Die Redaktion Sternenkind.info betrachtet das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind und den Umgang damit genauer. Dazu gehört bei lebend geborenen der Zeitraum ab Hirntod, denn das ist im Allgemeinen die Vorraussetzung für die Entnahme von Organen, welche anschlieschend zu Transplantations- und Forschungszwecken in Teilen oder als Ganzes Verwendung finden. Augen, Gehörknöchelchen, Knorpel und Sehnen und Muskelgewebe können auch noch Stunden nach dem Herzstillstand entnommen werden.

Nicht jede Mutter (und ihr individuelles persönliches oder religiöses Umfeld) sieht ihr Kind ev. von Zeugung, Empfängnis, Einnistung, Beseelung ec. an.

Hemer Definition in der Geburtshilfe für Österreich und die Schweiz 2007: Frühgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt, http://www.kup.at/kup/pdf/6312.pdf 
Tod und toter Körper: Der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Leiche am Beispiel der klinischen Obduktion ISBN-13: 978-3899583380 von Dominik Gross (Herausgeber), Andrea Esser (Herausgeber), Hubert Knoblauch (Herausgeber), Brigitte Tag (Herausgeber) 235 seiten.pdf.

Seit 1.11.2014  ist der PC an jedem österr. Standesamt angekommen und das zentrale Personenstandsregister (ZPR) wurde gestartet. Für Hebammen / Ärzte hat sich laut www.hebammen.at die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt ebenfalls am 1.11.2014 geändert.

Deutschland hat es 2013 vorgemacht: Am 22.10.2014 hat der österr. Nationalrat der geforderterten Gesetzesänderung “Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister” einstimmig zugestimmt. Das heißt, dass es auch in Österreich in Zukunft - vielleicht auch rückwirkend - möglich wird, frühverstorbene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

1.4.2017: die 500 Gramm Grenze wurde noch nicht abgeschafft, aber die Dokumentation der Fehlgeburten auf Wunsch der Mutter kam am österr. Standesamt. Wenn die Mutter einen med. Befund hat, kann auch rückwirkend sie ihr Kind als Fehlgeburt eingetragen lassen.

Es war ein langer Weg: 2016, 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12.,  13., (Bubu 2006), Wien, , , Burgenland, Kärnten, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark, aber schon jetzt können Fehlgeburten einzeln im Auftrag der Mutter kremiert werden!

die österr. Fernsehbeiträge über Fehlgeburten sind auf DVD erhältlich

u.a. der verein-pusteblume.at hat berichtet:

Am 22.10.2014 hat der Nationalrat der geforderterten Gesetzesänderung “Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister” EINSTIMMIG zugestimmt. Das heißt, dass es auch in Österreich möglich wird, frühverstorbene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Im ORF gab es dazu schon einige Berichte, die unter folgenden Links abrufbar sind:

Erinnerung an Sternenkinder / Orientierung vom 2.11.2014 um 12:30 Uhr

Namensrecht für Totgeborene / heute mittag vom 6.11.2014 um 13:15 Uhr

Namen für Fehlgeburten / heute österreich vom 6.11.2014 um 17:05 Uhr

Die erwähnten Aussendungen können auf DVD bei videoservice@orf.at kostenpflichtig angefordert werden! Preise: http://kundendienst.orf.at/service/angebote/video.html

Rechte des Sternenkindes: Jede Änderung beginnt mit einem ersten Schritt.

Folgender Filmbeitrag ist bis heute Online einsehbar: Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof http://religion.orf.at/projekt03/tvradio/orientierung/or_061029_fr.htm ist ein 8 Min. Beitrag, welcher im ORF und 3 Sat zu Allerheiligen/ Allerseelen 06 ausgestrahlt und wenige Tage zuvor am Wiener Babygrabfeld gedreht worden ist.

Ziel: das in Österreich auf Wunsch der Mutter jedes während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind  entwicklungsunabhängig durch die Mutter am Standesamt zur Dokumentation gemeldet und anschließend beerdigt werden kann.

Das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter sollte auf Wunsch der Mutter immer Vorrang vor dem Wünschen der Medizin haben, daher kann die Aussage des österr. Gesundheitsamt 2013 Nachrang haben: dass bei IVF tatsächlich „weibliche Eizellen und männliche Samenfäden anfallen, die keiner Frau zum austragen refundiert“ werden, stimmt. Dabei handelt es sich jedoch entgegen der Meinung von Frau Tegenthoff nicht um die „kleinste Einheit Mensch“ und "nicht um das kleinste während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind". Lt. SOP (FHK-ENDO-GY4-PB020) werden die biologischen Abfälle in speziellen Säcken gesammelt und nach einem genau vorgegebenen Transportweg zur Müllverbrennung gebracht. Ende der Medlung der MA 15.


