Alle in Österreich aktiv tätigen Hebammen müssen im Hebammenregister erfasst sein.

Hier können Sie dies überprüfen. https://hebammen.at/gremium/hebammenregister/

 

5. Mai, Internationaler Hebammentag: Hebammenbetreuung im Wochenbett ist essenziell wichtig für die Mutter und das Kind

 

Jedes Jahr am 5. Mai findet der Internationale Hebammentag statt. Hebammen auf der ganzen Welt machen auf die Bedeutung von Hebammenarbeit für die Gesellschaft und aktuelle Herausforderungen aufmerksam.

 

Österreich: „Mit dem neuen Gesamtvertrag, der seit 1.1.2023 gilt, haben wir uns gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger vorgenommen, mehr Hebammen-Kassenstellen und damit eine bessere Versorgung der Frauen und Kinder im Wochenbett zu erreichen. Jetzt sehen wir erste positive Anzeichen. Die Versorgungslage wird besser“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, der Kammer aller 2.800 Hebammen in Österreich.

„Frauen und ihre Neugeborenen verlassen das Krankenhaus immer früher nach der Geburt – dementsprechend wichtig ist die postpartale Versorgung der Frauen und Neugeborenen zu Hause. Hebammenvisiten im Wochenbett sind ja auch aus gutem Grund eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben“, sagt Feichtlbauer.

 

Hebammenbetreuung im Wochenbett ist eine Kassenleistung

Für die außerklinische Hebammenarbeit gibt es seit 1.1.2023 einen neuen Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der besonderes Augenmerk auf die Betreuung der Frauen und der Kinder nach der Geburt legt. Höhere Kassentarife und zeitgemäße Teilzeit-Kassenverträge sollen die Versorgungslage für alle Frauen in Österreich verbessern und die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heranführen.

Und tatsächlich ist die Versorgungssituation für die Frauen und die Babys nach der Geburt besser geworden. Die rein rechnerische Kennzahl, wie viele Geborene auf eine Kassenhebamme kommen, hat sich von durchschnittlich 303 im Jahr 2022 auf aktuell 211 Geborene pro Kassenhebamme verbessert. Das hat einerseits mit der steigenden Hebammenzahl zu tun und andererseits auch mit der sinkenden Geburtenzahl.


Mehr Kassenhebammen, bessere Versorgung der Frauen und Babys

Hier gibt es eine Tabelle, welche Sie im Pressebereich der ÖHG Webseite sehen können: https://hebammen.at/gremium/presse/. Quellen: Statistik Austria. Österreichisches Hebammengremium, März 2024.

 

Gerlinde Feichtlbauer: „In den Berechnungen für einen Kassenvertrag wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeit-Kassenhebamme pro Jahr 180 Frauen und Kinder betreuen kann. Wir sind aktuell noch ein Stück weit entfernt davon, dass jede Frau, die das möchte, eine Kassenhebamme für die Wochenbettbetreuung finden kann. Aber die Entwicklung der Versorgungssituation ist positiv.“


Bis zu 13 Hebammenvisiten im Wochenbett bezahlt die Krankenkasse

In den ersten Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburt. Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Bei einer Wahlhebamme trägt die Frau die Kosten selbst und kann diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs.

Die Kassenhebamme bekommt aktuell 68 Euro für einen Hausbesuch im Wochenbett. Darin ist die so genannte Strukturpauschale in Höhe von 18,50 Euro bereits eingerechnet. Kassenhebammen bekommen diese zusätzlich zum Kassentarif für Administration, Dokumentation usw.. Wer eine Wahlhebamme in Anspruch nimmt, bekommt 80 Prozent des Kassentarifs (ohne Strukturpauschale) erstattet.

 

Was macht die Hebamme bei einer Wochenbettvisite?

Eine zentrale Aufgabe jeder Hebammenvisite im Wochenbett ist es sicherzustellen, dass bei Mutter und Kind alle Veränderungen so verlaufen, wie sie sollen. Viele Komplikationen lassen sich durch das Erkennen früher Anzeichen und entsprechende Gegenmaßnahmen vermeiden. Vorbeugende Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Wochenbettbetreuung.

