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Suche: Erfahrungen von Paaren, die eine Fehlgeburt erlebt haben

Wir, Sophie Gneißl und Magdalena Ulrich, sind Studentinnen der Universität Wien und befinden uns im letzten Semester des Bachelorstudiums der Psychologie. Wir interessieren uns für die Erfahrungen von Paaren, die eine Fehlgeburt erlebt haben und möchten uns in den nächsten Wochen daher in unserer Abschlussarbeit damit beschäftigen. Wir möchten uns an Sie wenden: Haben Sie selbst erlebt, wie eine Schwangerschaft zu früh endete und würden Ihre Erfahrung in einem Gespräch mit uns teilen? Wir freuen uns, wenn Sie und ihr Partner/ ihre Partnerin sobald wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können uns unter der Email-Adresse a00705608@unet.univie.ac.at erreichen. Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenn Sie ein Paar kennen, das eine Fehlgeburt erlebt hat, dann freuen wir uns, wenn Sie diese Nachricht weiterleiten. Wir werden Ihre Aussagen selbstverständlich vertraulich behandeln und Ihre persönlichen Daten nicht weitergeben. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Magdalena Ulrich & Sophie Gneißl

Das Anliegen wurde auch im Rundmail veröffentlicht.

Wien, März 2019

Eine Abfolge von Reaktionen erlebte ich unter https://www.facebook.com/groups/2308867499370206/permalink/2344798645777091/?app=fbl , wovon ich Frau Ulrich via e-mail in Kenntnis gesetzt habe um Tags darauf unerwartet zu erfahren, das es noch keine Reaktion gab, so schrieb ich noch einmal:

Wien, 22.3.2019

Liebe Frau Ulrich, ich habe gerade auf den Post von FB 'Gewalt unter der Geburt' hineingesehen und sie waren noch immer nicht dort. Ursache unbekannt.

Im Moment geht es den Userinnen darum, warum sie Paare suchen. Offenbar verkennen sie, das es auch vom Gesetzgeber her die Fehlgeburt ein reines Frauenthema ist. Nicht nur, weil die Frau das Kind in ihrem Leib hat, sondern es auch die Frau es ist, die Entscheidet. Etwa, ob ihre Fehlgeburt einem Begräbnis zugeführt wird oder nicht, denn es gibt in Wien keine Zuführungspflicht zur Totenbeschau bei Kindern in der ersten Schwangerschaftshälfte! Nächste Entscheidungen Begräbnis auf eigene Kosten oder das als still geboren definierte Kind kremiert ins Sammelgrab für Fehlgeburten am Wiener Zentralfriedhof oder die Totgeburt unkremiert beerdigt in die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof, beide Begräbnisformen auf Kosten des Steuerzahlers, also kostenfrei für Angehörige? Für das St. Josef Spital in 1130 Wien gibt es für angemeldete Patientinnen mit ihren still geborenen Kindern das auf Kosten des Steuerzahlers bezahlte Kremierungsangebot in einer eigenen Grabes- und Gedenkstätte!

Gesetzlich geregelt im Personenstandsgesetz: Auch ob die Fehlgeburt dem Standesamt gemeldet wird, entscheidet allein die Frau. Österreich: Wenn es um lebend geborene Kinder geht, welche innerhalb der ersten Lebenswoche sterben, entscheidet die Frau, ob sie ihr Kind als lebend geboren am Standesamt eintragen will, denn der Staat meldet solche Kinder, wenn über 500 Gramm schwer ebenfalls als Totgeburt!

Fehlgeburt und Statistik Austria: Die Statistik wird erstellt aus dem, was der Totenbeschau zugeführt wurde!

Es sind auch die Frauen, die untereinander sich austauschen. Es gibt sogar Gruppen, die bewusst ohne Mann geführt werden. Aber in den Gruppen, wo Mann zugelassen oder sogar erwünscht ist, ist Mann selten anzutreffen, dass er sich kurz in Bezug auf sein verstorbenes Kind outet. Focus: Medial werden Männer ermuntert, sich zu ihrer Fehlgeburt zu outen.

