248 Föten wurden in diesen Fässern transportiert und am Rande einer viel befahrenen Hauptstrasse ausgeleert. Da diese Kinder keine Zuführung zur Totenbeschau erlebt haben, waren Sie in solchen Fässern erfasst und transportiert worden.
248 Föten wurden in diesen Fässern transportiert und am Rande einer viel befahrenen Hauptstrasse ausgeleert. Da diese Kinder keine Zuführung zur Totenbeschau erlebt haben, waren Sie in solchen Fässern erfasst und transportiert worden.

Liebe Lena Jakat, ich habe Ihren Bericht gelesen. Die Ärzte fordern etwas ein, was ohnehin gesetzlich mit Zustimmung der Mutter erlaubt ist schon jetzt geschieht, denn einem lebend geborenen Kind muss die Medizin erst nach Ablauf seiner 7. Lebenstage die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" schreiben und die ausgefüllte Anzeige an das für die Geburt zuständige Standesamt senden. Da es weder für die Medizin noch den Staat vorher dieses Kind gibt, kann es getötet werden, ohne das ein Mord geschieht. Diese wie viele andere während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder können auf Wunsch der Mutter, müssen aber laut Gesetz nicht verbindlich durch die Medizin der Totenbeschau zugeführt werden.

Jeder Leser/ Jede Leserin meiner Zeilen kann meine Angaben kontrollieren, indem er die Statistik sich ansieht: Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche, der abgebrochenen Eileiter-, Bauchhöhlen- und Ovarienschwangerschaften vergleicht mit den Zahlen der Fehl- & Totgeburten bzw. Perinatalen Todesfällen.

Perinatale Todesfälle sind jene verstorbenen Kinder, denen posthum, also gewichtsunabhängig nach ihrem Tod am Standesamt die Geburts- und Sterbeurkunde ausgestellt wurde. Fehl- und Totgeburten wird Gewichts- oder Längenabhängig unterstellt, das sie still geboren wurden - was nicht Realität sein muss, denn es reicht, das dieses Kindern zu Beginn der Totenbeschau noch nicht die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde, um als (auf dem Papier) still geboren zu gelten. Das Durchführen einer Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis/ Bestattung: Zu einer Kremierung und anschließenden Urnenbestattung oder einem anschließend unkremierten Begräbnis kommen nur jene, welche zuvor einer Totenbeschau zugeführt wurden. Die Zuführung zu Müllverbrennungsanlagen von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern ist daher immer noch ein Thema, denn für Medizin, Staat und Angehörige gibt es die Bestattungspflicht nur für jene Menschen, die persönlich die Ausstellung ihrer Geburtsurkunde erlebt bzw. überlebt haben. Ich wünsche allen durch die Medizin erfassten Sternenkinder die Zuführung zur Totenbeschau.

http://www.sueddeutsche.de/leben/artikel-ueber-kindstoetung-ethiker-fordern-post-natale-abtreibung-1.1300098