchstrichterlich festgestellt. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen für das gesamte EU-Recht: Seither ist klar, daß seitens der EU das Leben und die Würde jedes menschlichen Embryos vom Zeitpunkt der Befruchtung an geschützt werden muss. Dieser Schutz ist aktuell jedoch nicht gewährleistet. Er muß von uns Bürgern jetzt durchgesetzt werden. Dazu wurde die Europäische Bürgerinitiative http://www.oneofus.eu/ = deutsch http://www.1-von-uns.de/ gegründet.

Nun zu den in befruchtungsphase befindlichen Eizellen, welche keiner Frau zum austragen refundiert werden:

2012: laut Österr. Gesundheitsamt - sind sie nach 10 Jahre zu vernichten (statt auf einem Friedhof in kremierten oder unkremierten Zustand zu beerdigen).

Wiener AKH Klin. Abt. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin meldet am 11.9.2013, dass bei IVF tatsächlich "weibliche Eizellen und männliche Samenfäden anfallen, die keiner Frau zum austragen refundiert" (sic) werden. Dabei handelt es sich jedoch entgegen der Meinung von Sternenkind.info nicht um die "kleinste Einheit Mensch". lt. SOP (FHK-ENDO-GY4-PB020) werden die biologischen Abfälle in speziellen Säcken gesammelt und nach einem genau vorgegebenen Transportweg zur Müllverbrennung gebracht. ENDE

Auch in anderen Ländern verhält es sich so! Doch was ist, wenn die Frau diese Vernichtung nicht will, sondern sie ihre in befruchtungsphase befindlichen Eizellen ausgehändigt und einem Begräbnis zugeführt wissen will? Ohne Totenbeschau und ohne Bestatter geht das, wenn für das Öffnen eines Grabes der Friedhofsgärtner/ Todengräber der Ansprechpartner ist.

 

Juristisch interessant ist die Klärung der Frage, warum die betroffene Frau ihre Eizelle nicht haben darf, um damit zu machen, was sie will, z.B. auch einer Totenbeschau/ einem Begräbnis mit Bestatter zuzuführen.

Dazu passende Geschichte/ Gerichtsurteile würde Sternenkind.info hier gerne veröffentlichen.