Zum Schluss sollte ich noch auf etwas hinweisen, was vielleicht zu Beginn schon wichtig gewesen wäre, das ist die Definition ,,'Fehlgeburt'. Die meinen unter Fehlgeburt, was im Mutterleib bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswochen sich von selbst verabschiedet hat, diese Gruppe zählt die gewaltsam abgetriebenen Kinder nicht dazu, obgleich auch die abgetriebenen Kinder still den Mutterleib verlassen haben und in den meisten Fällen unter 500 Gramm hatten. Für die Statistik zählen nur jene Toten, die der Totenbeschau zugeführt wurden. Dazu zählen verpflichtet die Totgeburt, nicht aber die Fehlgeburten. Fehlgeburt und Totgeburten haben am Standesamt in der Dokumentation nicht den gleichen Wert. Soweit zur Theorie.

Nun zur Praxis. Da die Kinder durch die Hebamme bei der Geburt gewogen oder bei still geborenen Kinder ev. nicht gewogen wird, wird auf der Pathologie keiner gewogen. Dem entsprechend gibt es Totenbeschau von allen angelieferten still geborenen Kindern und es findet keine Unterscheidung zwischen Tod - und Fehlgeburt statt. (Am Formular werden Felder nicht ausgefüllt, weil Informationen fehlen) Diese Kinder werden als still geboren dem Standesamt gemeldet und mit dem Dokument für Totgeburten versehen.

Siehe unten: Die Volksanwältin Brinek hat dieser Tage angestoßen, das Sie ein neues Gesetz auf den Weg bringen will, das zum Thema hat, das österr. Behörden befähigt sein sollen, zeitnah zu einem Todesfall die Angehörigen verständigen zu können, damit diese das Begräbnis ihres Familienmitgliedes in Auftrag geben können. Mal schauen, wie dieses Gesetz in Bezug auf alle still geborenen, unter 500 Gramm schweren Kinder aussehen wird. Wenn man die erste Lebenswoche mit einbezieht, dann geht es um alle während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder, wenn sie unter 500 Gramm liegen. Da defekt angelegte Kinder häufig kleiner als auch leichter angelegt sind, kann man am Beispiel von Fabio sehen, das Mutter und Kind zuvor 8 Monate durch die Schwangerschaft verbunden waren, bevor es zur Geburt von Fabio mit seiner offenen Bauchdecke kam.

Ich freue mich schon auf ihre Reaktion. Mfg Gunnhild Fenia Tegenthoff

Vielleicht auch interessant für die Forschung ist das folgende Thema bei einer Fehlgeburt: Wer soll durch die Behörde verständigt werden von den Angehörigen zeitnah zu einem während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind, wenn unter 500 Gramm schwer, damit diese ein Begräbnis in Auftrag geben können!?

Wien, 21.03.2019 Immer wieder Bestattungen ohne Kenntnis naher Angehöriger

Volksanwältin Brinek: „Tragischer Fall in Graz ist kein Einzelfall“

1. Ursache: wenn es etwas zu vererben gibt, macht das Nachlassgericht sich auf die Suche nach Verwandten. Wochen, Monate später erfahren so die Angehörigen vom Todesfall.

2. Ursache: die Toten haben eine Totenbeschau und damit ein Begräbnis im eigenen Grab erlebt: wenn es aus Sicht des Nachlassverwalters nichts wirtschaftlich verwertbares zu vererben gibt, werden die Angehörigen nicht gesucht und daher vom Tod des Familienmitgliedes und seinem oder ihrem Begräbnis nicht verständigt. Nur durch Zufall erfährt die Familie etwas vom sozialen Begräbnis, dem zeitlich befristet mit der Mindestruhe belegten Begräbnisort. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele ...

3. Ursache: Beispiel  Fabio: Dieses Kind wurde lebend mit offener Bauchdecke geboren.

Weil Fabio innerhalb der ersten Lebenswoche starb und die Mutter nicht darüber aufgeklärt wurde, das sie Zeitnah zum Geburtstermin zum Standesamt gehen muss, um ihr Kind als lebend geboren einzutragen, kam es dazu, das Fabio - obwohl lebend geboren - als Fehlgeburt beigesetzt wurde.

Wenn Neugeborene und die Mutter in unterschiedlichen Kliniken untergebracht werden und das am Standesamt noch nicht dokumentierte Kind anschließend in einer anderen Klinik stirbt, gibt es niemanden, der die Mutter vom Tod oder Begräbnistermin verständigt. Es gibt auch niemanden der die Mutter darüber aufklärt, das sie vorrangig das Recht hat, auf eigene Kosten im eigenen Auftrag ihr Kind zu beerdigen! Die Mutter von Fabio fand den Begräbnisort - nicht das Grab selbst! - ihres Kindes erst mit meiner Unterstützung, nur mehr das Grabfeld, wo ihr Sohn einem anderen zufällig zeitgleich vom Steuerzahler bezahlten beerdigten Armengrab beigelegt wurde. Mehr gaben die Aufzeichnungen in der Friedhofsverwaltung nicht her!

