So hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges Leben habe

(Johannes 3,16).

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003077 Stand 21.7.2016:

18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe

18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03) kann während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbenen Kinder beinhalten, welche nicht der Totenbeschau zugeführt worden sind.

18 01 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden kann während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbenen Kinder beinhalten, welche nicht der Totenbeschau zugeführt worden sind.

Der Unterschied zwischen 02 und 03 besteht darin, das bei 03 die Schwangere und ihr individuelles Umfeld an einer dem Gesundheitsamt gegenüber Meldepflichtigen Erkrankung litt, die hoffentlich auch dem behandelten Arzt mitgeteilt wurde!

24.7.2012 Foto DPA Internal Affairs of Russia
24.7.2012 Foto DPA Internal Affairs of Russia

Auf dem Weg von Kliniken zur einer Müllverbrenungsanlage kam es in den frühen Morgenstunden am Rande einer viel befahrenen Hauptstrasse plakativ - so das die ganze Welt berichtet hat - zur Entleerung von 24 Ethikfässern - welche mit 248 Föten gefüllt waren. Die Kinder hatten den Entwicklungsstand bis zur ca 24. Schwangerschaftswoche.

 

Weil menschliche Lebewesen keine Objekte sind und weil sie keine Gegenstände zum Verschenken, Mieten oder Verkaufen sind, fordern wir den Europarat auf, sich für ein wirksames Verbot der Zuführung zum Klinikmül sich einzusetzen. Die Zuführung zum Klinikmüll von humanen Gewebe, insbesodere von Frauen beutet Frauen aus und macht aus Kindern Vertragsobjekte. Sie zerstört die menschliche Abstammung dieser Kinder. Es ist eine Form von Menschenhandel. Die Zuführung von Humanem Gewebe, insbesondere Menschliche Ei- und Sammenzellen und deren weiteren Entwicklungen zum Kind verletzen das europäische und internationale Recht, insbesondere das Abkommen zu den Rechten des Kindes (1989), das Abkommen zur Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung von Frauen (1979), das Abkommen im Hinblick auf Adoption (1967 und 1993), was den Kampf gegen den Menschenhandel (2005) anbelangt und das Abkommen hinsichtlich der Menschenrechte und Biomedizin (1997). Deshalb fordern wir: – die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, gemäß Artikel 65 seiner Geschäftsordnung, jegliche Zuführung zu Müllverbrennungsanlagen klar und deutlich als Widerspruch per se zu den Rechten und der Würde des Menschen zu verurteilen; – die Regierungen auf, die Verfassung eines Textes in die Wege zu leiten, der ausdrücklich jede Form von Zuführung zur Totenbeschau verpflichtend vorschreibt; – den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf, für die Rechte von Humandem Gewebe, insbesondere menschliche Ei- und Samenzellen und der sich daraus entwickelnden Kinder zu bürgen und die Zuführung zu KLinikmüll und Müllverbrennungsanlage zu verurteilen als ein Widerspruch zu den Menschenrechten. Die Verteidigung der Menschenrechte muss sich den neuen Gefährdungen anpassen, die sich gegen den Menschen richten.

Europa kann ein Beispiel hinsichtlich der weltweiten Abschaffung von Humanem Klinikmüll sein. Humandes Gewebe, insbesondere menschliche Ei- und Samenzellen sowie Frauen und Kinder sind kein Abfall, keine Objekte!

 Leider gibt es in Wien zahlreiche Gesetze und Ärzte, welche

  1.  die Mutter nicht zu dem ihr vorrangig zustehenden Bestattungsrecht rechtzeit (vor dem med. Eingriff) allumfassend aufklären., Ärzte sind dazu nicht verpflichtet, sagt z.B. Dr. Fiala http://www.gynmed.at/
  2. unter 120 SSL muss in Wien keine Zuführung zur Totenbeschau stattfinden. Die Betroffenen waren unter Umständen bis zu 18 Wochen lang durch eine Schwangerschaft verbunden, haben anschließend keine Trauerfeier, kein Begräbnis, kein Grab!
  3. Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering sagt: wenn die Medizin die Leibesfrüchte getrennt von Krebsgeschwüren, Blutbeuteln ec. erfasst, könnten anschließend diese Leibesfrüchte ohne Totenbeschau dem Sammelsarg für Fehlgeburten zugeführt werden.
  4. Seit Sommer 1996 gibt es durch die Feuerhalle Wien Simmering die Möglichkeit, Klinikmüll zu kremieren. Die Asche kommt in Urnen und wird in einem der 3 Schächte versenkt. Darunter sind ohne Totenbeschau auch Leibesfrüchte. Zahlreiche Angehörige trauern hier um ihr Kind, doch da die Leibesfrüchte vermischt sind mit entnommenen Blinddärmen, Krebsgeschwüren ec. wird das Ablegen von Trauerschmuck an dieser Stelle als krank bezeichnet. Daher reinigen die Mitarbeiter der feuerhalle Wien Simmering den Ort für Klinikmüll regelmässig von Blumen, Engelsfiguren ec. Herr Vikenscher sagt: wenn die Medizin sich dafür entschließen könnte, die Leibesfrüchte gesondert von Blinddärmen, Krebsgeschwüren zu sammeln, dann könnte ohne Totenbeschau die Leibesfrüchte in den Sammelsarg der Fehlgeburten > Wiener Zentralfriedhof, Gruppe 35b.