Redaktion Sternenkind.info stellt die Fragen: Entscheidet die Medizin oder die Mutter, was die Mutter dem Standesamt als ihr während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind melden darf? Bestimmt die Medizin, was die Mutter an ihrem Gewebe in  Form ihres während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes zu Grabe tragen darf?

u.a. für die Reproduktionsmediziner wie z.B. Dr. Fiala gibt es frühestens nach der Ausstellung der Geburtsurkunde den neuen Menschen, der im Strafrechtlichen Sinne getötet/ ermordet werden kann.

Aus Sicht der Medizin und Sozialversicherungen gibt es den neuen Patienten zu einem noch späteren Entwicklungsschritt, denn erst nach Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt eine Meldung an die zuständige Sozialversicherung und das Kind erhält in Österreich daran anschließend seine eigene E-Card, seine eigene Sozialversicherungsnummer. Daran anschließend kann der Arzt dem neugeborenen Kind seine erste Krankenakte anlegen.

In D gibt es auch die E-Card, doch diese wird nach dem ersten Arbeitstag - welcher der Sozialversicherung gemeldet wurde durch den Arbeitgeber - ausgestellt. Die erste Krankenakte, welche auf den Namen des Neugeborenen lautet, gibt es in D, nachdem die Eltern u.a. eine Kopie der kindlichen Geburtsurkunde der Krankenkasse gemeldet und die Antwort abgewartet haben.

 

Sternenkind.info hat Eltern und Großeltern gefragt: Was ist deine Bezeichnung für dein verstorbenes (Enkel-) Kind, deine Selbsthilfegruppe? Antworten: Sternenkinder, Engelskinder, Schmetterlingskinder, Glücklose Schwangerschaft, Sternschnuppe, Pusteblume, Schneeflocke, Leben ohne Dich, ec

Nicht wenige Mütter lehnen med. Begriffe wie Perinataler Todesfall, Abortus, Abtreibung, Fristenlösung, Abbruch ihrer Schwangerschaft ec. ab und bezeichnen gewichtsunabhängig ihr während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind als Fehl- oder Totgeburt (unabhängig davon, ob ihr Kind der Totenbeschau zugeführt wurde).

Frauen erleben kalten, herz- und lieblosen Gegenwind nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in Selbsthilfegruppen für verwaiste Eltern: Nicht wenige Frauen lehnen den Begriff ab, das sie eine Abtreibung hinter sich haben, weil auch sie um ihr Kind trauern wollen. Daher reden diese Frauen lieber über ihre Fehl- oder Totgeburt, denn darüber darf - laut Gesellschaft und individuellem Umfeld - getrauert werden.

Sternenkind.info: Was verstehst Du unter Fehl- bzw. Totgeburt? Was bedeutet für Dich "kurz nach der Geburt verstorben"? Hier das sehr unterschiedlich ausfallende Ergebnis:

Hebammen sind selten bei einem med. Eingriff z.B. dem Abbruch einer Schwangerschaft dabei und setzen daher bei einer Fehl- ,Totgeburt und einem perinatalen Todesfall eher eine natürliche Geburt voraus.

Ärzte sprechen entwicklungsabhängig und zusammenfassend z.B. von einem Abortus (frühe Fehlgeburt), einer späten Fehlgeburt (wenn durch die Mutter ein Kind still geboren wird, ist das auch als 'kleine Geburt' bekannt), einer Curretage/ Ausschabung - bei dem das Herz des ungeborenen Kindes zu Beginn des Eingriffes bereits nicht mehr schlägt, Curretage/ Ausschabung - bei dem das Herz des ungeborenen Kindes zu Beginn des med. Eingriffes noch schlägt, z.B. bei einer Embryopathischen Indikation.

Bei Eileiter- bzw. Ovarienschwangerschaft muss der Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen werden, um das Leben der Mutter zu retten.

Weitere Todesursachen können laut Gesundheitsamt meldepflichtige Krankheiten der Schwangeren und ihrem individuellen Umfeld * oder nach gewaltsamen Übergriffen sein, z.B. Unfällen und Tritten gegen den unteren Teil des Bauches ec.

Kurz nach der Geburt verstorben = perinataler Todesfall.

