Die erhaltene Info habe ich weitergeleitet:

Klärung der Kostenübernahme der Begräbniskosten geht, denn die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt nach § 549 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 idgF, die Verlassenschaft, ersatzweise die öffentliche Hand - unabhängig davon, wer den Auftrag zur Beerdigung gab! Angehörige sollten allerdings auf die richtige Reihenfolge achten: zuerst Recht, dann Medizin, dann zu einem deiner Wahl Bestatter gehen, wobei kleinen Bestatter viele Vorzüge haben.

 

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "MA 15 Öffentlichkeitsarbeit" <oeffentlichkeitsarbeit@ma15.wien.gv.at>

Gesendet: Friday, 22 April, 2016 15:36

An: "fenia@sternenkind.info

Betreff: AW: Abrechnung der Begräbnisse Sehr geehrte Frau Tegenthoff! In Ergänzung zu den Ihnen bereits übermittelten Schreiben und nach Rücksprache mit der Bestattung Wien teilt Ihnen die MA 15 – Medizinisches Krisenmanagement /Sterbefälle Folgendes mit:

Grundsätzlich ist das Bestattungswesen ein Dienstleistungsgewerbe und unterscheidet sich nicht von anderen Gewerben. Nach geltendem Vertragsrecht ist der Auftraggeber auch der Kostenträger. Da die Stadt Wien nicht selbst Begräbnisse organisiert und durchführt, muss sie sich eines Bestattungsunternehmens bedienen, um ihre gesetzliche Pflicht gem. §19 Abs. 6 WLBG (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz) zu erfüllen. Dazu erfolgte 2013 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Ausschreibung, bei der die Bestattung Wien den Zuschlag erhielt. Leistungen, die die Bestattung Wien im Auftrag der Stadt Wien erbringt, sind daher auch von der Stadt Wien als Auftraggeber zu bezahlen. Wird eine Bestattung von den Angehörigen in Auftrag gegeben, so sind die Kosten auch von den Angehörigen zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

aus Datenschutzgründen muss ich den hier stehenden Namen entfernen.

MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, 2. Stock, Zimmerangabe gelöscht

A-1030 Wien

Telefon: Angaben gelöscht

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@ma15.wien.gv.at

www.gesundheitsdienst.wien.at

Von: fenia@sternenkind.info

Gesendet: Monday, 16 May, 2016 09:06

An: "Neos.Johannes.Muehlbacher" <johannes.muehlbacher@neos.eu>

Cc: "alexander.schoenherr@kronenzeitung.at"

Betreff: Nicht nur wegen der Kostenübernahme der Begräbniskosten

Sehr geehrter Herr Mühlbacher, ich schrieb dem Kronejournalisten Herr Schönherr, und ich bedankte mich für seinen Bericht vom Wiener Stadtrechnungshof in Bezug auf den Wiener Tierfriedhof und derem aufgedeckten finaziellen Desaster u.a. mit Steuergeldern und in Verbindung mit der Bestattung Wien.

Persönlich betreue Ich seit dem Jahr 2000 während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder und biete den Angehörigen z.B. Begräbnisbegleitung an.

aus meinem Nähkästchen geplaudert:

1. MA 15 und Bestattung Wien geben keine genauen Zahlen bekannt, berichten aber über 800 - 900 pro Jahr, das es "Armenbegräbnisse" gäbe in Wien. Inkl. direkter Verrechnung mit Steuergeldern. Dabei gibt es widersprüchliche Angaben zu den Abrechnungsmodalitäten: Florian Keusch von der Bestattung Wien sagte in einem Interview, welches am 23.9. 2014 in der Wiener Krone abgedruckt wurde zu Herrn Alex Schönherr: Zuerst werde auf die Verlassenschaft des Toten zurückgegriffen. Nur jene Kosten, die davon nicht gedeckt sind, werden der Stadt verrechnet. Also kann man nur im Einzelfall sagen, was ein Armenbegräbnis koste.

Sternenkind.info ergänzt: das alle Armenbegräbnisse am Wiener Zentralfriedhof abgewickelt werden und das der Wiener Zentralfriedhof aus dzt. ca 5 Gebührenklassen besteht und jeder Begräbnisjahrgang eine andere Gruppe für Armenbegräbnisse zur Anwendung kommt, sind aus diesem Grunde auch Unterschiede in den einzelnen Begräbnisjahrgängen. Das alles hat immer noch nichts mit der Frage von Alex Schönherr zu tun, der nur einfach eine klare Summe haben wollte, welcher Geldbetrag in Rechnung gestellt wird, unabhängig davon wer die Kosten zu tragen hat.

