Die Länge des Babys vom Scheitel bis zum Steiß wird bis in die 20. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Ultraschalluntersuchung vom Arzt auf dem Ultraschallbild gemessen, indem er Scheitel und Steiß auf dem Ultraschallbild markiert und die Länge der Verbindung bestimmt. Abgekürzt sagt man auch SSL oder CRL (aus dem Englischen: crown-rump-length). Mit dieser Messung sollen und können erste Einschätzungen im Hinblick auf die gesunde Entwicklung des Babys erfolgen.

Vorrangig dient diese Untersuchung zur Ermittlung des Gestations- bzw. des Schwangerschaftsalters. Gemessen wird nur vom Scheitel bis zum Steiß, da die Beinchen der Babys in der frühen Schwangerschaft stark angezogen sind und nur sehr schwer in ihrer Länge bestimmbar sind. Etwa ab der 20. Woche versucht der Arzt, die Gesamtlänge, also die Scheitel-Fersen-Länge zu erfassen. Allerdings ist das oft auch nach der 20. Woche nicht möglich - vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft - so dass aus den Messungen des Kopf- und Bauchumfangs und der Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge) die Größe und das Gewicht des Babys geschätzt werden. Anhand der Größe des Babys kann der Entwicklungsstand abgeschätzt werden.

Bitte beachten: Abweichungen können bei diesen Angaben immer vorkommen.

In diesem Fall nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Frauenarzt.

komplette SSW +Tag > Scheitel-Steiß-Länge (SSL/CRL in mm)

6 + 0 > 2

6 + 1 > 3

6 + 2 > 4

6 + 3 > 5

6 + 4 > 6

6 + 5 > 7

6 + 6 > 8

7 + 0 > 9

7 + 1 > 10

7 + 2 > 11

7 + 3 > 12

7 + 4 > 13

7 + 5 > 14

7 + 5 > 15

7 + 6 > 16

8 + 0 > 17

8 + 1 > 18

8 + 2 > 19

8 + 3 > 20

8 + 4 > 21

8 + 4 > 22

8 + 5 > 23

8 + 6 > 24

9 + 0 > 25

9 + 1 > 26

9 + 2 > 27

9 + 2 > 28

9 + 3 > 29

9 + 4 > 30

9 + 5 > 31

9 + 6 > 32

9 + 6 > 33

10 + 0 > 34

10 + 1 > 35

10 + 2 > 36

10 + 2 > 37

10 + 3 > 38

10 + 4 > 39

10 + 5 > 40

10 + 5 > 41

10 + 6 > 42

11 + 0 > 43

11 + 0 > 44

11 + 1 > 45

11 + 2 > 46

11 + 2 > 47

11 + 3 > 48

11 + 4 > 49

11 + 4 > 50

11 + 5 > 51

11 + 6 > 52

11 + 6 > 53

12 + 0 > 54

12 + 1 > 55

12 + 1 > 56

12 + 2 > 57

12 + 3 > 58

12 + 3 > 59

12 + 4 > 60

mit Genehmigung entnommen der Webseite am 30. 9.2015

 

Lieber Prof. Dr. Hackelöer,

Ich habe das Buch Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge - wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde geschrieben. Manche Mütter klagen über ungenau ausgefüllten (D: Mutterpass, A: Mutter - Kind - Pass). Und - In der Versorgung von Sternenkindern wurde ich mit folgendem Gesetz konfrontiert:

Die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung.

In Ihrer Webseite http://www.rund-ums-baby.de/40_wochen/ssl.htm habe ich gerade nachgesehen, welcher Schwangerschaftswoche das entspricht, doch ich fand keine Antwort darauf, da eure Angaben mit 12 + 4 = 60 mm SSL enden.

In ca. der wie vielen Schwangerschaftswoche befindet sich eine Frau, wenn ihr Kind 120 mm SSL hat?

Mit freundlichen Grüßen

Gunnhild Fenia Tegenthoff

Redaktion & SHG Sternenkind.info 

 

Reaktion:

Hallo Frau Tegenthoff,

was ein Frauenarzt machen muß ist ist über die Mutterschaftsrichtlinien (2015) geregelt. Die regelmäßigen Untersuchungen müssen im Mutterpass dokumentiert werden. Dazu gehören auch Ultraschallbefunde, zu denen auch die Darstellung und Dokumentation der Herztöne gehören. Wenn der Arzt dies nicht korrekt tut, müssen oder kann die Patientin Ihn darauf hinweisen. Reagiert er nicht, scheint es nicht der richtige Arzt für diese Patientin zu sein. Wie die Patientin damit umgehen will, muss Sie aber alleine entscheiden. Dabei kann ich der Patientin nicht helfen.