4. Ursache: Künstliche Befruchtung: hierbei fallen z.B. in Stickstoff eingefrorene Ei- und Samenzellen an, die im Auftauprozess miteinander verschmelzen und so möglicherweise ein neues Kind entsteht. Der Frau werden viele Eizellen entnommen, aber vielleicht will oder kann sie nicht alle anschließend austragen. Laut Herrn Tichacek vom Wiener Zentralfriedhof greift das Bestattungsrecht im Auftrag der Mutter bereits zu so einem frühen Zeitpunkt, d.h. die Mutter kann auch für dieses Kind im Todesfall ein Begräbnis beantragen als auch am Standesamt die Dokumentation als Fehlgeburt beantragen! Gesetzlich vorgesehen: Tut die Frau innerhalb einer Frist dieses Begräbnis nicht in Auftrag geben, ist für die Entsorgung die Medizin zuständig. Derzeit ist vorgesehen die Zuführung zu Klinikmüll/ Müllverbrennungsanlage oder Klinikmüll/Feuerhalle - dabei könnten diese Sammelbehälter - laut Herrn Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering - mit in den Sammelsarg für Fehlgeburten!

Ergänzende Info nach künstlicher Befruchtung und diese befruchteten Eizellen werden von der abgebenden Frau nicht ausgetragen: Für so eine Situation gibt es in den USA das Projekt Schneeflocke. Damit werden möglicherweise entstandene Kinder in so einem frühen Entwicklungsstadium zur Adoption freigegeben, indem diese befruchteten Eizellen einer anderen Frau eingesetzt werden. Kommt es zur Geburt eines Kindes, wird diese Frau dieses Kind an Kindestatt annehmen, also adoptieren.

Liebe Volksanwaltschaft, es wäre daher wirklich wünschenswert, wenn sie dem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen eine stärkere Durchsetzungskraft verleihen könnten, indem Angehörige zeitnah zum Todestermin vom Ableben ihres Familienmitgliedes in Kenntnis gesetzt werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff

Wie unter anderem auch der Film 24 Wochen [2 DVDs] eindrücklich gezeigt hat, sind daher auch in Deutschland weiterhin noch Spätabbrüche möglich. Allerdings nicht aus dem alleinigen Grund der Behinderung, sondern weil eine Gefahr für die seelische bzw körperliche Gefahr der Schwangeren besteht. Nach Streichung der eugenischen (embryopathischen) Indikation wäre das in Österreich auch der Fall. Medizin und Juristen verwenden unterschiedliche Definitionen.

Am 25.3.2019 kam am Abend folgende Meldung:
Magdalena Ulrich Guten Abend! Hier eine kurze Stellungnahme: In unserer Abschlussarbeit schreiben wir über die Erfahrungen von Paaren, die eine Fehlgeburt erlebt haben, da diese Perspektive in der bisherigen Forschung sehr wenig Beachtung erfahren hat. Es gibt einige Arbeiten und Studien, die sich mit Frauen und deren Erleben beschäftigen und einige wenige, die dies aus der Perspektive des Mannes tun. Das Paar aber gemeinsam zu betrachten ist eine sehr seltene Vorgehensweise. Deshalb suchen wir gezielt nach Paaren, die gerne mit uns sprechen würden.
Wir arbeiten mit qualitativen Methoden, das heißt, dass wir von keinen Theorien ausgehen oder mit keinen Vorannahmen oder Hypothesen ins Gespräch gehen. Uns ist es wichtig, die Sichtweise des Paares kennenzulernen und auch zu verstehen. Das Paar und ihr Erleben soll im Vordergrund sein. Wir geben deshalb auch nur sehr wenige Fragen vor. Sehr wichtig ist es uns auch, dass sich das Paar während des Gesprächs sehr wertgeschätzt und wohl fühlt. Bei Interesse und weiteren inhaltlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-mail
a00705608@unet.univie.ac.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Magdalena Ulrich

weiterführende Info zur Abschlussarbeit, Hinweis zur Volksanwältin ( Gesetzesänderung geplant zur Stärkung der Bestattung im Auftrag der Angehörigen) und Erklärung, was alles Fehlgeburt sein kann steht auf Sternenkind.info: 

https://www.sternenkind.info/forschung-an-embryo/paare-nach-fehlgeburt-gesucht/

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