Testament: " Die Staatskasse errötet nicht" Krone, Muttertag 2019

80% der Österreicher haben kein Testament gemacht. Zudem hat der Staat neue strenge Formulierungen erlassen. Nichtjuristen ist es teilweise fast unmöglich, ein gültiges Testament zu erreichten. Das Kalkül scheint klar: Dort, wo Testament der Bürger ungültig sind und zur Erfolge Berechtigte fehlen, fällt das Vermögen an den Staat. es mutet nach stiller Enteignung an!

Neueste Umfragen sind alarmierend. 80% der Österreicher haben kein Testament erreichtet. Und diejenigen, die ihren letzten Willen verfasst haben, haben dies möglicherweise in der falschen Form getan. Testamente könnten haufenweise ungültig sein. Denn unsere Vorgängerregierung hat neue strenge Formvorschriften geschaffen, die es Nichtjuristen teils fast unmöglich machen, gewollte Erben gültig einzusetzen.

Das mutet nach stiller Enteignung an. Die Republik möchte sich offensichtlich neue Einnahmequellen verschaffen. Denn überall dort, wo Verstorbene keine oder ungültige Testamente hinterlassen und gesetzliche oder außerordentliche Erben fehlen, fällt das Vermögen entschädigungslos an den Staat.

Klagen sind so gut wie aussichtslos. Formwidrig eingesetzte Erben können nichts dagegen tun, wenn "ihre" Erbschaft an die Staatskasse fällt. Verstorbene würden "sich im Grab umdrehen", wüssten sie, dass ihr gesamtes Vermögen aufgrund eines Formfehlers im Testament nun der Republik Österreich gehört und die eingesetzten Erben gar nichts erhalten.

Dr. Tassilo Wallenstein, Rechtsanwalt in Wien erlebt immer öfter solche Fälle in seiner Kanzlei: Seit 1.1.2017 existieren teils absurd strenge Formvorschriften für Testamente. Hier nur einige Beispiele:

  • Testamentszeugen müssen neben Namen, Geburtsdatum, Adresse und Beruf auch noch eigenhändig geschriebene Zusätze wie etwa "als Zeuge der letztwilligen Verfügung" ihrer Unterschrift hinzufügen. Tun sie das nicht, ist das Testament ungültig.
  • Ein Testamenterrichter muss sein am Computer verfasstes Testament nicht nur unterschreiben, sondern seine Unterschrift auch persönlich mit der Hand geschriebene Zusätze wie "Mein Wille" oder "Das will ich" oder dergleichen beifügen. Tut er das nicht, ist das Geschriebene ungültig, selbst wenn auf dem Papier groß und deutlich "Testament" steht.
  • Mündliche Testamente sind überhaupt abgeschafft. Es gibt nur noch ein für drei Monate befristet gültiges Nottestament (etwa bei Todesgefahr). Wer also denkt, sein Letzter Wille sei ohnehin alles klar und er brauche nichts zu schreiben, täuscht sich gewaltig.

Kleine Fehler können große Auswirkungen haben. Davon profitiert der Staat. Wer schweigt stimmt zu: Gesetze sollen so gebaut sein, dass sie jeder Bürger leicht einhalten kann. Natürlich müssen Testamente fälschungssicher sein und Missbräuche verhindert werden. Es darf aber nicht sein, dass wegen überzogener Formvorschriften juristisch nicht geschulte Bürger ernsthaft Gefahr laufen, haufenweise ungültige Testamente zu produzieren. Die Erbrechtsreform hinterlässt den schalen Geschmack stiller Enteignung. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man seinen Letzten Willen von Rechtsanwälten oder Notaren überprüfen lassen. Denn - wie sagte Cicero: " Die Staatskasse errötet nicht."