Weltweit werden Diskussionen dazu geführt, ob z.B. Hebammen/ Mediziner einem natürlichen Todesfall auch nach erfolgter Geburt nachhelfen dürfen - wenn die Mutter damit einverstanden ist, denn bei der ungeborenen Leibesfrucht ist das ja dem Arzt erlaubt! Juristisch betrachtet seit 1936: denn erst die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt ist für das Standesamt die Grundlage zur Ausstellung einer Geburtsurkunde - und erst nach Ausstellung der Geburtsurkunde gibt es - juristisch betrachtet - diesen Menschen, der ermordet werden kann.

Das ungeborene Kind als Patient und die Folgen daraus ist ein anderer heiß diskutierter Ansatz: Damit sind nicht nur die Operationen am ungeborenenKind gemeint, sondern auch die Verwendung von Teilen einer Schwangerschaft, dem aufgefangene Fruchtwasser, Nabelschnur, Mutterkuchen, Fruchthülle, Zellen oder Organe - als ganzes (z.B. Herz, Leber, Hirn, Rückenmark oder in Teilen z.B. Augenhäute) oder das ganze während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind, welches keiner Totenbeschau /keinem Begräbnis zugeführt wurde, sondern der Verwertung in Forschung, Lebensmittelindustrie und der Entsorgung über den Klinikmüll, welcher einer Müllverbrennungsanlage zugeführt wird. Die daraus resultierene Aschenschlacke kann auch noch Verwendung finden, etwa als Füllmaterial im Strassenbau, in Lärmschutzwänden.

Auf den Pathologien/ Histologien entstehen geburtsunabhängig Fehl- und Totgeburten. Hier zählen folgende Fakten:

still geboren (das muss nicht immer Geburtsnah die Wahrheit sein, sondern heißt nur, das die diesem Kind vorangegangene Klinikverwaltung diesem Kind keine Anzeige einer lebend erfolgten Geburt zum Untersuchungszeitpunkt geschrieben hat. Die Mutter sollte zeitnah zum Todeszeitpunkt sich für die inhaltlich richtige Dokumentation ihres kurz nach der Geburt verstorbenen Kindes sich einsetzen, denn von den Angaben am Standesamt leitet sich das Bestattungsrecht ab!)

unter 500 Gramm = Fehlgeburt, über 500 Gramm Totgeburt.

Gewichtsunabhängig steht einem lebend geborenen Kind immer eine Geburts- und Sterbeurkunde zu, doch bei einem perinalanen Todesfall (einem Todesfall kurz nach der Geburt = innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt) entscheidet die Mutter, ob sie um ein offizell still- oder um ein offiziell lebend geborenes Kind trauern will - was in der Dokumentation am Standesamt und daran anschließend im Bestattungsrecht große Unterschiede ausmachen kann!

Abtreibungsfreudige Ärzte fragte ich, ob sie Fehl- und Totgeburten produzieren? Antwort: Grundsätzlich nein, aber auf Wunsch der Mutter ist eine Einzelerfassung mit anschließender Zuführung durch die Mutter zur Histologie/ Pathologie möglich, denn ohne dem Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau darf (z.B. in Österreich) kein Bestatter tätig werden. Telefonisch anfordern: Auf Wunsch bringt der Bestatter den Arzt zur Totenbeschau mit zum Hausbesuch!

Abtreibungsfreudige Ärzte fragte ich, ob es in Ihrer Ordination zu lebend geborenen Kindern komme, denen Sie die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt schreiben würden? Reaktion: Ja, wenn ich zeitgleich einbekennen müßte, das ich einen Behandlungsfehler gemacht habe, denn der Abbruch einer Schwangerschaft hat (auf dem Papier) mit einem toten Kind zu enden.

Abtreibungsfreudige Ärzte wehren sich außerdem gegen den Ausdruck "während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenem Kind" und reden lieber vom einem vorrangig der Patientin gehörenden Gewebe.

Die Definition Kind gelte laut Reproduktionsmediziner ec. erst ab jenem Entwicklungsstadium, da einem lebend geborenen Kind die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde. Die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt ist vom behandelnden Arzt /Hebamme auszufüllen und mit einem staatlich eingerichteten Sonderkurier an das für den Geburtsort zuständige Standesamt zu übermitteln. Geburtsort ist jener Ort, wo das letzten zum Kind gehörende den Mutterleib verlassen hat, Geburtsminute ist, wann das letzte zum Kind gehörende den Mutterleib verlassen hat. In der Regel ist der Mutterkuchen das letzten zum Kind gehörende, was den Körper einer Frau verlässt. Mutter ist nicht jene Frau, deren Eizelle ausgetragen wurde, Mutter ist jene Frau, die das Kind empfangen und geboren hat (also schwanger war).