Sie haben Recht, dass es bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern ein Chaos gibt, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Sie können meine Antwort gerne mit einbeziehen.

Für 120 mm SSL gibt es nur wenige wirklich valide Untersuchungen, sodass die Werte nicht sehr sicher sind. Nach den mir vorliegenden Werten aus dem Buch von Hansmann/ Hackelöer/ Staudach Springer Verlag Heidelberg 1986 dürften 120 mm SSL etwa 17+3 SSWochen entsprechen. Das gilt natürlich aber nicht für Kinder, die schon einige Tage abgestorben sind, da dann die Werte schon verändert sein können.

Herzliche Grüße

Prof. Hackelöer 

von Prof. Dr. Hackelöer am 30.09.2015, rund-ums-baby.de

Buch: Ultraschalldiagnostik in Geburtshilfe und Gynäkologie: Lehrbuch Und Atlas (German Edition)

 

Nachsatz von Sternenkind.info: Jeder Mensch setzt sich aus Bausteinen seiner vergangenen 7 Generationen zusammen. Zusätzlich sind fehl- oder behindert angelegte Kinder häufig kleiner als auch leichter, ebenso mangelhaft versorgte Kinder. So bin ich einer Mutter begegnet, die Ihren Sohn Fabio 8 Monate lang ausgetragen hat, aber ihr kurz nach der Geburt verstorbenes Kind hatte keine 500 Gramm!

österr. Mutter Kind Passuntersuchungen

zuständige Stelle

Der Mutter-Kind-Pass wird nach Feststellung einer Schwangerschaft von der Gynäkologin/dem Gynäkologen ausgehändigt. Auch bei folgenden Ärztinnen/Ärzten bzw. Einrichtungen ist ein Mutter-Kind-Pass erhältlich, wenn diese Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen: Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner, Ambulatorien, Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen sowie Ambulanzen von Entbindungsabteilungen.

Verfahrensablauf

Den Mutter-Kind-Pass bekommen Sie ausgehändigt, wenn im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung bei einer der zuständigen Stellen eine Schwangerschaft festgestellt wird.

 

In der ersten Schwangerschaftshälfte erlebt die Frau folgende Untersuchen wegen ihrem ungeborenen Kind, sofern sie zu einem der oben erwähnten Einrichtungen geht

1. Bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche:

  • Blutuntersuchungen:
    • Test auf Vorliegen einer Luesinfektion
    • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes
    • Bestimmung des Hämoglobinwertes und des Hämatokrits (oder der Erythrozytenzahl)
    • Toxoplasmosetest mit Wiederholungsuntersuchungen bei negativem bzw. abklärungsbedürftigem Titer, ausgenommen bei Vorliegen eines Originalbefundes über einen eindeutig positiven Titer
    • Bestimmung des Rötelnantikörpertiters
    • HIV-Test
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

2. In der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche:

  • Interne Untersuchung
  • Ausführliche Anamneseerhebung
  • Gynäkologische Untersuchung
  • Erhebung von mütterlichen und kindlichen Risikofaktoren
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Ultraschalluntersuchung

Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren in der 8. bis 12., in der 18. bis 22. und in der 30. bis 34. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Hebammenberatung

Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme.

18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe
Tue, 26 Jul, 2016 um 13:33
Sehr geehrte Frau Tegenthoff,
Leichen/Leichenteile fallen unter die Landes-Bestattungsgesetze und sind keinesfalls Abfall. Im Gegensatz dazu fallen Körperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern können wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden.
Anzumerken ist, dass es in Österreich für jedes Bundesland ein eigenes Leichenbestattungsgesetz gibt.
Generell ist man in den Krankenhäuser sehr um einen sensiblen und ethisch korrekten Umgang mit dem Thema bemüht.
Es erfolgt auf keinen Fall eine Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage.
Für Wien haben wir Folgendes recherchiert: Bei Totgeburten oder kurz nach der Geburt verstorbenen Kindern unterscheidet man:
Bei einer Totgeburt >500gr ist eine Totenbeschau und Anmeldung beim Standesamt erforderlich. Eine Totgeburt <500gr wird als Fehlgeburt bezeichnet. Hier ist eine Totenbeschau, aber keine standesamtliche Anmeldung erforderlich. Für die Bestattung in einem Sammelsarg genügt ein Leichenbegleitschein, wobei diese in weiterer Folge kremiert werden.
Wenn eine Bestattung in einem eigenem Grab gewünscht ist, wird das von den meisten Krankenanstalten ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiter   
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT  
Abteilung V/3, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung
Stubenbastei 5, 1010 Wien
bmlfuw.gv.at