Der Einsegnungsdienst ist eine Einrichtung der röm. kath. Kirche für röm. kath Begräbnisse in Wien (inkl. Stohlgebühr), aber für die Verabschiedung von Fehlgeburten sind pastorale Assistentinnen in der röm. kath. Kirche zuständig (ohne Stohlgebühr). Wie scheinheilig, wenn die Liebe fehlt: die röm. kath Kirche kennen sogar einen Muttersegen vor und nach der Geburt!

Auch dabei hat sich die röm. kath. Kirche nicht ausgezeichnet: Stoppt Gewalt in der Geburtshilfe Fehlgeburt oder Abtreibung und Erz röm. kath kann tödlich enden, wenn Familien ihre Mitglieder ablehnen am Beispiel eines minderjährigen Mädchens und ihrem Kind.

Wien, 25.1.2017

Sehr geehrter Dr. Michael Grandt, wegen http://www.michaelgrandt.de/spioniert-ihr-pfarrer-sie-aus/ Die römisch kath. Kirche hat sich - gesetzlich abgesichert - gut abgesichert, aber in einer Art und Weise, welche Sie nicht beschrieben haben. Blicken wir auf die Totenfürsorge:

1. den Weihung von Friedhöfen: Ökumene wird nicht zugelassen https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Zentralfriedhof auch die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof wurde am 6.12.2000 röm. kath. geweiht, doch offiziell heißt es, das der Vollbetrieb mit 1.1.2001 aufgenommen worden sei.

Dabei sollen Zukünftig hier während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder liegen, genauer gesagt: die innerhalb der ersten Lebenswoche starben. Die meisten von Ihnen ungetauft, weil still geboren. Durch den Steuerzahler sind die Begräbnisse finanziert, daher für alle Religionen und alle nicht in einer Kirche- oder Glaubensgemeinschaft eingeschrieben offen. Dabei gibt es weitere Besonderheiten: in dieser Gruppe gibt es die einzigen Kindergräber = 1/2 Erwachsenengräber Wiens! Die unkremiert beerdigten Kinder haben auf der Grabtafel - die statt eines Grabsteins automatisch beim Begräbnis angebracht wird - bis zum Herbst 2008 vor ihrem Namen ein Kreuz stehen. Sternenkind.info hat sich dafür eingesetzt, das als Diskriminierung anzuerkennen, was gelang und dieses verhalten musste geändert werden. Die anschließenden 18 Monate brauchte man die Zustimmung der Eltern zum Symbol der röm. kath. Kirche. Die Stohlgebühr kennt in Österreich ausschließlich die röm. kath. Kirche. Das sind ca 200 Euro, die für jedes röm. kath. Begräbnis verrechnet werden. Bei "Armenbegräbnissen", den einfachen Begräbnissen wird diese Gebühr dem Steuerzahler verrechnet. Offenbar wurde in der Totenfürsorge von still geborenen Kindern und kurz nach der Geburt verstorbenen Kindern in Wien in den oben erwähnten 18 Monaten zu wenig Geld in die röm. kath. Kasse gespült, so hat man aus der Zustimmungsregelung eine Widerspruchsregelung gemacht. 

Meines Wissens begleiten alle anderen Kirchen- und Glaubensmitglieder aus den zuvor eingezahlten Mitgliedsgebühren, sodass der letzte Liebesdienst in jedem Fall nicht in den Begräbnisausgaben aufscheinen kann.

Jeder kennt in der einen oder anderen Form die vor allem aus röm. kath. Kreisen unterstützte "Lebensbewegung". Damit setzt man Zeichen, das der Mensch von Beginn an um seiner selbst gesehen und die Frauen rechtlich und wirtschaftlich unterstützt (Aktion Leben, Fakten helfen) gehören, damit sie sich zum Austragen Ihres Kindes sich entscheiden können. Es gibt die Beter vor Abtreibungspraxen, es gibt die Lichterzüge für Ungeborene, das 1000 Kreuze Projekt usw. Das ist in der ganzen Welt aber genau die Zielgruppe, welche mit wenigen Ausnahmen menschenunwürdig ge- und behandelt wird, weil in Gewebebanken eingelagert, der Transplantationsmedizin zugeführt (Beispiel: das Gehirn von bis zu 16 Abgetriebenen Kindern wird in einen einzigen Parkinsonpatienten gespritzt). Um alle Spuren zu verwischen ist die Zuführung zu Klinikmüll anschließend gesetzlich abgesichert vorgesehen.

