In Erinnerung an Lenny und Maximilian
In Erinnerung an Lenny und Maximilian

Die Dokumentation der Fehlgeburten am Österreichischen Standesamt wurde 2016 beschlossen und ab 1.4.2017 den Müttern angeboten. Von der Seite dem Medizin gibt es bei Fehlgeburten keine Meldepflicht an das Standesamt.

Fehlgeburten müssen in Österreich nicht beerdigt werden, können aber im Auftrag der Mutter Beerdigt oder einem sozialen Begräbnis (Sammelgrab für Fehlgeburten) zugeführt werden. Stand: 2017