Seit 2016 können lesbische und schwule Paare in Österreich Kinder adoptieren.

Krone: 18.12.2018

Einzelfallentscheidungen können zu gesetzlichen Änderungen führen, das habe ich persönlich erlebt an Beispiel der im zeitlichen Abstand still geborenen Töchter einer Mutter. Die Mutter wollte ihre Kinder zusammen in einem Grab haben, hatte aber selbst kein Geld für die Begräbniskosten.

Wer dem Geld folgt, kommt immer zur Wahrheit

 

Das Bestattungsrecht im Auftrag der Angehörigen ist laut Rechtsanwalt Mag. Konlechner österreichweit einheitlich geregelt, doch das Armenbegräbnis (im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes) ist in Landesgesetzen verankert: Österreich hat 9 Bundesländer und dem entsprechen 9 Bestattungsgesetze, an die sich das für dieses Bundesland zuständige Sozial- und Gesundheitsamt zu orientieren hat. Der oben angeführten Mutter wurden die Begräbniskosten bezahlt vom Sozialamt. Die medial bekannt gewordene Einzelfallentscheidung hat anschließend zu einer Gesetzesänderung geführt, welche zur Folge hatte, das im Auftrag der Angehörigen beerdigt auch von diesen Bezahlt werden darf. Manches mal ist ein Begräbnis über den Nachlass oder eine Versicherung etc zu begleichen. Wird das Begräbnis nicht bezahlt, darf der Bestatter klagen den Auftraggeber. Wien, Österreich: Das die Ausgaben für ein Begräbnis im Auftrag der Angehörigen z.B. der Mutter vom Sozialamt übernommen werden darf, gibt es nicht mehr. Kostenfrei für Angehörige sind Begräbnisse, wenn der Verstorbene dem Anatomischen Institut (Forschung) oder einem Armengrab zugeführt wird.

 

Nun zu einer anderen Einzelfallentscheidung: Urteil in Singapur ist Sensation

Krone 18. 12.2018

Schwuler darf Kind adoptieren

Singapur. Ein Gerichtsurteil sorgt in Singapur für Aufregung. Es gestattet einem schwulen Mann, sein von einer Leihmutter in den USA ausgetragen Kind zu adoptieren. Das Urteil ist eine Sensation in dem asiatischen Stadtstaat, in dem sowohl Leihmutterschaft als auch Sex zwischen Männern verboten sind.

Der Kläger (46) lebt in einer langjährigen Beziehung. Wegen der schlechten Aussichten, als schwuler Mann je ein Kind adoptieren zu dürfen, beauftragte er eine Leihmutter in den USA, die das Kind für umgerechnet 176.000€ austrug. Der Bub ist mittlerweile 5 Jahre alt. Um die Einbürgerung seines Sohnes zu erleichtern, beantragte der 46 jährige die Adoption. Ein Bezirksrichter lehnte ab, woraufhin der Mann am Obersten Gericht Berufung einlegte und jetzt auch Recht bekam.

Die Erklärung des Richters: Die Adoption sein im Interesse des Kindes. Eine Einbürgerung sorge außerdem für Stabilität im Leben des Buben. Zugleich handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Das Urteil sei keine Zustimmung für das Verhalten des Klägers und seines Partners. In Singapur gilt noch immer ein Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, das Homosexualität verbietet. Siehe auch https://www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung/20181218/281788515161179