  •     Die Hebamme untersucht die Mutter und das Neugeborene, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Veränderungen so verlaufen, wie sie sollen.
  •     Sie kontrolliert die Rückbildungsprozesse im Körper der Frau und zeigt ihr, wie sie diese unterstützen kann.
  •     Sie kontrolliert etwaige Geburtsverletzungen der Frau und deren Heilung.
  •     Sie kontrolliert den Wochenfluss (Lochien).
  •     Die Hebamme hilft dabei, zwischen dem normalen „Baby Blues“ und einer Wochenbettdepression, die 15 bis 20 Prozent aller jungen Mütter erleben, zu unterscheiden und verweist – wenn nötig – auf kompetente Beratungsstellen und Therapeuten.
  •     Sie berät zum Thema Stillen bzw. Ernährung des Neugeborenen.
  •     Sie unterstützt die Entwicklung einer gesunden Stillbeziehung und hilft bei Stillproblemen.
  •     Sie kontrolliert die Entwicklung, das Gewicht, die Ausscheidungen des Neugeborenen.
  •     Sie kümmert sich um die Nabelpflege bzw. leitet diese an.
  •     Sie kontrolliert die Haut, achtet auf Neugeborenengelbsucht.
  •     Sie hat gute Tipps für die Babypflege.
  •     Sie erledigt die Blutabnahme für das Stoffwechselscreening.
  •     Sie führt Prophylaxen durch (u.a. Vitamin K).

Social Media Kampagne für Hebammenarbeit

Seit Anfang April 2024 läuft eine Videokampagne des Österreichischen Hebammengremiums in den Sozialen Medien, die über die Kompetenzen und Leistungen von Hebammen informiert.

Die Wochenbett-Visite durch eine Hebamme als Kassenleistung ist vielen Schwangeren zu wenig bekannt. Das Hebammengremium stellt sie in der Informationskampagne vor und ruft dazu auf, sich rechtzeitig eine Hebamme auch für den Zeitraum nach der Geburt zu suchen.

Facebook https://www.facebook.com/profile.php?id=61557699763223

Instagram https://www.instagram.com/hebammen.at/

YouTube https://www.youtube.com/channel/UCE2g4jW26VFMYI3-mQDLGhw

Frauen in Österreich können Hebammen-Hilfe jederzeit selbstständig in Anspruch nehmen, ohne ärztliche Zuweisung.

Frei praktizierende Hebammen können mit Kassenvertrag oder als Wahlhebamme arbeiten.

 

Diese Hebammen-Leistungen bezahlen die Sozialversicherungen:
In der Schwangerschaft:

    Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass, 18. – 22. SSW
    1 Hausbesuch bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination, ab 32. SSW
   

Bei geplanter Hausgeburt:
    8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
   

Bei geplanter ambulanter Geburt:
    2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)

Geburt:
    Geburt im Krankenhaus, Hausgeburt, Geburt in der Hebammenpraxis

Im Wochenbett:
    Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
    6 bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf (bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
    Telefonberatung und telemedizinische Betreuung bei Bedarf

Rückfragen & Kontakt:

Presse-Kontakt:
Mag. Elli Schlintl
PR-Beauftragte des ÖHG
Tel.: 0699 15050700
E-Mail: elli.schlintl@hebammen.at

Weitere Informationen:
Gerlinde Feichtlbauer, MSc
Präsidentin des ÖHG
Tel.: 0650 4018 233
E-Mail: gerlinde.feichtlbauer@hebammen.at

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240430_OTS0028/5-mai-internationaler-hebammentag-hebammenbetreuung-im-wochenbett-ist-essenziell-wichtig-fuer-die-mutter-und-das-kind


Entschließungsantrag:

Hebammenbetreuung und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaftsverlust

Es gibt derzeit keine Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust bis zur 14. Schwangerschaftswoche – weder im Sinne von „Mutterschutz“ zur nötigen Rekonvaleszenz noch von der Angleichung eines Kündigungs- und Entlassungsschutz, auch nicht bei einem späteren Verlust und einem Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm.

Das ÖHG fordert, das zu ändern, und hat dazu am 25.05.2023 ein Gespräch mit dem Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Mag. Gerhard Kaniak, geführt. Dieser hat zugesagt, einen entsprechenden Entschließungsantrag im Parlament einzubringen.

Den Brief des ÖHG zum Thema fehlende Hebammenbetreuung und fehlende rechtliche Ansprüche für Frauen nach einem frühen Schwangerschaftsverlust an Mag. Kaniak können Sie hier nachlesen:

PDF Download des ÖHG Schreibens

29.06.2023

 

Aktualisierungen werden hier veröffentlicht: https://hebammen.at/gremium/stellungnahmen/