Abgetriebene Kinder landen dzt im Klinikmüll

Dieses Bild von einer Mutter in Erinnerung an ihr in der 6. SSW verstorbenen Kindes entworfen, welches sie nicht beerdigen konnte, weil ihr dafür vor der Geburt die Info fehlte in Bezug auf das Bestattungsrecht durch Angehörige.
Dieses Bild von einer Mutter in Erinnerung an ihr in der 6. SSW verstorbenen Kindes entworfen, welches sie nicht beerdigen konnte, weil ihr dafür vor der Geburt die Info fehlte in Bezug auf das Bestattungsrecht durch Angehörige.

Betreff: Re: Österreich 40 Jahre Fristenlösung

Datum: Fri, 21 Feb 2014 01:03:05 -0800

Von: frauenrechteverteidigen@riseup.net

An: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>

Kommentar wurde veröffentlicht, samt Anmerkung des Bloggerinnen-Teams.

Ob es sich beim Umgang mit "der Frau gehörenden Gewebe" als Klinikmüll um eine Rechtsverletzung handelt, kann wohl nicht beurteilt werden, bevor nicht eine Betroffene das im konkreten Fall thematisiert. Uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem eine Frau die Herausgabe des Gewebes zur Aufbewahrung verlangt hätte.

grüße, das bloggerinnen-team http://muetterohnerechte.noblogs.org/kontakt

 

Dr. Dr. Christian Fiala,  http://www.gynmed.at
im Jahr 2010 kam ich mit dem Reproduktionsmediziner Dr. Dr. Fiala in Dialog. Ich teilte ihm meine Sicht der Dinge zum Thema Begräbnis eines während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes mit. Zusammengefasst war folgendes seine Reaktion: "Zu der Diskussion über den Beginn des Lebens meint er, das die Definition 'Kind' ab Ausstellung der Anzeige einer lebend erfolgten Geburt = Grundlage für die Geburtsurkunde richtig ist, aber er bestreite nicht das aus Leben neues Leben entsteht. Natürlich, Ei- und Samenzellen sind schon Leben und ein der Frau oder dem Mann gehörendes Gewebe. Aber eben auch nicht mehr. In der öffentlichen Diskussion und vor allem von religiösen Kreisen werden Begriffe häufig falsch verwendet. Ein Embryo ist objektiv gesehen ein Embryo und ein Kind ist ein Kind. In Analogie käme niemand auf die Idee, ein Kind als jungen Greis zu bezeichnen, und genauso ist ein Embryo auch kein Kind.

Die Diskussion um Definitionen ändert nichts daran, das es auch in meiner Praxis sehr selten vorkommt, das Frauen mir persönlich (Bitte nicht meinen Angestellten, denn das ist wirkungslos!) vor Beginn des medizinischen Eingriffes sagen, das die Patientin das ihr entnommene Gewebe anschließend mit nach Hause nehmen möchte. Damit habe ich Grundsätzlich kein Problem. Was die Frau damit macht, ist ihre Entscheidung."

Mit seinem Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch www.muvs.org hat Dr. Dr. Fiala eines der ungewöhnlichsten Museen der Welt begründet, aber einen Fötensarg z.B. von http://www.kartonfritze.de/Foetensarg.html wollte er nicht haben.


Ergänzende Info für Frauen, die Ihr Gewebe in Form ihres währen der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes in ihren eigenen Händen halten:

Die Bestattung Wien ist ein gut verankerter Platzhirsch unter den Bestattern. Die durch die Bestattung Wien weitergegebenen Informationen betreffen das eigene Angebot. Dazu gehört, das die Bestattung Wien alle Begräbnisse im Auftrag der MA 15 durchführen, wozu die Sammelkremierung der Fehlgeburten gehört. Die Urnen werden seit 6.12.2000 in der Gruppe 35b in einem eigenen Urnenschacht gebettet. Die Bestattung Wien führt keine Fötensärge, der kleinste Kindersarg hat 80 cm, Wien hat keine 1/2 Erwachsenengräber = keine Kindergräber für Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen.