2. zahlreiche Wiener Bestatter sind bei einfachen Begräbnissen um etwa 1000 Euro - 1500 Euro billiger als die Bestattung Wien. Das macht bei 800 Begräbnissen pro Jahr zumindest 800.000 Euro Steuerersparnis! Geld das der Stadt Wien z.B. zur Versorgung der Polizei und Flüchtlingen fehlt.

3. arabisches Sprichwort: der Faden folgt der Nähnadel

Bestattung Wien sagt als Faden an, wohin die Nadel (MA 15) stechen soll. Zahlreiche Anfragen, die eigentlich die Bestattung Wien mir beantworten sollte, hat die Bestattung Wien die MA 15 angesagt, das und was die MA 15 beantworten soll. Vor Gericht kann die Bestattung Wien anschließend etwas vollkommen anderes Sagen, so das es entweder Aussage gegen Aussage steht oder die MA 15 der Dumme ist. So kommt es zur Aussage, wie Beerdigungen im Auftrag der MA 15 abzurechnen sind - und die Bestattung Wien leitet als Firmenmodell (?!) davon ab, das Angehörige selbst ein Begräbnis bezahlen müssen, wenn Angehörige dieses in Auftrag geben, da das Bestattungsgesetz im Auftrag der Medizin auf Landesebene abzuwickeln ist (nur im Bundesland Wien gültig ist), wird das für ganz Österreich gültige Gesetz für Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen links liegen gelassen, welches da lautet: denn die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt nach § 549 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 idgF, die Verlassenschaft, ersatzweise die öffentliche Hand - unabhängig davon, wer den Auftrag zur Beerdigung gab!

siehe Anhang Berufung an den UVS.PDF

Was wie eine Lastenverschiebung aussieht, wäre eine Be- und Entlastung der Angehörigen: endlich könnten wieder mehr Angehörige selbst ihre Liebe leben und selbst ein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag geben, ohne zwingend die Kosten für das Begräbnis übernehmen zu müssen. Da viele Bestatter billiger als die Bestattung Wien sind, käme das den Steuerzahler billiger.

4. Wie die Kremierten und unkremierten Begräbnisse in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof abgerechnet werden, hat ein Mitarbeiter der Bestattung Wien gegenüber dem Gericht - siehe Anhang Berufung an den UVS - nicht sagen wollen oder nicht sagen können - dabei geht es um ca 300 verstorbene Kinder pro Jahr! Zahlen: http://www.sternenkind.info/oesterreich/wien/begraebnisstatistik-gruppe-35b/ Frage: Vielleicht können Sie herausfinden wie die Abrechnung aussieht? Vielleicht gibt es dabei keine Personenbezogene Abrechnung, sondern eine Bestattungspauschale pro Begräbnisjahrgang? In welcher Höhe?

4 Zusatz: was in Wien auch komisch anmutet, ist die Tatsache, das auf keinem der ca 70 Wiener Friedhöfe es halbe Erwachsenengräber = Kindergräber gibt für Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen. Auch das würde mich brennend Interessieren, warum und wie es sich in eine Weltstadt wie Wien diese kinderfeindlichkeit leisten kann! Mit der Gruppe 35b wurde erstmals Kindergräber für Armenbegräbnisse geschaffen, aber den Anhörigen kann daran kein Nachnutzungsrecht angeboten werden.

Alle anderen Armenbegräbnisse ausserhalb der Gruppe 35b am Wiener Zentzralfriedhof müssen dzt, die Angehörigen jene Gelder bezahlen, die der Steuerzahler dereinst bezahlt hat plus einer Überschreibungsgebühr von ca 200 Euro. Tja, was nun: sind die Grabgebühren inkl aller Ausgaben während der Mindestruhezeit laut Friedhofsordnung kein Dialog mit dem Toten und dem Steuerzahler?

Was haben Angehörige damit zu tun? Gilt ein Begräbnis nicht als Bezahlt, egal von wem?

5. Ausschreibung an Bestatter, was die Begräbnisse im Auftrag der MA 15 anbelangt. Um eine von der EU geforderte gerechtere Verteilung zu erreichen und um die die Geburtenstarken Jahrgänge 1954 - 1964 bestattungstechnisch gewappnet zu sein sollten die Toten besser aufgeteilt werden - z.B. Infektiöse Todesfälle mit Krankheiten die dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, das diese verbindlich mit der Bestattung Wien zu beerdigen sind.

Aber für alle anderen Begräbnisse im Auftrag der MA 15 sollten sich alle Wiener Bestatter darum bewerben können.

6. Mütter von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danch verstorbenen Kindern erhalten im Krankenhaus eine erste Info, mit dem Angeboten der Bestattung Wien, siehe Anhang 14.2.2012 akh point.pdf , KFJ - nicht aber mit dem Hinweis, das auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen kostenfrei gestaltet werden kann.