Kann es eine Bestattungspflicht durch die Mutter beim während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind geben? Nein!

Kann es eine Bestattungspflicht durch das zuständige Gesundheitsamt vom während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind geben? da streiten sich die Geister, doch die mehrheitliche Antwort lautet: Nur wenn die Mutter sich dieses wünscht! Alternative zur Totenbeschau/ Begräbnis ist letztenendes die Zuführung zum Klinikmüll.

Ergebnis: Sternenkind.info redet von Fehl- und Totgeburten, nachdem eine Totenbeschau durchgeführt wurde.

Beim perinatalen Todesfall: Die Mutter hat sich Zeitnah zum Todesfall selbst um die inhaltlich richtige Dokumentation ihres Kindes in der Klinik (Ort der Geburt, Histologie, Pathologie) und am Standesamt sich zu kümmern. Das ist nicht ihre Pflicht, aber ihr persönliches Recht! Ob die Mutter der Zuführung zur Histologie/ Pathologie zustimmt, obliegt allein ihrer Entscheidung, welche sie widerufen kann.

Den Bestatter schon am Telefon vor seinem Hausbesuch darauf ansprechen: Die Totenbeschau kann auch bei der Mutter zu Hause durchgeführt werden!

Wenn jemand auf Kosten achten will: die Totenbeschau ist der erste Begräbnisposten! Fehlgeburten werden auf manchen Histologien/ Pathologien kostenfrei Totenbeschaulich behandelt!

Unabhängig von der Dokumenation am Standesamt: Auf zahlreichen Friedhöfen kann z.B bei einem bestehenden Grab ohne Bestatter und ohne Totenbeschau ein während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind beigesetzt werden, denn für das Öffnen der Aufbahrungshalle und des Grabes ist der Friedhofsgärtner und die Friedhofsverwaltung zuständig. Für jene, die kein eigenes Grab haben (und sich die Angehörigen ein unkremiertes Begräbnis mit oder ohne Bestatter sich wünschen), wurde am Pfarrfriedhof Penzing, 1140 Wien, www.pfarre-penzing.at das Grab für Still geborene eingerichtet.

Feuerhalle Wien Simmering: Fehlgeburten können auch einzeln kremiert werden - doch die Zuführung erfolgt nach erfolgter Histologie/ Totenbeschau ausschließlich über einen Bestatter. Angehörige haben die freie Wahl des Bestatters, kleine Bestatter sind erfahrungsgemäß günstiger.

Achten Sie auf den Etikettenschwindel: die Bestattung Wien hat zahlreiche kleine Bestatter aufgekauft und führt diese unter dem aufgekauften Namen (aber zu den Konditionen der Bestattung Wien) weiter!

* meldepflichtige Erkrankungen sind jedem Arzt/ Bestatter/ Seelsorger ec zu melden, damit für die überlebende Bevölkerung Vorsorge getroffen werden kann. Zum eigenen Schutz können folgende Massnahmen getroffen werden: mit Handschuhen und Mundschutz arbeiten, Kleidung des Toten der Verbrennung zuführen. Wenn z.B. Angehörige die Bekanntgabe von meldepflichtigen Krankheiten unterlassen, kann das juristische Folgen haben.

Achten Sie auf die Webseite Ihres Gesundheitsamtes/ - ministerium! http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit

Der 'Verein Sonnenstrahl - Hilfe zur Selbsthilfe' wurde von Sternenkind.info im Jahr 2000 nicht untersagt und 2012 aufgelöst, aber es bestehen immer noch zahlreiche Webseiten z.B. voller Büchertipps und Hinweisen auf Webseiten zu oben erwähnten Thema.

Angaben ohne Gewähr, letzte Aktualisierung 2.11.2014 von Redaktion Sternenkind.info

Infografik Abbruchsraten

 

Die Abbruchsrate gibt an, wie viele von 1000 Frauen zwischen 15- und 44 Jahren im Berichtsjahr einen Schwangerschaftsabbruch hatten. Aktionleben.at

hat aus den erhaltenen Informationen eine Infografik gestaltet mit den Abbruchszahlen aus Europa. Zahlen aus Österreich fehlen. Mit Ihrer Unterstützung kann sich das ändern. Lesen Sie weiter auf www.fakten-helfen.at

14.2.2019: Ausdruck für Liebe ist, deine Fehlgeburt zu beerdigen und deine Fehlgeburt am Standesamt dokumentieren zu lassen, denn so wird deine Fehlgeburt menschenwürdig behandelt und zum Menschen - doch warum geben so wenige Mütter den Auftrag dazu?