Hoffnung ist nicht die Überzeugung,

dass etwas gut ausgeht,

sondern die Gewissheit,

dass etwas Sinn hat,

egal wie es ausgeht. Václav Havel

 

Rechte der Eltern, wenn ein Baby stirbt

Die Gelegenheit zu haben, sein Baby zu sehen und zu berühren und im Arm zu halten - vor und nach dem Tod.

Dass viele Fotos vom Baby gemacht werden, welche den Hinterbliebenen übergeben werden während des Klinikaufenthaltes.(Baby kurz nach der Geburt, während der Untersuchung, beim Baden, nach dem Anziehen, im Arm der Mutter, Im Arm des Vaters, im Arm der Geschwister, Tanten, Onkel, Großeltern usw., sein Sarg bei der Willkommens- und Abschiedfeier, ein letzter Blick ins offene Grab, ...)

Bei Verweigerung der Mitnahme bitte die Fotos beschriften und an der Krankenakte festgeklammert hinzufügen, als das die Fotos einwandfrei zugeordnet und nicht verloren gehen können.

Die Hinterbliebenen (Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkels usw.) sollten sich so viele Erinnerungsstücke als möglich schaffen und erhalten: Ultraschallbilder, Mutter- Kind - Pass, Aufnahme der Herztöne, Fotos, Geburtenarmband, Haarlocke, Hand- & Fußabdrücke, Tonbandaufnahme der Totenbeschau usw.

Ihrem Kind einen Namen geben und diesen am Standesamt, in der Verwaltung des Friedhofes, beim Bestatter dokumentieren lassen, so das Ihr Sternenkind am Standesamt, im Bestattungskalender und in den Aufzechnungen der Friedhofsverwaltung (Erfassung der Begräbnisse) mit seinem Vor- und Familiennamen erfasst ist.

Religiöse und kulturelle Bräuche einhalten (Dabei auf die Totenriten der Eltern und Großeltern Rücksicht nehmen)

Mit Themenselbstbetroffenen sich umgeben, um zuzuhören, zu reden, ein Gebet zu sprechen ec.

So oft und lang als möglich Zusammensein mit dem toten Kind, denn diese Chance haben sie nur jetzt. Allen Familienmitgliedern diese Chance (einzeln!) ermöglichen. Diese Zeit mit Film/Foto dokumentieren!

Zeit alleine für sich und das Baby beanspruchen, damit persönliche Bedürfnisse gestillt werden können.

Achtung: Häufig werden dazu Fragen gestellt, ob sie die Todesursache ihres Kindes wissen wollen. Wenn Sie dem zustimmen, haben sie ev. einer inneren Obduktion zugestimmt! Zeitgleich können dabei - ohne Ihre Zustimmung - ihrem Kind Organe entnommen, um daran anschließend für andere Ziele (welche nichts mehr mit ihrem Kind und Ihnen persönlich zu tun haben) zu Forschen. Knochenmark kann nur lebenden Spendern entnommen werden, für die Entnahme von Organen ist Hirntod vorraussetzung. Zum Thema Hirntod können aus Sicht der Forscher auch anenzephale Kinder, Borderline- , Parkinson- , alkohol-, missbrauchte Patienten gehören. Augen, Gehörknöchelchen, Knorpel, Knochen und Sehnen können auch noch Stunden nach dem Herzstillstand entnommen werden. Dazu bedarf es in vielen Kliniken keiner Zustimmung, sondern Ihren Widerspruch! Daher: Eine Obduktion bewußt zu verlangen oder bewußt zurückzuweisen. Und ganz genau nachfragen. Kontrolieren, Dokumentieren ist besser als blind zu vertrauen!

Eine Aufklärung über die Ursachen des Todes in verständlichen Worten und Ausdrücken einfordern. Dazu gehört auch eine Übersetzung des Obduktionsberichtes vom Fachchinesisch in die Sprache des Volkes (neue Rechtssprechung: in Ihre Muttersprache), damit alle Hinterbliebenen verstehen, warum, weshalb ihr Baby gestorben ist.

Beim Ritual des Abschiedsnehmens, der Beerdigung oder der Einäscherung mitreden und mitgestalten, je nach Brauch, Rechtslage, eigenem Glauben, Kultur und eigenem Bedürfnis.

Informationen über mögliche Hilfen und Unterstützungen während des Trauerprozesses - das in der Regel zumindest ein Jahr dauert - z.B. Adressen über Selbsthilfegruppen zu ihrem Thema oder Adressen von Seelsorgern, welche mit diesem Thema der Betroffenen gut können.

 

Rechte des Babys:

Standesamt: Als Mensch anerkannt zu werden, welcher gezeugt wurde und gestorben ist. (der Partner oder die Oma kann die Mutter zum Standesamt begleiten)

Standesamt: Einen Namen zu bekommen. (unabhängig von der Dokumentation am Standesamt kann ein Name immer eingraviert werden auf einem Grabstein.)

Gesehen, wahr- und angenommen werden, im Arm gehalten und berührt zu werden, ebenso: Hilfe zu erhalten und geben - damit die Seele den vorangegangenen Kindes in Frieden gehen kann.

Anerkennung des Todes.

Eine würdige Ruhestätte bekommen. > Österreich: Begräbnis im Auftrag der Mutter, siehe auch News > Dr. Tordy.