Es feht auch eine dazu gehörende Todo Liste (Angebot von Sternenkind.info) , die Angehörige der Reihe nach abarbeiten können. wozu die dringende Empfehlung gehören sollte vor der Totenbeschau (z.b. weil in Österreich durch die Medizin nicht zwingend alle Leibesfrüchte der Totenbeschau zugeführt werden müssen, vor der Auftragserteilung zu einem Begräbnis einen Rechtsanwalt www.rechtsanwaelte.at Erbrecht & Verlassenschaftsrecht und einen Notar www.notar.at zu kontaktieren, denn beide haben unterschiedliche Aufgaben, dem entsprechend werden unterschiedliche Antworten kommen.

Neben der unklar gegelten Zuführung zur Totenbeschau ist auch das Abrechnen der Begräbniskosten unklar geregelt.

Ein andere Punkt ist, das Angehörige eine äußere Totenbeschau verlangen können, aber in der Medizin die Innere Totenbeschau viel lieber gesehen wird, wobei für die Medizin die entnahme von Leichenteilen üblich ist. Ich befürchte nicht nur um des Toten willen und der Mutter Willen, sondern darüber hinaus zu forschungs- und vermarktungszwecken, sodas Angehörige die Information erhalten: dagegen kannst du dich nicht aussprechen.

Selbst der Nobelpreisträger Daniel Kahnemann hat sich damit befasst http://www.sternenkind.info/wer-schweigt-stimmt-scheinbar-zu/

7. so lange es in Wien das folgende Gesetz gibt - die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) seit 17.09.2004 in Geltung!, sollte dem Wiener Gesundheitsamt und der Bestattung Wien die irreführende Aussage untersagt sein, zu behaupten, das in Wien ausnahmslos alle Fehlgeburten der Totenbeschau - Grundlage für die Arbeit des Bestatters - zugeführt werden. 2015: 'Laut österr. Bundesministerium für Familie und Jugend besteht in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg für Fehl- und Totgeburten Bestattungspflicht - in Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für Totgeburten eine Bestattungspflicht, für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. ' Wird es Konsequenzen = Änderungen geben, nur weil der Stadtrechnungshof und die Kronenzeitung etwas aufdeckt?

8. Berufsbedingt haben meine zwei Söhne mit Flüchtlingen zu tun. Als Zugbegleiter (Subunternehmen zur ÖBB) fährt einer meiner Söhne fast Nacht für Nacht durch ganz Europa und er erfährt, das Flüchtlinge unsere WC Anlagen nicht kennen und nicht nutzen und daher im Zugabteil ihr kleines und großes Geschäft hinterlassen... das Flüchtlinge Fahrkarten haben aber keine Dokumente, die zum Überschreiten einer Grenze notwendig sind. Mein Sohn berichtetet mir: Zugbegleiter wurden in Südtirol ins Gewahrsam genommen, weil sie sich weigern mit Dokumenten nicht versorgte Flüchtlingen nicht über die Grenze zu lassen, dabei machen Zugbegleiter nur ihren Job. Und wenn Zugbegleiter Flüchtlinge ohne gültige Dokumente über die Grenze z.B. nach Österreich bringen, dürfen Zugbegleiter als Schlepper angeklagt werden, erklärte ein Villacher Polizist meinem Sohn. Willkommen im hier und heute, dem Jahr 2016.

MFG Sternenkind.info

 

PS: Sozialbestattungen sind in D kein Armengegräbnis!

2. Mail von Sternenkind.info an Neos:

Da sich Frau Jäger nicht gegen die Veröffentlichung Ihrer lobenden Worte über meine Arbeit ausgesprochen hat, habe ich diese unter http://www.sternenkind.info/leserreaktionen/ veröffentlicht.

Ähnliche Probleme hat das österr. Gesundheitswesen, weil es im grassen Gegenteil zum deutschen Gesundheitswesen gestaltet ist.

In Deutschland muss Patientenfreundlich fast immer allem zugestimmt werden, in Österreich Medizinfreundlich muss der Patient allem Widersprechen - nicht erst in der Klinik, sondern schon vor dem Klinikaufenthalt!

 

Wenn es z.B. um Organentnahme (Wozu Leibesfrüchte vor der Totenbeschau zählen!) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008119

wer-schweigt-stimmt-scheinbar-zu

Dzt sind Kinder ab dem Zeitpunkt, da man sie am Standesamt dokumentieren kann, existent, also nach der Totenbeschau. Bei Fehlgeburten soll die Dokumentation am Österr. Standesamt kommen. Kann das Kindschaftsrecht nicht dahingehend geändert werden, das jedes Kind ab seiner Zeugung/ Empfängnis Kind mit ihm zustehenden Rechten ist?

MFG Sternenkind.info

PS: Betroffene und Angehörige eines Sternenkindes haben ein vielfältiges Klagerecht!