Foto: Ingrid Hoerner
Foto: Ingrid Hoerner

Es gilt die Unschuldsvermutung: Ein kleiner weiblicher Engel wurde im Juni 2020 still geboren, in Döbeln im Juli 2020 kremiert, die Eltern wollten ihre Asche zu Hause haben.

Da die Asche von Ingrid umgefüllt wurde, wurden Knochenteile von Erwachsenen sichtbar - die eindeutig nicht zu einem still geborenen Kind gehören können -, weshalb Sternenkind.info im August 2020 diesen Brief schrieb, in der Hoffnung, das einem kleinen Engel und seinen Angehörigen und dem Anliegen 'Urne zu Hause in Deutschland' Unterstützung und Klärung zuteil wird.

Reaktion vom Präsidenten des Amtsgericht Augsburg AG A 141OE-8/2020 vom 17.8.2020:

bezüglich Ihrer Fragen besteht keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Augsburg.

Eine Rechtsberatung durch das Amtsgericht Augsburg darf aus Neutralitätsgründen nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen ...

Foto: Ingrid Hoerner
Foto: Ingrid Hoerner

Reaktion vom Amtsgericht Doebeln/ Hainichen vom 10.8.2020: Ohne Nennung eines konkreten Sterbefalles im hiesigen Amtsgerichtbezirk können ihre Unterlagen leider keinem Vorgang zugeordnet werden.

Es ergeht zudem der Hinweis, dass das Nachlassgericht nicht für die Bestattungsmodalitäten zuständig ist. Sie werden auch nicht vom hiesigen Gericht überwacht. Sofern Sie Fragen bezüglich der Bestattungsmodalitäten haben, wenden Sie sich bitte dirkt an ein Bestattungsinstitut oder das zuständige Ordnungsamt der zuständigen Stadt/ Gemeinde, wo der Sterbefall registeriert wurde.

Sofern Sie Betrug vermuten und dieser aufgeklärt werden soll, wenden Sie sich bitte an Polizei und Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen ...

 

Sternenkind.info hat inzwischen eine erklärende Antwort dafür gefunden - warum es sein kann das in der Asche eines still geborenen Kindes sich Knochenteile von Erwachsenen befinden können - durch den Bericht eines Augenzeugen einer anderen Kremierung: Kaplan Jens Koerber Leichenverbrennung.

Ingrid Hoerner hat auf meinen Hinweis im August 2020 reagiert:

Hallo liebe Fenia, der Beitrag zeigt mir, dass der Kaplan eigentlich nur darauf aus war, ein Krematorium schlecht darzustellen. Für fast alle Personen die mit Kirche zu tun haben, ist die Erdbestattung das einzig Wahre.

Ich weiß genau wie ein Krematorium funktioniert und das mit den Knochen kann so bei einem Baby nicht passieren! Das kann nur passieren, wenn man den Fötensarg auf einen normalen Sarg stellt und beide zusammen einäschert!

In den Niederlanden, wird vor einer Einäscherung von einem Baby bzw. bei Personen bis zu 5 Jahren immer der Ofen ganz gründlich am Morgen gesäubert. Da ist der Ofen kalt und man holt alle Aschenreste raus. Dann wird die 1. Kremation mit dem Baby oder dem Kleinkind vorgenommen.

Was in D nicht an der Tagesordnung ist, ist das in den Niederlanden kein Problem, sondern eher eine Selbstverständlichkeit.

Natürlich kann die „Knochenmühle“ nicht nach jedem Mahlvorgang klinisch gesäubert werden. Hier handelt sich um wenige Staubpartikel die in der Asche der vorher eingeäscherten Person sein kann.

Mit dem Magneten werden auch keine Metallteile die durch eine OP in den Körper gekommen sind, herausgenommen. Ein Magnet kann nur magnetische Teile finden und OP-Teile sind nie magnetisch! Bei dem, was der Magnet heraussucht, handelt es sich um Sargnägel und Sargklammern, mit denen z. B. die Innenausstattung des Sarges an das Holz getackert wird.

Ebenso wird das Zahngold nur per Hand aus der Asche geholt, weil auch das nicht magnetisch ist. Eigentlich sollte es in der Asche bleiben, jedoch das bringt richtig Geld!

Hier kannst Du sehen, wie das in einem modernen Krematorium funktioniert: https://www.youtube.com/watch?v=jm4tXQbdpic

https://www.youtube.com/watch?v=kzFDFlIKSVU

Ich wünsche Dir viel Spaß beim Anschauen! LG Ingrid

 

Edelmetall im Verstorbenen:

Liebe Ingrid, als Zahntechnikerin kann ich Dir bestätigen, das Gold, Titan und Chrom-Cobalt-Molybdän-Legierung nicht magnetisch sind. Was mit dem Zahngold und anderen Edelmetallen, die im Körper eines verstorbenen Patienten auf Grund von zu vor durchgeführten Operationen sich befinden (in meinem Fall neben Zahngold zwei Titanstangen und div. Klammern etc), da muss bei der Auftragvergabe zu einer Kremierung angegeben werden, was mit den gefundenen Edelmetallen geschehen soll. Zahngold kann bei der Kremierung auf Grund seiner unterschiedlichen Legierung bei einem Schmelzpunkt um 800 - 1000 Grad schmelzen, Produkte aus Chrom-Cobalt-Molybdän-Legierung und Titan schmelzen auf Grund ihres hören Schmelzpunktes wärend der Kremierung in der Regel nicht!

Es gibt Krematorien, die das Edelmetall von Hand möglichst vollständig herausnehmen - bevor die Knochen in die Knochenmühle kommen, um die Knochenmühle vor edelmetallbedingten Verschleiß zu schonen. Anschließend wird nicht abgeholtes Edelmetall durch die Verwaltung der Feuerhalle verkauft z.B. über oegussa.at und die Einnahmen einem sozialen Zweck zugeführt. 

Es folgt ein Bericht aus Österreich

Zahngold, Schmuck und andere Edelmetalle - in Krematorien findet sich Wertvolles

Das kostbare Gold der Toten

 Feuerhalle Wien Simmeriung: Edelmetalle (wenn sie über 1000 Grade aushalten) und überbleiben, kommen im Zuge des Mahlens in der Aschenmühle, in die Aschenkapsel. Implantate werden vorher aussortiert und einer Wiederverwertung zugeführt. Die erzielten Gelder werden von uns an eine wohltätige Organisation gespendet. Größere Implantate können auch, aber nur nach vorheriger Ankündigung, dem Besteller der Kremation ausgehändigt werden.

 

Es folgt ein Bericht aus Deutschland

Die rechtliche Beurteilung von Implantaten in der Totenasche Auszug daraus: Wenn  der/ die Totensorgeberechtigte/r und Krematoriumsbetreiber einig darüber sind, dass Zahngold, Hüftprothese etc. wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden sollen, liegt damit keine Wegnahme der Totenasche vor, die strafbar wäre.

 

Das Magnet holt Bestandteile des Sarges heraus (Klammern, Beschläge). Damit der Ofen nicht beschädigt wird, werden ev. vorhandene Griffe eines Sarges vor dem Brennvorgang entfernt.

 

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