Die Aktion Allen Menschen ein Grab wurde in Deutschland mit 28.12.2002 - im röm. kath. Kirchenkalender der 'Tag der unschuldigen Kinder' - von Pater Klaus Schäfer SAC gegründet, siehe http://www.kg.sgkg.de/frame_r.php . Deutschland ist seither auf einem sehr guten Weg, die "Aktion allen Menschen ein Grab" auch tatsächlich umzusetzen, siehe Ergebnis. Dem ehemaligen Klinikseelsorger Br. Klaus Schäfer geht es auch um Organentnahme

Es gab einen Vorläufer 31.1.2007: Nach einer Abtreibung ist in der Lombardei eine Beerdigung künftig Pflicht In der norditalienischen Lombardei müssen abgetriebene Föten künftig beerdigt werden. Dies gelte auch für Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche, heißt es in einem Beschluss des Regionalrates. "Es geht um die Würde des Fötus", erklärte der Gouverneur der Region, Roberto Formigone. "Das ist eine Regelung, die bereits als revolutionär betrachtet wird", kommentiert die Mailänder Zeitung "Corriere della Sera". Ärzte melden allerdings Bedenken an, berichtet das Blatt. Die Regelung würde die ohnehin häufigen Schuldgefühle von Frauen nach einer Abtreibung verstärken. Dagegen sagt Formigone: "Die Eltern haben die Möglichkeit, die Beerdigung zu regeln". Wenn sie dies nicht tun, "dann kümmert sich das Krankenhaus darum und beerdigt den Fötus in einem Massengrab". Bisher würden Krankenhäuser abgetriebene Föten zumeist im Sondermüll entsorgen, heißt es. In Italien ist eine Abtreibung bis Ende des dritten Schwangerschaftsmonats erlaubt, in besonderen Fällen bis zum fünften Monat (20. Woche) .

Quelle: http://www.n-tv.de/760248.html

Journalist: n-tv, JfdL-md http://www.n-tv.de/panorama/Beerdigung-kuenftig-Pflicht-article211080.html

http://www.kath.net/news/15859

Zeitungen melden im Herbst 2007: es gab in der Region zwei Zentren, die sich dem Thema Schwangerschaftsabbruch verschrieben hatten. Vier bzw. acht Monate nach der oben erwähnten Gesetzesänderungen schlossen beide Abtreibungsangebote für immer ihre Türen, weil Forschungsarbeiten als abgeschlossen galten. Und einen, der die in Deutschland gegründete Aktion allen Mensch ein Grab nachgemacht hat: Auch Abtreibungspraxen müssen in Texas seit 19.12.2016 Begräbnisse organisieren Die Medien berichten - der texanischen Gouverneur Gregg Abbott hat es abgesegnet: Seit dem 19. Dezember 2016 müssen auch Abtreibungspraxen Begräbnisse organisieren für Frauen, die bei Ihnen abtreiben. Egal ob Fehlgeburt oder früher Abbruch einer Schwangerschaft, die Überreste müssen beerdigen oder einäschert werden, am liebsten natürlich auf Kosten der Frauen. Die Begräbniskosten für still geboren und unter 500 Gramm schwer können sich auf bis zu 2000 Dollar belaufen. Immerhin: Das Ausstellen einer Sterbe- oder Geburtsurkunde sei nicht notwendig. Abtreibungen und Fehlgeburten zu Hause seien von den Maßnahmen ausgenommen, so die Vorschrift. Mit anderen Worten: Wenn es sich wie in einem italienischen Bundesland verhält, werden binnen weniger Monate Abtreibungseinrichtungen in Texas ihre Pforten schließen, denn dann zeigen abtreibungsfreudige Ärzte ihr wahres Gesicht: es geht den Ärzten nicht um die 'Not der Frauen', sondern um die abgetriebenen und fehlgeborenen (lebend geboren: um die nicht lange außerhalb des Mutterleibes überlebendfähigen) Kinder - um in Teilen oder als Ganzes daran Forschen & diese vermarkten zu können. Ein Teil landet letzten Endes (Menschenunwürdig) in einer Müllverbrennungsanlage. Der Weg zu einer Abtreibungsklinik ist für Frauen im konservativen Texas schon bisher kein leichter. Oft müssen sie sehr weite Strecken fahren und Wochen auf einen Termin warten...

http://diepresse.com/home/panorama/welt/5136058/Abtreibung_Texas-verlangt-Beerdigung-von-Foeten

Auch die in den USA vertretenen Religionsgemeinschaften (Inkl. Satanisten) nehmen Stellung zum Thema Abbruch einer Schwangerschaft. http://mathias-von-gersdorff.blogspot.co.at/2016/12/us-amerikanische-satanisten-agitieren.html

 

Hauptsache die Mitgliedszahlen steigen:

Noch etwas kenne ich bislang nur aus der röm. kath. Kirche: in der DVD Die Hebamme - Auf Leben und Tod wird darüber Berichtet, das ein röm. kath Pfarrer bei der Geburt anwesend war und während der Geburt Weihwasser in den offenen Unterleib gespritzt hat, um das Kind zu taufen (selbstverständlich ohne Zustimmung der Eltern). Das damit der Tod der Mutter hervorgerufen wurde, billigend in Kauf genommen wurde ..... Alle kennen, das man aus der Kirche austreten kann.

Im Tod kennt auch das die röm. kath. Kirche nicht an. Gibt es einen röm. kath. Taufschein, wird röm. kath. Beerdigt (inkl Verrechnung der Stohlgebühr).

Der "Kurier der Christlichen Mitte" berichtet in seiner März 2016 Ausgabe: Freimaurer steuern "Gesetze" Viele französische Minister sind Freimauer. Logen erarbeiten Vorschläge zur Verpartnerung, Euthanasie, Kleinstkindermord, bestätigt der röm. katholisch gewordene ehemalige Großmeister Serge Abad-Gallardo am 5.5.2015. weiterführende Info ist zu finden sie hier.