Österreich: Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche verstorben können Beerdigt als auch am österreichischen Standesamt (Personenstandsbehörde) als Fehlgeburt dokumentiert werden, doch wie sieht das bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern aus, die vor der 18. Schwangerschaftswoche starben? Einmal durch die Medizin erfasst, verweilen die vor der 18. SSW verstorbenen Kinder auf der Pathologie oder Prosektur und gelten als Fehlgeburt - gesetzlich geregelt - und als freiwillig zu Forschungszwecken gespendet.

Das am weitesten verbreitete Fixierungsmittel ist das Formalin.

Bekannt ist auch die Leibesfrucht, eingeschlossen in einem Paraffinblock:

Die von Paraffin durchtränkten Gewebestücke werden in eine Gießschale gelegt, mit flüssigem Paraffin übergossen -  wobei die Einbettkassette (mit der Fallnummer) den Blockträger bildet. Das Gewebe wird derart angeordnet, dass die zu schneidende Fläche auf dem Boden liegt. Nach Erkalten des Paraffins wird der Block aus der Gießform herausgelöst.

Seltener angewendet ist eine Gefriervariante.

Beerdigt werden können frühe Fehlgeburten in Wien im Grab der Still geborenen oder einem bestehenden oder neu angelegten Familiengrab, aber diese Beilegung geht ohne Totenbeschau und ohne Bestatter, weil es doch z.B. die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) gibt, die seit 17.09.2004 in Geltung ist. Aber können die vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder wenigstens am Standesamt als Fehlgeburt auf Wunsch der Mutter dokumentiert werden? Danke für eine verbindliche Auskunft.

Reaktion Standesamt:

 

Sehr geehrte Mitarbeiterin von Sternenkind.info,

es gibt drei Möglichkeiten eine Urkunde beim Standesamt zu bekommen:

1) Das Kind kam auf die Welt hat gelebt und ist gestorben – da bekommt man eine Sterbeurkunde

2) Das Kind kam Tod auf die Welt und hat ein Gewicht über 500g, dann bekommt man eine Urkunde über die Totgeburt.

3) Es handelt sich um eine Fehlgeburt. Mit einer ärztlichen Bestätigung (Wozu auch der Mutter - Kind - Pass zählt), die den Tag und - wenn feststellbar - das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet, kann eine Urkunde über die Fehlgeburt („Sternchenkind“) ausgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen, Standesbeamtin Standesamt, Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Web www.wien.at/verwaltung/personenwesen

Siehe auch den langen Weg, bis es in Deutschland und Österreich es zur Dokumentation von Fehlgeburten am Standesamt kam.

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