Das folgende Gesetz wurde dank meiner Begleitung der Schwestern Fatima und Makka geändert:

Die Verpflichtung, für die Bestattung verstorbener naher Angehöriger zu sorgen, bedeutet grundsätzlich nicht, dass auch die Kosten der Bestattung getragen werden müssen. Die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt nach § 549 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811 idgF, die Verlassenschaft.

So lange es bei Fehlgeburten in Österreich kein Nachlassverfahren gibt, gibt es trotzdem ein Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter UVS-SOZ/43/6545/2010, Rechtsanwalt Mag. Konlechner begleitete erfolgreich die Mutter zum  unabhängigen Wiener Verwaltungssenat.

 

Nun heißt es: der Auftraggeber zu einem Begräbnis hat - wenn durch Versicherung, Nachlass und ähnliches nicht gedeckt ist - die Kosten übernehmen bzw. kann wegen der offenen Rechnung geklagt werden.

Die MA 40 hat daher nicht mehr die Kosten zu übernehmen für ein Begräbnis im Auftrag der Angehörigen. Das Begräbnis von Fatima war das letzte Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof, deren Kosten die MA 40 übernommen hat auf Grund der damals noch geltenden Gesetzeslage. Von der MA 40 werden auch diese Kosten am Grab für Fehl- und Totgeburten übernommen.

Das Bundesland Wien bietet Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch, Stabsstelle Sozialrechtlicher Support – Referat Soziale Leistungen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

 

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die allgemeine Mailadresse der MA 40: post@ma40.wien.gv.at, denn die hier angegebene war im April 2019 nicht erreichbar. Danke!

 

 

 

herzliches Beileid zum Tod ihres Kindes. Vielleicht hilft Ihnen folgende Information zum Thema 'kann ich Begräbnisausgaben von Steuer absetzen?' Antwort: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/todesfall/Seite.191000.html

 

 

 

Das Bundesministerium für Familie und Jugend www.bmfj.gv.at , Abteilung 1/4 berichtet:

 

Der Familienhärteausgleich erbringt finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien in folgenden Bereichen:

Einmalige Zuwendung an Familien, welche durch ein besonderes Ereignis (Schicksalsschläge wie z.B. Todesfall, Krankheit, Behinderung, Naturereignis) in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und der Besitz der Österreichischen bzw. EU - Staatsbürgerschaft. Broschüre  Bericht aus dem Parlament Okt. 2020


Notar http://www.notar.at/

 

Rechte der Eltern und Rechte eines waehrend der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindes erfahren u.a. Mediziner, Bestatter und Angehörige bei einem Notar oder Rechtsanwalt http://rechtsanwaelte.at (Verwaltungsrecht, Patientenrecht) Ihrer Wahl

 

 

Ich weiß das Angehörige ihren Bestatter frei wählen dürfen: http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ableben/bestatt.html

 

Bestatter benötigen für den Transport den Leichenbegleitschein, der ein Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau ist. Die Ausgaben für die Totenbeschau sind bereits ein Bestandteil der Begräbnisausgaben. Bestatter Kadir Etükoglu berichtet, das es in Wien zwei Pathologien gibt, wo die Totenbeschau für unter 500 Gramm schwere still geborene Kinder kostenfrei ist. Nach erfolgter Totenbeschau beginnt für diese Kinder die Definition Fehlgeburt.

 

Wien hat nicht nur eine Friedhofsverwaltung und die Angehörigen dürfen frei wählen: http://www.wien.gv.at/statistik/lebensraum/tabellen/friedhoefe-erhalter.html

 

Am röm kath. Friedhof in 1140 Wien Penzing gibt es seit dem 22.5.2012 ein Doppelgrab zur unkremierten Beilegung von als still geboren definierten Kindern, sofern sie in einen max. 50 cm großen Sarg passen. Kanzlei der www.pfarre-penzing.at. Für das Öffnen und schließen ist der Friedhofsgärtner zuständig, wobei der Totengräber ein Mitarbeiter des Friedhofsgärtners ist.

