Die oben eingefügte Kerze brennt für das Sternenkind der Familie Meinl - Reisinger.

Die Mutter hat auf mein Schreiben reagiert:

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Beate Meinl-Reisinger" <beate.meinl@neos.eu> Gesendet: Thursday, 25 July, 2019 20:21 An: "fenia@sternenkind.info

Betreff: Re: Trauer über Fehlgeburt Liebe Fenia Tegenthoff,

Bitte verzeihen Sie die späte Antwort! Herzlichen Dank für Ihr Schreiben! Ich habe mich darüber sehr gefreut und kann mich auch noch gut an die parlamentarische Arbeitsgruppe erinnern, bei der wir uns – ich hoffe ich irre mich da jetzt nicht - kennen gelernt haben. Ich bin ja mit der Wienwahl damals aus dem Parlament raus und konnte daher die weiteren Schritte im Parlament nicht vollständig verfolgen.

Sie haben völlig recht, Fehlgeburten sind ein Thema, dass leider sehr viele Frauen und auch Männer beschäftigt. Das war auch der Grund, warum ich das durchaus bewusst auch aktiv ansprechen wollte. So viele Themen sind bei uns schmerzhafte Tabuthemen. Und nicht selten braucht es auch entsprechende gesetzliche Verbesserungen.

Soweit ich weiß, gab es zumindest 2016 einen Schritt dahin, dass Sternenkinder in das Personenstandsregister aufgenommen werden können. Damit ist man dem Wunsch nach der Beurkundung fehlgeborener Kinder vieler Betroffener nachgekommen.

Ich kann Ihren Wunsch ihre Fehlgeburt beerdigen zu können nachfühlen und es macht mich traurig, dass Ihnen der Wunsch nicht ermöglicht wurde. Auch bei mir war das damals so und ich habe erst Wochen später gemerkt, wie wichtig für mich dieses Abschiednehmen-Können gewesen wäre. Eine Erzählung einer Hebamme gibt mir Hoffnung, dass nicht alle Frauen diese Erfahrungen machen müssen. Sagen Sie. Mir, können wir hier gesetzlich noch weiter etwas klarstellen?

Schöne Grüße Beate Meinl-Reisinger


Ich selbst blicke auf zwei Fehlgeburten Tochter Barbara starb 16.6.1976 Ende der 16. SSW ohne Begräbnis in Oberösterreich. Meine Tochter Johanna wurde am 10.10.1979 still geboren in der 10. SSW in Tirol, auch sie blieb ohne Begräbnis. Und dann blicke ich noch auf meinen Sohn, der im Alter von zwei Monaten starb. Bei Ihm und mit ihm erlebte ich ein Begräbnis. Mit Begräbnis ist die Trauer leichter zu ertragen. Und meine Enkeltochter starb zwischen der 5.-6. Schwangerschaftswoche. Auch sie blieb ohne Begräbnis. Für jeden meiner Lieben brennt eine Kerze.

Und ich bin wiederum in Kontakt mit einer Mutter, die ihr so früh verstorbenes Kind gerne beerdigt hätte, aber nicht beerdigen darf.

Graz: Nach der Fehlgeburt wurde ich sehr depressiv, da die Ärzte mir nie sagten was mit unsere Vanessa geschah! Nach langem Kampf (Rechtsanwalt > Gerichtsverfahren) erfuhr ich, dass Vanessa in der Pathologie ist und ich durfte sie holen. Jetzt hab ich sie in einer Urne zuhause (in Paraffinblöcken) worüber wir sehr dankbar sind. Laut Gerichtsbeschluss durfte ich meine in 3 Parafinblöcken eingeschossene Tochter Vanessa nach Hause holen, aber der Totenbeschau mit anschließend einem würdigen - durch einen Bestatter meiner Wahl ausgeführten - Begräbnis auf einem Friedhof zuführen durfte ich sie nicht! Der vollständige O'Ton zum Sternenkind Vanessa.

In den USA gibt es wegen der ungesetzlichen Vermarktung von Leibesfrüchten eine eigene Petitionen http://citizengo.org/de/26807-planned-parenthood-verkauft-koerperteile-abgetriebener-kinder

dazu eine Antwort von Anne-Marie Rey, Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (SVSS), Grabenstr. 21, 3052 Zollikofen / Schweiz vom 11.10.2015:

Liebe Frau Tegenthoff

zu mir kommt niemand zum Schwangerschaftsabbruch. Ich bin nicht Ärztin.

Nein, Embryonen und tot geborene Kinder haben kein Erbschaftsrecht. Erben kann nur, wer lebend geboren ist.

Nein, ÄrztInnen haben kein eigenes Interesse an Leibesfrüchten.

In den USA gibt es KEINE ungesetzliche “Vermarktung von Leibesfrüchten”.

Planned Parenthood hat bloss – mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Frauen – Embryomaterial für Forschungszwecke an entsprechende Institutionen abgegeben, gratis, nicht verkauft/vermarktet. Nur spezielle Aufwendungen (z.B. Speditionskosten) wurden verrechnet. Alles andere sind Lügen der US Abtreibungsgegner.

Ich wende mich überhaupt nicht dagegen, dass Paare, die im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft (sei es nach einer Fehlgeburt oder einem Abbruch aus medizinischen Gründen) eine Bestattung wünschen, dies auch durchführen können. Aber dies “von der Zeugung an” zu verlangen ist einfach nur absurd (die Frucht ist bei einem frühzeitigen Abbruch 2-8 mm gross!). Das Gewebe aus Schwangerschaftsabbrüchen wird normalerweise dem Krematorium abgegeben oder wie anderes menschliches Gewebe als spezieller Spital”abfall” verbrannt.

Beste Grüsse Anne-Marie Rey

So sieht die "Zustimmung" zur "Spende" in Österreich am Beispiel von Graz aus:

§ 17

Bestimmung von Bestattungsart und Bestattungsort

(1) Bestattungsart und -ort richten sich nach dem Willen der/des Verstorbenen. Liegt eine ausdrückliche Willenserklärung der/des Verstorbenen nicht vor und ist ihr/sein Wille auch sonst nicht eindeutig erkennbar, steht der Ehegattin/dem Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner, den volljährigen Kindern dem Alter nach und den Eltern der/des Verstorbenen bzw. einer sonstigen der/dem Verstorbenen nahestehenden Person, die mit ihr/ihm bis zu ihrem/seinem Tode in Haushaltsgemeinschaft gelebt hat, in dieser Reihenfolge das Recht zu, Bestattungsart und -ort zu bestimmen. Ist keine dieser Personen vorhanden oder können sich diese über die Bestattungsart nicht einigen, ist die Leiche der Erdbestattung zuzuführen.

(2) Wenn von den im Abs. 1 genannten Personen für die Bestattung der Leiche keine Vorsorge getroffen wird, so ist das Anatomische Institut der Medizinischen Universität Graz zu verständigen, das die Abholung der Leiche für Forschungs- bzw. Lehrzwecke auf eigene Kosten veranlassen kann. Macht dieses Institut hievon binnen 72 Stunden nach Eintritt des Todes keinen Gebrauch, so ist die Gemeinde, in der der Tod erfolgte bzw. die Leiche oder Leichenteile aufgefunden wurden, verpflichtet, die Bestattung zu besorgen.

(3) Das Anatomische Institut der Medizinischen Universität Graz hat für die Bestattung der von ihm übernommenen Leiche bzw. Leichenteile zu sorgen und die dadurch erwachsenden Kosten zu tragen.