Fötensärge sind kleiner als 60 cm und bei kleinen Bestattern erhältlich.

 

Kremierung gewünscht? Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering http://www.krematoriumwien.at berichtet: Fehl- und Totgeburten können einzeln im Auftrag der Mutter kremiert werden. Die Anlieferung erfolgt über einen Bestatter nach Wahl der Mutter.

Dürfen die Angehörigen die Asche ihres Kindes in einer Urne zu Hause haben? Feuerhalle Wien Simmering: Ja, mit Zustimmung und Auflagen der zuständigen Gesundheitsbehörde (Wien: MA 15 medkrisen(at)ma15.wien.gv.at)
Wo müssen das die Angehörigen beantragen, das/ wenn sie die Urne ihres Kindes zu Hause haben dürfen? Herr Vikenscher: bei der MA 15.

gestellte Szene: die Mutter hat die freie Wahl einer Urne und findet eine im www. Die Mutter druckt das .pdf oder .jpg mit dem Bild der Urne aus und geht damit zum Bestatter und sagt "Diese Urne will ich bitte haben". Mit Unterstützung von von Udo Mense von www.heiso.de dokumentiere ich, um Fragen der Angehörigen beantworten zu können, welche auf der Suche nach Angeboten sind, wie die Angehörigen eine einfache Versorgung ihres verstorbenen Familienmitgliedes lösen können. Udo Mense: Wir führen u.a. auch Miniurnen, etwa als Kettenanhänger, Urnen aus Holz und bieten individuelle Gestaltung einer Urne an. Die Artikelnummer entspricht dem Dateinamen.
7420.jpg rote Kinderurne mit goldenem Teddybären
7433.jpg weiße Kinderurne mit farbigen Bild. Motiv: Bär mit Vögelchen
7440.jpg rosa Kinderurne mit goldenem Engel, welcher in eine Trompete bläst
7450.jpg hellblaue Kinderurne mit goldenem Engel, welcher in eine Trompete bläst
7441.jpg rosa Kinderurne mit goldenem Teddybären
7451.jpg hellblaue Kinderurne mit goldenem Teddybären
7402.jpg mittelblaue Kinderurne mit goldenen Sternen, Monden ec.
7430.jpg weiße Kinderurne mit goldenen Sternen, Monden ec.

Wir liefern die Urnen nicht direkt an den Bestatter sondern über den Bestattungsgroßhandel, z.B. über die Firmen DOCKL, Bestattungsbedarf, Herrgottwiesgasse 267 D, A–8055 Graz, Tel: 0043 316 - 293253, Fax: 0316 - 294396 und Hopf-Pietätsartikel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Gertrud Hopf, Hauptstraße 177, D 68799 Reilingen, Zentrale 0049 / 6205 / 94 12 - 0, Verkauf  0049 / 6205 / 94 12 12, Fax 0049 / 6205 / 94 12 22, Email info(at)hopf-online.com, www.hopf-online.com
Wohin die Urne geschickt werden soll, teilt uns dann der Großhändler mit. Eine Sendung an Privatpersonen wäre möglich, die Abrechnung erfolgt aber von unserer Seite immer über unseren Geschäftspartner und nicht direkt mit den Privatpersonen.
Zu den Preisen darf ich Ihnen leider nichts sagen, da wäre der Bestatter oder evtl der Großhandel, wenn er eine Belieferung vornimmt gefragt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen
Mit freundlichem Gruß
Udo Mense von www.heiso.de
i.A. der Angehörigen dankt G.F.T. für dieses schriftlich via @ durchgeführte Gespräch.